Posts mit dem Label Steuern werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Steuern werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 3. November 2009

Zur Staatsverschuldung (II)

Der einzige Teil des sogenannten Nationalreichtums, der wirklich in den Gesamtbesitz der modernen Völker eingeht, ist - ihre Staatsschuld. Daher ganz konsequent die moderne Doktrin, daß ein Volk um so reicher wird, je tiefer es sich verschuldet. Der öffentliche Kredit wird zum Credo des Kapitals. Und mit dem Entstehen der Staatsverschuldung tritt an die Stelle der Sünde gegen den heiligen Geist, für die keine Verzeihung ist, der Treubruch an der Staatsschuld

[...]Die Staatsgläubiger geben in Wirklichkeit nichts, denn die geliehene Summe wird in öffentliche leicht übertragbare Schuldscheine verwandelt, die in ihren Händen fortfungieren, ganz als wären sie ebensoviel Bargeld.[...]

Die Anleihen befähigen die Regierung, außerordentliche Ausgaben zu bestreiten, ohne daß der Steuerzahler es sofort fühlt, aber sie erfordern doch für die Folge erhöhte Steuern. Andrerseits zwingt die durch Anhäufung nacheinander kontrahierter Schulden verursachte Steuererhöhung die Regierung, bei neuen außerordentlichen Ausgaben stets neue Anleihen aufzunehmen. Die moderne Fiskalität, deren Drehungsachse die Steuern auf die notwendigsten Lebensmittel (also deren Verteuerung) bilden, trägt daher in sich selbst den Keim automatischer Progression. Die Überbesteuerung ist nicht ein Zwischenfall, sondern vielmehr Prinzip. In Holland, wo dies System zuerst inauguriert, hat daher der große Patriot de Witt es in seinen Maximen gefeiert als das beste System, um den Lohnarbeiter unterwürfig, frugal, fleißig und ... mit Arbeit überladen zu machen.
Karl Marx. MEW Band 23. Das Kapital, erster Band. Karl Dietz Verlag. Berlin 2001. S.782ff.

Nun - noch irgend jemand anwesend, der an "Schuldenbremse" und "Steuersenkungen" glaubt?

Link: Noch mehr Schulden.

Weiterlesen...

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Zum Koalitionsvertrag: Blindgänger und Blendgranaten

Update: 28.10.2009 ca. 16:25h

Eine These aus dem Wolkenkuckucksheim: Niedrigere Unternehmens- und Erbschaftssteuern sowie weiterer Verzicht auf die Einführung einer Vermögenssteuer sollen zu Investitionen, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und damit zu "Wachstum" führen, das dem Staat dann trotz gesenkter Steuersätze zu höheren Steuereinnahmen verhelfen soll. Am Ende sollen dann mit diesen erwarteten Mehreinnahmen eben diejenigen Schulden getilgt werden, die jetzt gemacht werden um das Ganze in Gang zu bringen.

Wenn es ein Beispiel für eine Milchmädchenrechnung gibt, dann haben wir es hier gefunden.

Erstens besteht ganz offensichtlich kein Mangel an für Investitionen verfügbarem Finanzkapital, sondern gerade das Gegenteil ist der Fall: es gibt schon jetzt eher zu viel davon. Und weil es bereits seit geraumer Zeit mehr akkumuliertes Geldkapital gibt, als sich lukrative "realwirtschaftliche" Investitionsmöglichkeiten finden lassen, hat es überhaupt erst zur sogenannten Finanzkrise kommen können. Spekulation war (ist und bleibt) ganz offensichtlich gegenüber "realen" Investitionen die attraktivere "Anlagemöglichkeit".

Zweitens stehen die Milliardenbeträge, die die Regierung sich leiht, für unmittelbare Investitionen durch die Kapitaleigner nicht länger zur Verfügung. Warum leihen die aber der Regierung Geld, statt es selbst in Unternehmen zu investieren?

Vor allem - so wird man vermuten dürfen -, weil es lukrativer, mit weniger Aufwand verbunden und obendrein "sicherer" ist, der Regierung Geld zu leihen, als es irgendwo direkt zu investieren. Und so ist es ja auch: man erhält Zinsen für Geld, das man dem Staat leiht, damit er darauf verzichten kann, sich die erforderlichen Mittel etwa durch Steuern zu verschaffen und dieses Geld kann man dem Staat überhaupt erst leihen, weil er es einem nicht einfach "weggesteuert" hat. Letzteres wäre m. E. übrigens - abgesehen von Radikalmaßnahmen, wie etwa Hyperinflation oder Krieg - die einzige Möglichkeit, die Staatsschulden nach und nach tatsächlich abzubauen.

Zwischenbilanz: Es liegt also nicht an zu hohen Steuerlasten, wenn keine Investitionen vorgenommen werden, sondern an im Vergleich zu Spekulationserwartungen zu niedrigen und im Vergleich zu Staatsanleihen zu unsicheren Gewinnerwartungen.

Was dürfen wir als Folge erwarten?

Sobald das Kasino aus dem größten Schlamassel heraus ist, wird mit den erhöhten Gewinnen vor allem fröhlich weiterspekuliert werden. Der Effekt im Hinblick auf realwirtschaftliche Investitionen wird minimal sein - es sei denn, diese werden durch weitere offene oder versteckte Subventionen zusätzlich verzuckert.

Dazu kommt, dass man gemeinhin davon ausgehen darf, dass sich Steuersenkungen bestenfalls zu einem Drittel durch "wachstumsbasierte" Steuermehreinnahmen kompensieren lassen. Der Staat wird sich also auch künftig eifrig weiter verschulden und damit die Käufer von Staatsanleihen beglücken - frei nach dem Motto: der Staatshaushalt geht solange was pumpen bis er zusammenbricht.

Dass sich die Käufer von Staatsanleihen durch solche zumindest langfristig wenig erfreulichen Perspektiven nicht beunruhigen lassen, muss niemanden verwundern, die Gewinnerwartung von morgen überstrahlt jede Aussicht auf einen in relativer Ferne liegenden Totalverlust; man wird sich schon zu retten wissen. Hat doch bislang noch jede Regierung stets ihr Bestes gegeben, um den besitzenden Klassen auch in der Krise ihren Besitz zu sichern.

Was die angekündigte "Entlastung von Familien" angeht ist es um die Gegenfinanzierung deutlich besser bestellt. Man erhöht ein wenig das Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge und friert auf der anderen Seite die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen ein. Steigen nun die Sozialversicherungsbeiträge, dann steigen sie nur auf Seiten der Arbeitnehmer, dort dafür aber um so heftiger. Vermutlich wird man, damit das "Netto" nicht sichtlich weiter schmilzt und um weitere Erhöhungen der Beitrage zu vermeiden oder zu dämpfen, in einem zweiten Schritt dann auch die Leistungen der Sozialversicherungen noch weiter beschneiden und die Leute auffordern mehr "private Vorsorge" zu betreiben, damit das "Netto" nicht ständig weiter schmilzt. Leisten können sie sich das ja jetzt, wo sie doch endlich mehr "netto vom brutto" haben. Dass ein geringes "Netto" bei paritätischer Beteiligung der Arbeitgeber an den Sozialabgaben immer auch ein höheres Brutto mit sich bringt, muss man ihnen ja nicht eigens auf die Nase binden.

Ein besonderer Clou ist der Plan, kommunale Unternehmen, die etwa in der Abfallbeseitigung tätig sind, künftig mehrwertsteuerpflichtig zu machen und zwar sehr wahrscheinlich zum vollen Satz - schließlich muss ja irgendwo wieder hereingeholt werden, was man durch die Absenkung der MWSt.-Sätze in der Gastronomie weggibt. Die MWSt. ist bekanntlich (?) eine Endverbrauchersteuer und somit für Unternehmen lediglich ein durchlaufender Posten. Sie gilt nicht als Bestandteil des Warenwerts (wovon der Endverbraucher gemeinhin aber keine Kenntnis besitzt), sondern eben als "Mehrwert". Als Endverbrauchersteuer ist sie auf den eigentlichen Wert (besser Preis), der Waren aufzuschlagen. Für die Preisentwicklung der betroffenen Betriebe gib es nun zwei Möglichkeiten: entweder schlagen sie die MWSt. auf die bisherigen Preise auf, dann werden ihre Leistungen für den Privatmann entsprechend teurer, während sich für Unternehmen an den Preisen gar nichts ändert, da diese die gezahlte MWSt. ja als Vorsteuer voll von Ihrer Steuerschuld abziehen können. Oder die kommunalen Betriebe "schonen" den Bürger und "übernehmen", wie es z.B. im Zuge der Privatisierung der Telekom der Fall gewesen ist, die MWSt. indem man auf Gebührenerhöhungen (vorläufig) verzichtet. Das hätte dann für Unternehmenskunden dieser Betriebe den angenehmen "Nebeneffekt", dass für sie die Kosten entsprechend den jeweils erhobenen MWSt.-Sätzen sinken würden. Angemerkt sei hier noch, dass die Endverbraucherpreise keineswegs um die vollen MWSt.-Sätze angehoben werden müssen um die Belastung auszugleichen, denn wer MWST. vereinnahmt und abführt, darf diese ja mit den verausgabten "Vorsteuern" verrechnen, was von der MWST. befreiten Betrieben nicht möglich ist. Man darf aber einigermaßen sicher sein, dass kaum ein Betrieb sich die Mühe machen wird, die ihm entstehenden Mehrkosten exakt zu errechnen. Aber ganz unabhängig davon ob die MWST. auf die Preise der Kommunalen Versorger aufgeschlagen oder in sie "integriert" wird; in jedem Fall werden Unternehmen durch diese Änderung gegenüber privaten Endverbrauchern begünstigt. Was hier als ein Mittel zur Verbesserung der "Wettbewerbsgerechtigkeit" zwischen kommunalen und privatwirtschaftlich betriebenen Unternehmen verkauft wird, entpuppt sich so als ein fauler Trick, den privaten Haushalten (und zwar allen, auch den sogenannten "Transferempfängern") durch die Hintertür eine höhere Steuerlast aufzuerlegen.

Bleiben noch die zu erwartenden "Verbesserungen" für den Bodensatz der Gesellschaft, die Bezieher von ALG2. Für diese bleiben sowohl die Anhebung des Kinderfreibetrages als auch die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro pro Monat ohne jede positive Wirkung auf ihre Einkommensverhältnisse. Denn erstens zahlen sie ja keine Einkommenssteuer und zweitens wird das Kindergeld als "Einkommen" des Kindes vollständig mit ALG2 verrechnet. Abgesehen, dass diese Verfahrensweise an sich schon skandalös ist, denn für "Normalverdiener" bedeutet das Kindergeld ja eine Einkommenszulage, ist es obendrein eine doppelte Frechheit, dass bei diesem "Einkommen" nicht einmal die ansonsten üblichen "Freibeträge" für Nebeneinkünfte gewährt werden (pauschal 100 Euro plus 20% von jedem weiteren hinzu verdienten Euro). Immerhin sollen, wie man vernimmt, neben der an anderer Stelle bereits erörterten Verdreifachung des sog. "Schonvermögens" auch die "Zuverdienstmöglichkeiten" erweitert werden, was ohne die gleichzeitige Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes freilich bloß ein schlechter Witz ist. Denn durch diese "Verbesserung" wird vor allem gewerblichen oder privaten "Arbeitgebern" in zunehmendem Umfang ermöglicht, Menschen zu nicht existenzsichernden Löhnen zu "beschäftigen". Im Grunde genommen werden also auch hier in erster Linie einmal mehr Unternehmen und "besserverdienende" Privathaushalte entlastet. Man kann es gar nicht oft genug wiederholen, wer die Arbeitskraft anderer Menschen dem eigenen Gewinnstreben nutzbar macht, der sollte dafür wenigstens soviel aufwenden müssen, dass der arbeitende Mensch bei Vollzeit von seinem Arbeitsentgeld auch "in Würde" leben kann. Und selbst dieses Minimum wäre streng genommen noch zu wenig, denn a) setzt es bei Paaren beide Personen unter Vollerwerbszwang und b) wäre ein solches Minimaleinkommen immer noch viel zu gering um auch noch Kinder aufziehen zu koennen. Was gerade für zwei reicht, kann ja wohl schlecht auch noch für drei, vier oder mehr reichen.

Und dann wird auch noch etwas für die Bildung getan, indem man "besonders begabten" Studenten Stipendien in Höhe von 300 Euro pro Monat in Aussicht stellt. Dass davon mehrheitlich mit Sicherheit nicht diejenigen profitieren werden, die aus eher bescheidenen Verhältnissen stammen, wird man nicht eigens erklären müssen. Auch sollen "kleine Selbständige" künftig "Zugang zur Riester_Rente" erhalten - ich höre jetzt schon das Knallen der Sektkorken bei den Versicherungsgesellschaften.

Zum Abschluss noch ein paar Worte über das Verhältnis von Eigentum und Demokratie. Am Montag sah ich mal wieder ein Fetzchen "Unter den Linden" auf phoenix. Eingeladen waren dieses Mal Katja Kipping (MdB und stellvertretende Bundesvorsitzende Die Linke) und Jens Spahn (MdB CDU). Als ich zuschaltete, hatte Kipping gerade vorgeschlagen, Banken samt und sonders dauerhaft zu vergesellschaften (nicht zu verstaatlichen) um sie unter demokratische Kontrolle zu bringen. Da packte ihr Kontrahent gleich mal die Keule "Eigentumsrecht" aus und zwar als "Bedingung der Demokratie". Ein vollkommen lächerliches Argument. Ein Eigentumsrecht ist nicht einmal ein besonderes Merkmal einer Demokratie, es ist eigentlich eine "Selbstverständlichkeit". In irgendeiner codifizierten oder auch einfach traditionalen Form gibt es immer und überall ein "Eigentumsrecht". Aber, wie gesagt, in irgendeiner Form und nicht etwa in einer ganz bestimmten. Nicht einmal das Grundgesetz schützt ausdrücklich eine ganz bestimmte Form des Eigentums; es gewährleistet nur das Eigentum überhaupt, ohne dabei etwa explizit zwischen Gemein- und Privateigentum zu unterscheiden. Diese Unterscheidung bleibt dem BGB vorbehalten. Wer also neue Formen des Eigentums entwickeln und umsetzen möchte vergreift sich dabei keineswegs an einer Grundbedingung der Demokratie, sondern realisiert Demokratie überhaupt erst, insbesondere wenn er das Eigentumsrecht zu einer Frage macht, über die demokratisch entschieden werden soll. Das gegenwärtige Eigentumsrecht beruht ja nicht etwa auf demokratischen Entscheidungsprozessen, sondern wurde aus vordemokratischen Verhältnissen quasi vor der Demokratie, bzw. vor dem demokratischen Zugriff "gerettet". Und bezeichnenderweise hat man sich zur Einführung eines allgemeinen Wahlrechts erst durchgerungen, als man einigermaßen sicher sein durfte, dass das blöde Volk die besitzende Klasse nicht kraft Mehrheitsbeschlusses sogleich enteignen würde.

P.S.
Bemerkenswert in diesem Zusammhang finde ich, dass in besagter phoenix-Sendung ausgerechnet der CDU Mann Spahn Frau Kipping meinte darauf hinweisen zu müssen, dass die Kassiererin an der Kasse mit ihren Steuern für die Zinsen aufkomme, die die Bundesregierung den im Besitz von Staatsanleihen befindlichen Millionären zahle.

Nachgereicht: (28.10.2009 ca. 16:25h)

Abkassiert wird später!


Video via Politprofiler

Weiterlesen...

Dienstag, 6. Oktober 2009

Weg mit der Erbschaftssteuer!

Als ich vorhin kurz durchs abendliche TV Programm zappte, landete ich just in dem Augenblick bei "Unter den Linden" in dem ein gewisser Mario Ohofen sich mal wieder darüber ereiferte, dass die Erbschaftssteuer weg müsse, weil das vererbte Geld ja schon vom Erblasser als Einkommen versteuert worden sei. Es werde somit doppelt besteuert und das sei ja wohl ungerecht.

Ohofens Kontrahent, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Ulrich Schneider, konterte mit dem Argument, dass diese Mehrfachbesteuerung ja auch in anderen Bereichen gang und gäbe sei. Für das Geld, das man für seine Lebensmittel ausgebe, habe man ja zuvor in der Regel auch schon Einkommenssteuer abgeführt.

Des Pudels Kern haben damit freilich beide verfehlt.

Es ja keineswegs das Geld selbst, auf das eine Steuer erhoben wird, sondern die Bewegung des Geldes ist es, auf die durch Besteuerung Einfluss genommen werden soll. Das gilt genau besehen selbst für die Vermögenssteuer, die ja auf scheinbar "ruhendes" (Geld-)Vermögen erhoben wird. Der Effekt der Besteuerung ist hier eben der, dass ein Teil dieses Vermögens (wieder) in besonderer Richtung "in Bewegung gesetzt" wird.

Davon abgesehen: von mir aus können wir die Erbschaftssteuer trotzdem ganz abschaffen. Eine Erbschaft ist für den Erben ein (arbeitslos erworbenes) Einkommen. Lassen wir ihn doch einfach - ich wiederhole mich hier) -, ganz im Sinne eines "einfacheren und gerechteren Steuersystems", Einkommenssteuer dafür abführen.


Weiterlesen...

Montag, 21. September 2009

Mantrafahrer Westerwelle

"Ich will Ihnen die Zahlen noch einmal nennen, weil sie auch für unsere Zuschauer wichtig sind: Die oberen 50 Prozent der deutschen Steuerzahler erwirtschaften etwa 94 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens der Republik. Sie belasten diejenigen, die den Karren ziehen, immer mehr. Ich sage Ihnen, wer dabei unter die Räder kommt: die Ärmsten der Armen, die Schwächsten der Schwachen. Die leiden unter Ihrer Politik."
Guido Westerwelle

Eine Lüge wird dadurch nicht wahrer, dass sie pausenlos wiederholt wird. Niemand weiß dieses vermutlich besser als der Lügende selbst. Die Lüge muss aber schon deshalb stets aufs neue ins Land geplärrt werden, damit die Wahrheit nicht zur Sprache kommt.

Das ist das Ergebnis einer atemberaubenden Mehrbelastung der Mitte unserer Gesellschaft bei Steuern und Abgaben. Statt nur über soziale Gerechtigkeit sollte mehr über Leistungsgerechtigkeit geredet werden. Dass mittlerweile 50 Prozent der Steuerzahler 94 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens des Staates erarbeiten, wird immer wieder verschwiegen.
Quelle: Tagesspiegel

Die Hälfte aller Steuerzahler trägt etwa 94 Prozent der gesamten Einkommenssteuerlast. Wenn diese Mitte die Lust an Leistung verliert, dann leiden darunter die Schwächsten zuerst. Alles, was verteilt werden soll, muss vorher von jemandem erarbeitet werden. Wer verhindert, dass sich Anstrengung lohnt, wer verhindert, dass Fleiß sich auszahlt, wer die Leistungsgerechtigkeit abschafft, der wird jede soziale Gerechtigkeit verlieren.
Quelle: FDP Elsdorf

Westerwelle: Keiner außer der FDP fragt: Was heißt das eigentlich für die Mittelschicht? Für jene 50 Prozent der Bürger, die übrigens 94 Prozent des Einkommensteueraufkommens erarbeiten? Die vergessene Mitte muss mehr Steuern und Abgaben zahlen, die Reallöhne sinken, sie muss immer mehr privat für das Alter vorsorgen – und mehr für die eigene Gesundheit und für die Bildung der Kinder bezahlen. Die Mittelschicht wird derzeit ausgepresst wie eine Zitrone.

SZ: Was ist das Gegenkonzept?

Westerwelle: Dass wir eine Politik betreiben, in der mehr Netto vom Brutto bleibt. Das wird ein Kernanliegen unseres Parteitags sein: ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem zu verbinden mit sozialer Sicherheit für diejenigen, die kein oder zu wenig Glück im Leben haben. Das erreichen wir durch die Kombination mit dem Bürgergeld zu einem Steuer- und Sozialmodell aus einem Guss.
Quelle: Sueddeutsche Zeitung

Guido Westerwelle, Parteivorsitzender der FDP, sagt, 50 Prozent der Steuerzahler in Deutschland erwirtschaften 94 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens des Staates. Stimmt das?

Christoph Lütge:
In der Größenordnung trifft das zu. Die Frage ist, was daraus folgt. Aus guten Gründen haben wir kein nach Steuerklassen gestaffeltes Wahlrecht. Allerdings kann es für eine Demokratie bedenklich werden, wenn sich große Teile der Bevölkerung politisch nicht mehr ausreichend repräsentiert sehen.
Quelle: "hart aber fair"

Der Kern dieser Lüge besteht in der Behauptung, dass diejenigen, die die Steuern zahlen, diese immer auch selbst vollumfänglich erwirtschaftet oder gar "erarbeitet" hätten. Löhne und Gehälter stehen eben nicht in proportionalem Verhältnis zur "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" der Gehaltsempfänger, sondern sind in erster Linie Ausdruck von Machtverhältnissen. Während der Inhaber eines Friseursalons oder einer Kette solcher Salons sich sehr wahrscheinlich zu jenen mysteriösen 50% derjenigen zählen darf, die nennenswerte Einkommensteuerbeträge an den Fiskus abführen, wird man seine Angestellten mehrheitlich ganz sicher der anderen - "nichtzahlenden" - Hälfte zuordnen müssen. Und in letzter Konsequenz sind es eben diese Angestellten, die auch die Steuern, die ihr Arbeitgeber zahlt, am Ende "erwirtschaftet", vor allem aber: erarbeitet haben.

Den Löwenanteil des Einkommenssteueraufkommens zahlen mithin nicht etwa diejenigen, "die den Karren ziehen", sondern vor allem wohl diejenigen, welche die eigentlichen Zugtiere, die zu einem wachsenden Anteil aus Geringstverdienern bestehen, anzutreiben wissen. Viele "fleißige" Einkommenssteuerzahler hingegen erwirtschaften im engeren Sinne gar nichts, oder worin bestünde etwa die unmittelbar wirtschaftliche Tätigkeit eines Abgeordneten?

Natürlich gibt es eine sehr einfache Möglichkeit, dieses Ungleichgewicht zu beseitigen und die Basis derjenigen, die als Zahlende maßgeblich zum Einkommensteueraufkommen beitragen, erheblich zu vergrößern: dazu müsste man einfach jede Arbeit so fair bezahlen, dass sie nicht nur das Existenzminimum sichert, sondern soviel abwirft, dass ein jeder der Lohnempfänger zum Einkommenssteuerzahler "aufsteigt". Ein erster Schritt zu dieser Form "ausgleichender Steuergerechtigkeit", wäre die Einführung eines mehr als existenzsichernden flächendeckenden Mindestlohnes.

Es liegt aber auf der Hand, dass die liberalen Strategen diese Option nicht befürworten können, sondern sie sogar aufs Schärfste bekämpfen müssen. Schon weil dieses schöne "Argument" sonst nicht länger verfügbar wäre.

Laut Statistischem Bundesamt verdienen Friseure durchschnittlich 1315 Euro brutto im Monat (Gesamtschnitt aller Berufe 3093 Euro, Tariflöhne siehe unten). Damit liegen sie am unteren Ende aller Berufe. Jeder Postbote, Wäscher oder Glasreiniger verdient erheblich mehr.

Der Grund für die Hungerlöhne: Trotz jahrelanger Forderungen gibt es immer noch keinen Mindestlohn für die Friseurbranche. Deshalb werden die Löhne geringverdienender Friseure (z.B. Friseure in Sachsen nur 600 Euro monatlich) mit Hartz4-Zuschüssen und Wohngeld aus Steuergeldern aufgestockt (siehe Grafik). Man kann z. B. bei Billigketten durchaus von einem "Haarschnitt auf Staatskosten" sprechen.
Quelle: hairweb

Die Friseurinnen und Friseure verdienen nicht wenig, weil sie wenig "leistungsfähig" wären, sondern weil man ihnen nicht mehr zubilligt und weil sie nicht über die Macht verfügen, ein leistungsgerechtes Einkommen für sich durchzusetzen.

Ein anderer wackliger Punkt an Westerwelles Mantra ist die Datenbasis. Woraus besteht eigentlich diese übelst belastete Hälfte von Einkommenssteuerhelden wirklich? Mal heißt es, sie bestünde aus "50 Prozent der deutschen Steuerzahler". Steuerzahler ist aber in diesem Land praktisch jeder, der irgendwo Geld ausgibt, auch als Kind, Greis oder Versehrter. Da die Erwerbsquote aber unter 50% liegt, kann Guidos These so jedenfalls nicht stimmen. Mein Gemüsehändler um die Ecke hat freilich (noch) keinen deutschen Pass, ist demnach zwar Steuerzahler, aber offenbar doch kein "deutscher Steuerzahler". Was nun? An anderer Stelle ist von "jene[n] 50 Prozent der Bürger" die Rede, was die Datenbasis noch einmal verändern müsste, nämlich um diejenigen, die selbst gar kein Geld ausgeben (können).

Westerwelles Parteifreund Solms drückt sich da zumindest scheinbar ein wenig präziser aus, wenn er nämlich sagt:

"In Deutschland tragen die obersten zehn Prozent der Einkommensbezieher mehr als 50 Prozent der Einkommensteueraufkommens und das untere Viertel der Einkommensbezieher zahlt gar keine Steuern. Es wird nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert. Das Steuerrecht wirkt in ausreichendem Maße umverteilend. Eine weitere Steuerbelastung für höhere Einkommen wirkt leistungsfeindlich und belastet die mittelständische Wirtschaft beispielsweise bei der Möglichkeit, Eigenkapital zu bilden. Wer darüber hinaus weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stellen möchte, dem stehen freiwillig vielfältige Möglichkeiten offen – über gemeinnützige Stiftungen um Beispiel."
Quelle: Hermann Otto Solms

Doch Stop! - Kindern von Hartz-IV-Empfängern wird bekanntlich das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Und natürlich sind auch ALG I oder II, Renten usw. Einkommen. Was also ist denn nun wirklich die "Grundgesamtheit" derjenigen, die diese ominösen 50% ausmachen sollen?

Mich würde übrigens noch sehr interessieren, an wen Christoph Lütge wohl denkt, wenn er von "große[n] Teile[n] der Bevölkerung politisch nicht mehr ausreichend repräsentiert sehen" spricht. Aber das waere dann wohl ein anderes Thema.

Was mich bereits seit geraumer Zeit geärgert hat, ist der Umstand, dass Westerwelle dieses Mantra allerorten unverdrossen runterbeten darf, ohne dass jemals einer seiner Gesprächspartner oder Mitdiskutanten auf die Idee käme, es überhaupt auf seinen Gehalt zu prüfen. Was hiermit hoffentlich wenigstens einmal geschehen ist.

Von berlin by bike


Und noch ein Nachtrag - Da war doch noch was?:
Er will merkbar immer noch "die Mitte" hinter sich bringen - sonst hat man ja gerne mit den oberen 5% oder 10% der Steuerzahler argumentiert, wie man z.B. auf den Nachdenkseiten lesen kann: "Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen zahlten 2006 rund 57 Prozent der gesamten Einkommensteuereinnahmen des Bundes, wie die „Sächsische Zeitung“ unter Berufung auf die jüngsten Steuerstatistiken des Bundesfinanzministeriums berichtet. 2004 waren dies nur knapp 53 Prozent." - aber inzwischen muss man selbst bei den deutschen Deppen daruf gefasst sein, dass sie auf die Idee kommen, dann sogleich nach der Verteilung von Einkommen und Vermögen zu fragen und das zu Recht, denn wenn man das liest, dann ist die breite Mitte, so "unfair" behandelt nicht: es bleiben nämlich 40% "Mitte", die - na so ein Zufall - gerade 37% des Einkommenssteueraufkommens zu tragen haben. Der ist schon ein Fuchs, der Guido!
Quelle: Der Untergang des Abendprogrammes (blog-Artikel vom 30.05.2008)

Zum Weiterlesen:

Der feine Unterschied oder: Warum derjenige, der eine Steuer zahlt, nicht notwendigerweise auch derjenige ist, der sie trägt.

Ungleiche Gleichbehandlung


Weiterlesen...

Dienstag, 4. August 2009

Von der Sowjetunion lernen ...

heißt siegen lernen!

Lektion 1:


Systemgefährdenden und umstürzlerischen Elementen in systemrelevanten Funktionen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht einfach eliminieren oder wenigstens unter fadenscheinigen Beschuldigungen strafrechtlich belangen und in den Knast abschieben lassen, ist schnellstmöglich ihre geistige Unzurechnungsfähigkeit und dadurch bedingte lebenslange Dienstunfähigkeit amtsärztlich zu attestieren. Von der anschließenden Einlieferung in eine geschlossene Anstalt kann (vorerst noch) abgesehen werden.

Für Betrüger muss es unangenehm gewesen sein, wenn Steuerfahnder Rudolf Schmenger vor der Tür stand. Schmenger ließ sich nicht beirren - auch nicht als er 1996 die mächtige Commerzbank wegen Tausender Fälle von Steuerhinterziehung durchsuchen sollte. Das "Einmarschieren" der Fahnder finde man höchst unangebracht, teilte damals der Vorstand der Bank mit.
[...]
ab dem Jahr 2001 dreht sich für Schmenger und seine Kollegen der Wind. Zwischenzeitlich ist die CDU-FDP-Regierung ins Amt gekommen. Trotz anhaltend hervorragender Arbeit dürfen die Fahnder größere Steuerhinterziehungs-Fälle plötzlich nicht mehr verfolgen. Als sie protestieren, werden sie versetzt, mit Disziplinarmaßnahmen überzogen, zum Psychiater geschickt und schließlich mit Mitte Vierzig zwangspensioniert.
[...]
Schmenger sei paranoid, schreibt der Arzt ins Gutachten, er sei arbeitsunfähig, das gelte lebenslang. Heute ist Schmenger Steuerberater. Vermögende Bürger suchen seinen Rat. Ein Universitätsarzt hat ihm bescheinigt, dass er psychisch kerngesund ist.
Quelle: Frankfurter Rundschau


Hier noch das Vorbild und weitere Nachahmer.

Weiterlesen...

Donnerstag, 23. Juli 2009

Nicht immer kleinlich: Thilo Sarrazin

Selbst Thilo Sarrazin, der oft als kleinlich und unsozial geschmähte Berliner Ex-Senator der Finanzen, hat anscheinend seine generöse Seite.

Der ehemalige Finanzsenator Thilo Sarrazin ermöglichte in seiner Amtszeit dem Golfclub Wannsee ohne zwingenden Grund einen günstigen Pachtvertrag und verzichtete dadurch auf drei Millionen Euro.
[...]
Bei der Verpachtung eines landeseigenen Grundstücks an den Golfclub Wannsee hat der damalige Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) auf Einnahmen von drei Millionen Euro verzichtet. Denn bei den Verhandlungen im Sommer 2008 über ein neues Erbbaurecht für 99 Jahre war absehbar, dass der Verein ab 2010 die Gemeinnützigkeit verliert. Damit hätte der Golfclub den Anspruch auf eine besonders günstige Pacht verloren, die förderungswürdigen Sportvereinen zusteht, und müsste eigentlich den doppelten Pachtzins zahlen. Eine solche Nachbesserungsklausel steht aber nicht im Vertrag.
[...]
Sarrazin, der seit Mai im Vorstand der Bundesbank sitzt, ist inzwischen gern gesehener Gast in Wannsee: Zum Neujahrsempfang 2009 war der Golf-Anfänger eingeladen, und beim Rotary- und Lions-Turnier im Juni spielte er erstmals mit, obwohl er ein schlechtes Handicap von 54 hat. Die Sache mit dem Pachtzins sieht er anders. Voraussetzung für einen begünstigten Pachtzins sei nicht die Gemeinnützigkeit, sondern die förderungswürdige Bindung der Vereinsarbeit an sportliche oder kulturelle Zwecke, sagte er am Mittwoch auf Anfrage.

Im Sportförderungsgesetz des Landes Berlin steht aber: "Förderungswürdig ist eine Sportorganisation, wenn sie gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt und dies durch einen Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer nachweist".
Quelle: Tagesspiegel


Tja - diese Hartz IV Schmarotzer sind doch selbser Schuld, wenn sie ihr Geld lieber für Flachbildschirme, Videorekorder und MP3-Player verplempern, von denen sie sich dann den lieben langen Tag berieseln lassen und dabei faul und träge und immer fetter werden, statt ordentlich Sport zu treiben und z.B. einen Golfclub zu gründen.

Gefunden via feynsinn

Weiterlesen...

Freitag, 13. März 2009

Populisten unter sich

Claus Hulverscheidt wirft unserem Verlegenheitsminister von und zu Guttenberg heute in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vor, dass dessen Plädoyer für weitere Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer "populistischer Unfug" sei.

Dabei geht es darum, dass die EU-Finanzminister "den Weg für eine Senkung der MWSt. auf Restaurant- und Handwerkerrechnungen freigemacht" haben. Seither haben EU-Staaten das Recht "die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen wie Fahrradreparaturen, Haareschneiden oder Putzen auf bis zu fünf Prozent zu senken. Die EU setzt darauf, dass durch die geringeren Steuern die Firmen ihre Dienste billiger anbieten können und die Nachfrage in Schwung zu bringen.".

Einem Populisten gibt man am besten populistische Empfehlungen und so hält es auch SZ-Kommentator Hulverscheidt:

Mutig wäre es gewesen, wenn der Wirtschaftsminister die Debatte genutzt hätte, um eine Abschaffung aller Ausnahmen zu fordern. Im Gegenzug nämlich könnte der allgemeine Steuersatz von derzeit 19 auf 16 Prozent sinken. Guttenberg hat diese Chance verpasst - und damit vorerst auch das Recht verwirkt, sich die ach so beliebte Politikerforderung nach einer Vereinfachung des Steuerrechts zu eigen zu machen.

Wirklich mutig, lieber Herr Hulverscheidt, wäre es m.E., zu fordern, die unsoziale Mehrwertsteuer, die Menschen mit geringem Einkommen überproportional belastet und sogar Steuern noch besteuert, gänzlich abzuschaffen, und zwar zugunsten einer Einkommensbesteuerung, die keine Ausnahmen mehr zulässt und durch die vor allem arbeitslos erworbene Einkünfte (Kapitaleinkünfte, Erbschaften, Spekulationsgewinne, Provisionen, Einkünfte aus der Arbeit anderer etc). endlich angemessen erfasst würden.

Weiterlesen...

Freitag, 27. Februar 2009

Abwrackprämie für Fahrräder: Aktion des VCD zeigt Wirkung

Wie hier bereits am Montag zu lesen war, hat der Verkehrsclub Deutschland auf seiner Homepage ein vorformuliertes Anschreiben veröffentlicht, mit dessen Hilfe man auf einfache Weise den Wunsch, eine Prämie für die Verschrottung seines alten Fahrrades zu erhalten, an die zuständigen Behörden übermitteln und die Zusendung entsprechender Antragsunterlagen beantragen kann.

Offenbar wurde von dieser Möglichkeit bereits reger Gebrauch gemacht, denn das Greenpeace-Magazin berichtet heute, dass beim "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" mittlerweile rund 2.300 Mails eingegangen seien und die Behörde dem VCD nun mit einer Klage drohe.

Mit den Mails [...] werde der «ordnungsgemäße Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Beantragung einer Umweltprämie (...) erheblich gestört», schrieb die Rechtsabteilung des Bundesamtes dem VCD-Vorstand. Der Musterbrief müsse «umgehend» aus dem Internet entfernt werden, andernfalls behalte man sich rechtliche Schritte zur Unterlassung und Schadensersatzansprüche vor.

Der Verband will vorerst standhaft bleiben und auch vor einer juristischen Auseinandersetzung nicht zurückschrecken. «Wir lassen uns nicht einschüchtern», sagte Sprecherin Almut Gaude, die Aktion sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.


Was ich bisher noch nicht wusste: Es gibt auch eine zweite Fassung des Anschreibens: für Noch-Autobesitzer, die ihr Auto verschrotten, aber kein neues, sondern stattdessen ebenfalls ein Fahrrad erwerben möchten:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich finde es ungerecht, dass der Staat mit der Abwrackprämie Steuergelder in Milliardenhöhe ausgibt und davon nur Autofahrer profitieren. Mein Auto ist älter als neun Jahre, es ist eine Dreckschleuder und ich will es verschrotten lassen, mir dafür aber KEIN neues Auto kaufen sondern auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen. Deshalb will ich eine Umweltprämie für ein neues Fahrrad und Fahrausweise für den öffentlichen Verkehr in Höhe von 2500 Euro beantragen. Bitte schicken Sie mir die dafür notwendigen Unterlagen zu.

Ihr Kommentar

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname




Nachtrag (28.02.2009, ca 17:30h)
Auch in der taz gibt es dazu heute eine Meldung und einen Kommentar.


Weiterlesen...

Montag, 23. Februar 2009

Aktion: Abwrackprämie für Fahrräder

Erst kürzlich bemerkte ich - halb im Scherz - in einer Unterhaltung mit der besten aller Lebensgefährtinnen, dass doch eigentlich gar nicht einzusehen sei, warum ausgerechnet die Verschrottung und der Neuerwerb von Automobilen mit einer satten Gutschrift von 2.500 Euro prämiert, uns Radfahrern aber kein vergleichbares Angebot gemacht werde.



Sehr zu meiner Freude sehe ich nun, dass wir nicht allein auf diesen Gedanken gekommen sind. Wie nämlich der taz heute zu entnehmen ist, hat der Verkehrsclub Deutschland sogar schon eine entsprechende Aktion initiiert und überdies bereits ein Online-Formular ins Netz gestellt, mit dessen Hilfe man auf einfache Weise seinen Wunsch an die zuständigen Behörden übermitteln und die Zusendung entsprechender Antragsunterlagen beantragen kann.

Mein Antrag ist bereits auf dem Weg:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich finde es ungerecht, dass der Staat mit der Abwrackprämie Steuergelder in Milliardenhöhe ausgibt und davon nur Autofahrer profitieren. Ich besitze kein eigenes Auto, sondern nutze das Rad und den öffentlichen Verkehr. Ich will mein altes Fahrrad verschrotten lassen und mir ein neues kaufen. Deshalb will ich eine Umweltprämie für den Kauf eines neuen Fahrrades und Fahrausweise für den öffentlichen Verkehr in Höhe von 2500 Euro beantragen. Bitte schicken Sie mir die dafür notwendigen Unterlagen zu.

Kommentar
Wir alle wissen, der Verbrennungsmotor hat keine Zukunft. Und auch das "umweltfreundlichste" Auto bleibt eine Dreckschleuder. Tun sie etwas für ein besseres Klima und eine gesündere Bevölkerung. Fördern Sie die wirkliche "auto-Mobilität".

Davon abgesehen: Auch in der deutschen Fahrradindustrie stehen nicht erst seit heute zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel, die es zu "retten" gilt.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname


;-)


Weiterlesen...

Mittwoch, 18. Februar 2009

Ungleiche Gleichbehandlung

Gerade vernahm ich im Radio eine Meldung, in der verkündet wurde, dass die Beiträge zur Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2010 steuerlich absetzbar sein sollen. Das werde, so hieß es weiter, "die Bürger" um jährlich rund 9 Milliarden Euro entlasten.

Nun werden gewisse Kreise ja nicht müde immer wieder zu betonen, dass doch nur rund 50% der Einkommensbezieher überhaupt (nennenswerte) Einkommensteuerbeträge zahlen und die reichsten 10% allein mehr als die Hälfte des Gesamtaufkommens tragen würden. Demnach kann mit "die Bürger" eigentlich nur die Einkommenssteuer zahlende Hälfte der Bevölkerung gemeint sein. Was aber sind dann die übrigen?


Auf jeden Fall: einmal mehr die Dummen, denn wer keine oder kaum Einkommenssteuern zahlt, der kann auch nichts oder fast nichts absetzen. Immerhin aber könnte bei diesem Entlastungspaket am Ende herauskommen, dass infolge dieser Regelung die Zahl derjenigen, die keine oder fast keine Einkommenssteuer zahlen müssen weiter zunimmt, weil sich das eine oder andere bescheidene Einkommen durch die Absetzbarkeit soweit mindern lässt, dass eben nichts mehr zu versteuern bleibt. Und so wird es dann 2011 womöglich heißen, dass ja nur 40 oder 45% aller Einkommensbezieher die gesamte Steuerlast tragen müssten. Und die arme Mittelschicht, (bzw. deren selbsternannte Anwaltschaft, siehe Bild unten) darf noch lauter jammern, als es ohnehin schon der Fall ist.



Eine etwas differenziertere Meldung zu diesem grandiosen "Bürgerentlastungsgesetz" findet sich heute im Berliner Tagesspiegel:

Ab Januar 2010 müssen insbesondere gut verdienende Familien mit Kindern weniger Steuern zahlen. Die Bundesregierung will dazu an diesem Mittwoch im Kabinett das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz verabschieden. Danach können mehr Menschen die Beiträge, die sie für ihre Krankenversicherung bezahlen, steuerlich geltend machen. Betroffen davon werden rund 60 Prozent aller Steuerzahler sein. Insgesamt sollen sie ab 2010 jährlich rund 9,3 Milliarden Euro weniger Steuern zahlen.
[..]
Weil Steuerzahler die Vorsorgeaufwendungen zum Teil auch heute schon steuerlich geltend machen können, werden gesetzlich Versicherte von dem neuen Gesetz wahrscheinlich kaum Vorteile haben. Privat Versicherte, die Ehepartner und vor allem Kinder extra zu versichern haben, werden hingegen einige hundert Euro Steuern im Jahr sparen können.


Wie sehr die absoluten Spitzenverdiener gegenwärtig durch den Fiskus gebeutelt werden, erhellt indes diese Notiz im Hamburger Abendblatt vom 26. Februar 2008:

Spitzenverdiener zahlen in Deutschland offenbar nur selten den höchsten Steuersatz. Die 450 Deutschen mit dem höchsten Einkommen entrichteten dank Freibeträgen im Schnitt nur 34 Prozent Einkommenssteuer.




Weiterlesen...

Montag, 16. Februar 2009

Der feine Unterschied

Haben Sie sich auch schon immer gewundert, dass jedesmal wenn es in der Vergangenheit geheißen hat, der Steuerzahler sei entlastet worden, Sie selbst von dieser Entlastung nicht das geringste verspürt haben?

Nun - möglicherweise lag das daran, dass sie entweder gar nicht oder nur in geringem Umfang zum erlauchten Kreis der Steuerzahler zu zählen waren, wohl aber zum Kreis der Steuerträger:

Steuerzahler
führt die Steuer an das Finanzamt ab; meist mit dem Steuerschuldner identisch.
Bert Rürup. Fischers Wirtschaftslexikon. Fischer Taschenbuchverlag. FfM. 1995. S. 261.
Steuerschuldner
natürliche oder juristische Person, die eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für einen Dritten abzuführen oder einzubehalten hat oder sonstige Steuerverpflichtungen erfüllen muß. z.B. Unternehmen bei der Umsatzsteuer.
Bert Rürup. Fischers Wirtschaftslexikon. Fischer Taschenbuchverlag. FfM. 1995. S. 260.
Steuerträger
derjenige, der die ökonomische Last der Besteuerung trägt. Ist das Auseinanderfallen von Steuerschuldner und Steuerträger vom Gesetzgeber beabsichtigt, so spricht man vom Steuerdestinar; Beispiel Umsatzsteuer: Steuerschuldner ist das Unternehmen, Bert Rürup. Fischers Wirtschaftslexikon. Fischer Taschenbuchverlag. FfM. 1995. S. 260.
Steuerdestinar
derjenige, der nach Absicht des Gesetzgebers der Träger (Steuerüberwälzung) einer Steuer sein soll.
Bert Rürup. Fischers Wirtschaftslexikon. Fischer Taschenbuchverlag. FfM. 1995. S. 260.
Steuerüberwälzung
Summe aller rechtlich zulässigen Versuche der Steuerabwehr durch Verlagerung der Steuerlast vom Steuerpflichtigen bzw. Steuerzahler auf einen anderen. Es lassen sich drei Arten der Überwälzung unterscheiden:
  1. Vorüberwälzung: Steuer wird in Form höherer Preise auf die Nachfrager der von der Besteuerung betroffenen Leistungen bzw. Unternehmen überwälzt;
  2. Rücküberwälzung: Versuch die Einkaufspreise für Vorleistungen bzw. Löhne, Mieten, Pachten oder Zinsen zu drücken.
  3. Schräge Überwälzung: höhere Preisforderung gegenüber den Nachfragern bei anderen als der von der Besteuerung betroffenen Leistung. Eine notwendige Voraussetzung einer erfolgreichen Steuerüberwälzung ist eine geringe Preiselastizität der Nachfrage.
Bert Rürup. Fischers Wirtschaftslexikon. Fischer Taschenbuchverlag. FfM. 1995. S. 260.

"Geringe Preiselastizität" bedeutet, dass bei Preiserhöhungen die Nachfrage nicht oder nur unmerklich abnimmt und umgekehrt, dass sie bei Preissenkungen nicht oder nur wenig steigen wird. Es liegt auf der Hand, dass lebensnotwendige Güter quasi "unelastisch" sind.

P.S. Damit dürfte auch klar geworden sein, warum Guido Westerwelle und Konsorten Erwerbslose nicht mitmeinen, wenn sie mal wieder versprechen, "den Steuerzahler" künftig (noch) stärker entlasten zu wollen.

Weiterlesen...

Samstag, 17. Januar 2009

Klartext bitte!

Lächerlicher geht es kaum noch:

Commerzbank, demnächst Hypo Real Estate, vielleicht auch die Deutsche-Bank-Beteiligung Postbank: Ein Institut nach dem anderen fällt in die Hände der Steuerzahler.

textet SpOn

Zutreffend wäre doch viel eher:
Commerzbank, demnächst Hypo Real Estate, vielleicht auch die Deutsche-Bank-Beteiligung Postbank: Ein Institut nach dem anderen nimmt die Steuerzahler in Geiselhaft.

Da rechnen wir wohl besser schon jetzt damit, dass man uns künftig, wenn wir etwa unser Gehalt abheben wollen, des Bankraubs beschuldigen wird.


Weiterlesen...

Montag, 5. Januar 2009

Wer nicht gut verdient, ist ein fauler Sack!

So jedenfalls ist die Lage der Dinge, wenn man der Müller-Voggschen Logik folgt, deren erster Hauptsatz folgendes besagt:

Es ist deshalb unerträglich, wenn die SPD und große Teile der CDU davon reden, es dürften jetzt keinesfalls „nur die Steuerzahler“ entlastet werden. Wenn schon, müssten alle mehr Geld im Geldbeutel haben. Das klingt nach „Sozialismus light“, ganz im Sinne der Linkspartei. Was für eine Unverschämtheit gegenüber denen, die fleißig sind und mit dem Staat teilen!
Gefunden: Na wo schon?


"Mit dem Staat teilen", darf hier eindeutig mit "Einkommensteuer zahlen" übersetzt werden.

Etwa 50% der Deutschen zahlen aber gar keine Einkommensteuer, weil ihre Einkünfte zu mickrig sind, als dass sie dem Staat davon noch etwas abgeben könnten. Im Gegenteil - ein paar Millionen von denen bekommen sogar noch ergänzendes ALG2. Die teilen also nicht, und wer nicht teilt ist nicht fleißig, denn sonst würde er sicherlich mindestens so viel verdienen wie der fleißige Müller-Vogg. Und ausgerechnet die sollen jetzt auch noch "entlastet" werden.

Wahrlich eine Unverschämtheit!


Weiterlesen...

Mittwoch, 31. Dezember 2008

Kein Herz für Kinder oder: Wie man "Verbesserungen" kostenneutral gestaltet

Es dürfte bekannt sein, dass die Bundesregierung im kommenden Jahr das Kindergeld für die ersten zwei Kinder um 10 Euro und für jedes weitere Kind um 16 Euro im Monat erhöht. Vielleicht nicht ganz so bekannt ist vielleicht die Tatsache, dass Kinder von ALG2-Empfängern nicht in den Genuss dieser Erhöhung kommen werden, da ihnen das Kindergeld als "Einkommen" angerechnet und der Regelsatz entsprechend gekürzt wird.

Doch damit nicht genug: ab Januar 2009 darf zudem damit gerechnet werden, dass die Kosten für Schulspeisungen um rund 10% steigen werden.

Grund für die Preissteigerung ist eine Verfügung des Bundesfinanzministeriums von Mitte Oktober. Demnach werden ab Jahresbeginn 2009 auch Produktion und Lieferung der Schulspeisung mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert - bisher waren nur sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig. "Dadurch wird unser Essen um 15 bis 20 Cent pro Tag teurer werden", sagte gestern Wolfgang Bischoff, Geschäftsführer der Sunshine Catering GmbH,
[...]
Bischoff räumte ein, dass eine Preiserhöhung vor allem Geringverdiener und Hartz-IV-Eltern treffen würde. "Das sind gut vier Euro pro Monat", so Bischoff. Bei mehreren Kindern summiere sich das.

Zwar heißt es in der Berliner Zeitung vom 30.12. 2008 weiter, dass die Bezirke die Kosten teilweise übernehmen wollen würden, konkret dazu bereit erklärt hat sich bislang aber nur der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Marzahn-Hellersdorf jedoch versucht es mit einem rechtlichen Kniff: Dort will man nun zwei separate Verträge mit dem jeweiligen Essensanbieter machen - einen für Produktion und Lieferung sowie einen für den Service vor Ort. Auf diese Weise würden für die Herstellung weiter nur sieben Prozent Mehrwertsteuer anfallen.
Quelle: Berliner Zeitung

Einrichtungen wie die Arche, werden da fuer das kommende Jahr wohl mit stark erhöhter Nachfrage rechnen dürfen.

Mehr zum Thema: Neues Deutschland vom 31.12.2008

Weiterlesen...

Freitag, 26. Dezember 2008

Wenn man keine Ahnung hat ...

Schon vor einigen Tagen war in BILD folgendes zu lesen:

Die Kirchen sollen an Heiligabend nur noch Gläubigen offen stehen, die auch Kirchensteuern zahlen. Das fordern erste Politiker angesichts der vollen Gotteshäuser zu Weihnachen.

Zu jenen "ersten Politikern" zählen etwa der baden-württembergische CDU-Vorstand Thomas Volk
"Ich bin dafür, dass Messen am 24. Dezember nur für Kirchensteuerzahler offen sind." Wer nicht in der Kirche sei, müsse auf Gottesdienstbesuche verzichten.

oder der FDP-Fraktionschef Martin Lindner aus Berlin, der "ein Sitzrecht für Kirchenmitglieder an Heiligabend" forderte:
"Kirchensteuerzahler dürfen bei so wichtigen Messen nicht die Dummen sein und draußen bleiben. Gemeindemitglieder sollten z.B. über Platzkarten vorrangiges Platzrecht bekommen."

Das Thema ist inzwischen eigentlich durch und wirklich interessiert hat es mich zunächst auch nicht. Wen der Pfarrer wann in seine Kirche lässt und wen nicht, das muss er alleine mit seinem Gewissen, seinen Gläubigen oder seinem lieben Gott ausmachen. Irgendwelche publicitygeilen Politkasper geht das - auch wenn hierzulande der Staat für die christlichen Kirchen den "Zehnten" eintreibt - einfach nichts an.

Wenn ich mit einiger Verspätung nun dennoch einmal darauf zurückkomme, so deswegen, weil in dem ganzen Bohei - auch von den zahlreichen Kommentatoren dieser Posse - ein zentraler Aspekt offenbar vollkommen außer Acht gelassen wurde.

Kirchensteuerzahler und Gemeindemitglieder sind durchaus nicht das selbe, denn zwar ist in der Tat jeder Kirchensteuerzahler auch Mitglied einer Kirchengemeinde, aber keineswegs ist jedes Gemeindemitglied auch ein Kirchensteuerzahler. "Steuerbefreite" Gemeindemitglieder sind z.B. "Geringverdiener", Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und vermutlich auch etliche Rentner. Was machen wir nun mit denen? Wolle mer se reilasse? Und wenn ja - dann gleich oder erst, nachdem alle zahlungskräftigen Gemeindemitglieder ihren wohlerworbenen Sitzplatz eingenommen haben?

Und wie soll man z.B. mit jenen eigentlich durchaus zahlungsfähigen Mitgliedern verfahren, denen man mildtätigerweise die drückende Steuerlast erlassen hat, um sie vor dem Abrutschen ins tiefste Elend zu bewahren, wie etwa Klaus Esser?

Bekanntlich hatte Esser auf Vorschlag des Mannesmann-Hauptaktionärs Li Kasching aus Hongkong, der durch Essers Verhandlungsführung mit dem Aufkäufer Vodafon etwa 8 Milliarden Euro "verdient" hatte, aus der Mannesmann-Kasse eine etwas unkoschere 16-Millionen-Euro-Prämie bekommen. Es stellte sich heraus: Esser hatte die milde Gabe zunächst ordentlich versteuern müssen. Da Klaus Esser als Vorstandsvorsitzender eines großen Konzerns und überhaupt als hervorgehobener Verantwortungs- und Leistungsträger einen gewissen höheren Rückhalt braucht, ist er gleichzeitig gläubiger Katholik. Deshalb hatte ihm das Finanzamt von den 16 Millionen mit Recht auch die Kirchensteuer abgezogen. Das waren immerhin etwa 500.000 Euro.

Nach Vorstellung von Lieschen Müller sind das bei solchen Einkommen nur pea nuts, auf die ein guter Katholik wie Esser sicher gern verzichtet. Immerhin kommt er ja so mit sich und Gott ins Reine. Doch da verkennt Lieschen die kapitalistische Psyche. Klaus Esser ist ja in seinem Leben so weit gekommen, weil er nicht so dachte wie Lieschen Müller und weil er bei diesem Denken auch immer von seiner Kirche unterstützt wurde. Deshalb stellte er beim Erzbistum den Antrag, dass ihm die Kirchensteuer zurückerstattet werde. Die Kirche gewähre ja entlassenen Lohnabhängigen - z.B. den Verkäuferinnen, die bei Karstadt entlassen werden - für Abfindungen auch diese Rückerstattung, damit sie unter ihrer Entlassung nicht zusätzlich zu leiden haben.

Der Erlaß-Ausschuss des Kirchensteuerrats des Kölner Erzbistums ließ Esser die paar hunderttausend Euro Kirchensteuer erstatten, weshalb u.a. einige Kindergärtnerinnen-Arbeitsplätze nicht mehr zu bezahlen waren. Doch dafür waren Kirche und Esser untereinander, mit dem gegenwärtigen Kapitalismus und natürlich vor allem mit Gott im Reinen.
Quelle: Neue Rheinische Zeitung

Den publicitygeilen politisch aktiven Profilneurotikern, die offenbar nicht halb so schnell denken können wie sie Unsinn reden, sei hiermit nahe gelegt ...


wenn man keine Ahnung hat - MyVideo



Weiterlesen...

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Hartz IV: noch ein fragwürdiges Urteil

Update: 20.12.2008, ca. 03:20h


Wie man heute bei BILD.de nachlesen kann, hat das Bundessozialgericht jüngst entschieden, dass die Zahlung von ALG II einzustellen sei, wenn Arbeitslose eine Steuerrückerstattung erhalten. Zur Begründung heißt es, die Rückerstattung sei als Einkommen zu bewerten und könne daher mit dem ALG II verrechnet werden. Erst wenn dieses Geld verbraucht sei, bestehe wieder ein Anspruch auf Hartz IV (BSG, Az.: B 4 AS 48/07 R).

Ich jedenfalls denke, dass man das auch ganz anders sehen kann und sehen sollte. Sicherlich ist eine Steuergutschrift ein Einkommensbestandteil, allerdings zu einem Einkommen gehörend, das zu einer Zeit erarbeitet wurde, in dem die Betreffenden sehr wahrscheinlich kein ALG II erhalten haben. Die zu viel gezahlte Steuer ist, wenn man so will, unfreiwillig und unverzinst angespartes Geld und damit (aktuell) kein Einkommen (mehr), sondern eher ein "Vermögen", und wäre als solches m.E. eigentlich eher einem entsprechenden Sparguthaben gleichzustellen.

Nachtrag (20.12.2008, ca. 03:20)

In einem der Kommentare zu diesem Artikel wies ein Leser darauf hin, dass in der Saarbrücker Zeitung vom 17.11.2008 zu diesem Urteil etwas ganz anderes zu lesen sei. Und tatsächlich lesen wir dort:
Der Fall eines Saarländers, dem die Arbeitsagentur nur gekürzte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt hat, wird zum Musterfall in Sachen Hartz IV. Der Mann hatte gegen die Arge vor dem Sozialgericht des Saarlandes geklagt, weil ihm eine Steuerrückerstattung als Einkommen angerechnet worden war. Dies verringerte die ihm zuerkannte Sozialleistung. Das Sozialgericht war nicht einverstanden. Urteil: Im konkreten Fall sei die Steuererstattung nicht anzurechnen, die Arge müsse die Sozialleistungen ungekürzt an den Arbeitslosen zahlen (AZ.: S 12 AS 336/07).


Weitere Recherche (man beachte die Aktenzeichen) ergab jedoch, dass es sich hier leider um einen anderen Fall handelt; zwar geht es bei beiden Urteilen zwar um einen vergleichbaren Sachverhalt, aber um verschiedene Personen, Bundesländer, Gerichte und Urteile.

Zu dem Urteil des Bundessozialgerichtes, das ursprünglich Gegenstand dieses Beitrags war lässt sich beim Fachportal Sozialrecht folgendes nachlesen.

2. B 4 AS 48/07 R
SG Aachen - S 11 AS 58/06
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 AS 99/06

Auf die Revision der Klägers hat der Senat das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Die dem Rechtsstreit zu Grunde liegende materiell-rechtliche Frage der Behandlung einer Einkommensteuerstattung ist geklärt. Bei einer nach Antragstellung im Bedarfszeitraum zugeflossenen Einkommensteuererstattung handelt es sich um berücksichtigungsfähiges Einkommen i.S.d. § 11 SGB II und nicht um Vermögen i.S.d. § 12 SGB II. Die Steuererstattung verändert ihre rechtliche Qualität auch nicht ab dem Folgemonat des Zuflusses und ist auf die bewilligte Leistung umzulegen. Dies hat der 4. Senat in einem Urteil vom 30.9.2008 im Anschluss an die Rechtsprechung des 14. Senats des BSG und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen entschieden. Der vorliegende Fall gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen. Die Beklagte durfte somit im Grundsatz die Einkommensteuererstattung leistungsmindernd berücksichtigen. Allerdings musste sie dabei die Vorschriften des SGB X beachten und prüfen, ob der Kläger verfahrensrechtlichen Vertrauensschutz genießt. Hierzu fehlen hinreichende Tatsachenfeststellungen. Die vom SG und LSG in Bezug genommenen Verwaltungsakten geben weder hierüber noch über den Zeitpunkt der Absendung oder Bekanntgabe des Bescheides Aufschluss. Nach Zurückverweisung ist daher zu klären, ob der Erlass des angefochtenen Verwaltungsaktes vor, am oder nach dem 6.2.2006, dem Tag der Gutschrift der Steuererstattung, erfolgt ist. Hiervon hängt ab, ob sich die Aufhebung der Bewilligung nach § 48 SGB X oder den strengeren Aufhebungsvoraussetzungen des § 45 SGB X richtet. Hierauf käme es nur dann nicht an, wenn es bei § 45 SGB X ausnahmsweise (wie bei § 48 SGB X) einer Ermessensentscheidung nicht bedurft hätte, weil die Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X vorlagen (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II und § 330 Abs. 2 II SGB III). Das LSG hat bisher keine Tatsachen festgestellt, die den Tatbestand des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X erfüllen könnten, wird aber etwaigem Vorbringen des Klägers hierzu nach Zurückverweisung der Sache nachgehen müssen.

Im Übrigen haben in der Vergangenheit untere Instanzen in solchen Fällen offenbar des öfteren zu Gunsten der Arbeitslosen entschieden, es ist aber wohl zu befürchten, dass es, nach diesem vom Bundessozialgericht gesprochenen Urteil, damit nun ein Ende hat.



Weiterlesen...

Dienstag, 9. Dezember 2008

Klaus Baum zitiert heute:

Ad sinistram zitiert heute Michel Friedmann ...

… der ja bekanntermaßen ein Anwalt der kleinen Leute ist.

“Ein Staat, der den Menschen fast fünfzig Prozent ihres Arbeitseinkommens nimmt, darf sich nicht wundern, wenn die Menschen glauben, sie könnten sich rächen, indem sie kleine Steuerhinterziehungen betreiben!”

Mir hat an diesem Zitat besonders die schnucklige Formulierung kleine Steuerhinterziehungen gefallen. Sie trifft exakt auf den lieben Klaus Zumwinkel zu.

(Foto: http://de.wikipedia.org/wiki)




PS.: Herr Friedmann, wer auf Steuerkarte arbeitet, wie soll der Steuern hinterziehen? Und: Werfen Sie mal einen Blick auf die BAT-Tabelle im Internet und geben Sie die dort angegebenen Gehälter in eine Steuerberechnungs-Tabelle ein. [...] 50% Steuern und kleine Steuerhinterziehungen passen nicht so recht zusammen. Sie Schwätzer! [...]

Quelle: Notizen aus der Unterwelt.



Ich möchte das nun noch ein wenig zuspitzen:




Zunächst: eine Lanze für Friedmann:

Friedmann hat ja nicht explizit von Einkommensteuern gesprochen, als er von wegnehmen sprach und hat bei diesem Satz womöglich auch Sozialabgaben und MWSt. mitgedacht und dann haut das mit den 50% Abgaben ja evtl. auch für "Geringverdiener" halbwegs hin.

Man wird allerdings fragen dürfen, ob man von Sozialabgaben mit Fug und Recht wird behaupten können, dass dieses Geld einem vom Staat weggenommen werde. Wenn dem so wäre, dann bliebe zu konstatieren, dass alle Versicherungsunternehmen nichts anderes machen, als den Leuten Geld wegzunehmen. Die implizite Gleichsetzung vollkommen verschiedener Ab- bzw. Ausgaben wäre also das Eine.

Das andere wäre, dass hier mal wieder "der Staat" als der große Räuber hingestellt wird, und die vielen kleinen(?) Räubereien unter den Tisch fallen.

Ich habe es an anderer Stelle schon einmal geäußert: ehe der Staat dem "Normalverdiener" in die Tasche greifen kann, haben sich dort schon andere bedient.

Sofern man nicht selbständig ist oder als Rentier sein Dasein fristet, arbeitet man immer schon mindestens für zwei andere, ehe man selbst als Dritter auch nur einen Cent erhält:

1. für seinen "Arbeitgeber", der einen nur beschäftigt, wenn er aus der Arbeit des "Arbeitnehmers" einen Gewinn abzweigen kann. Der Gewinn ist kein "Unternehmerlohn", sondern ein Aneignungsrecht, basierend auf ökonomischer Überlegenheit. Ein Gewinn ist nicht die Frucht eigener Arbeit, sondern eher eine Art Tribut, der wirtschaftlicher Macht eben zu zollen ist. Einen "Lohn" kann sich der Unternehmer ganz unabhängig vom Gewinn obendrein noch zumessen, indem er z.B. als (bezahlter) Geschäftsführer seiner Firma agiert.

2. für den Staat (d.h. für alle die diesen Staat bilden, sich selbst also eingeschlossen) indem er Lohn- oder Einkommenssteuern abführt und dann erst

3. für sich selbst (allein).

Damit ist der Kreislauf aber noch nicht geschlossen, denn der Normalverdiener darf sein Geld auch für mindestens Drei verprassen:

1. für Produkte und Dienstleistungen; also für die Kosten und Gewinne "der Wirtschaft" und damit für die Produkte seiner (abstrakt) eigenen Arbeit,

2. für den Staat (indirekte Steuern) und

3. für sich selbst: um sich weiter funktionsfähig und den Kreis am laufen zu halten. Dieser Punkt ist aber eigentlich mit Punkt 1 dieser Sektion identisch, nur aus anderer Perspektive betrachtet. Und das Gleiche gilt für Punkt 2: auch den Staatshaushalt durchläuft läuft das Geld nur, um am Ende in der Wirtschaft zu landen, wo es natürlich nicht wirklich "endet, sondern in operativer Funktion wieder in den Kreislauf eingespeist wird, woanders wäre es auch vollkommen wertlos.

Den Staat darf der Normalverdiener dabei gleich mehrfach bedienen, denn die Steuern die sein Arbeitgeber von seinem Einkommen, bestehend aus Unternehmerlohn plus Gewinn(!) abzuführen hat, muss ja zumindest teilweise auch jeder einzelne Arbeitnehmer erstmal (mit-)erwirtschaftet haben. Dabei ist der Staat selbst aber nicht der "Begünstigte", sondern fungiert als zentrale Umverteilerinstitution, die in letzter Konsequenz dafür sorgt, dass laufend "Gewinn" gemacht werden kann. Die Auseinandersetzungen zwischen "der Wirtschaft" und "dem Staat" sind mehrheitlich bloße Scheingefechte zwischen zwei "natürlichen Verbündeten".


So oder so ähnlich.


Ein weiteres gutes Beispiel für die nur scheinbar divergierenden Interessen von "Staat" und "Wirtschaft": Die Staatsverschuldung.

Vgl. auch: Wege aus der Krise



Weiterlesen...

Freitag, 21. November 2008

"Lecker essen mit Sarrazin" revisited: Patriotisch genießen!

In meinem letzten Beitrag habe ich über die Sorge des Berliner Finanzsenators berichtet, dass die Leistungen des deutschen Sozialsystems ins Ausland abfließen könnten und so ohne jeden Nutzen für die Ankurbelung der notleidenden deutschen Wirtschaft bleiben müssten. Grund genug, die allseits bekannten und höchst populären Ernährungsempfehlungen des Senators für ALG2-Empfänger einer Revision zu unterziehen und sie auf ihre Unschädlichkeit in Bezug auf die Entwicklung der deutschen Binnenkonjunktur zu überprüfen. Im Folgenden die Ergebnisse.

Tag 1: FRÜHSTÜCK
2 Brötchen 0,30 Euro
25 g Marmelade 0,06 Euro
20 g Butter 0,10 Euro
1 Scheibe Käse 0,25 Euro
1 Apfel 0,24 Euro
1 Saft (200 ml) 0,30 Euro
2 Tassen Tee 0,10 Euro
Das Menu ist binnenökonomisch korrekt, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es sich beim Tee um einen Kräuter- oder Früchtetee aus deutschen Landen handelt.
Tag 1: MITTAG
Spaghetti Bolognese
100 g Hack 0,38 Euro
125 g Spaghetti 0,15 Euro
200 g Tomatensoße 0,40 Euro
Gewürze/Öl 0,10 Euro
Dieses Menu ist leicht problematisch. Es dürfte einigermaßen schwierig sein, alle HartzIV-Empfänger ausreichend mit Tomaten aus deutschen Treibhäusern zu versorgen. Als Oel kommt selbstredend ausschließlich Rapsöl in Frage.
ZWISCHENMAHLZEIT
1 Tasse Kaffee + 1 Joghurt 0,40 Euro
Der Kaffee wird gestrichen. Ersatzweise darf aber "Caro" oder Zichorienkaffee genossen werden.
Tag 1: ABENDESSEN
1/2 Gurke 0,30 Euro
130 g Leberkäse 0,56 Euro
200 g Kartoffelsalat 0,34 Euro
Ein geradezu vorbildliches Menu!
Tag 2: FRÜHSTÜCK
80 g Müsli 0,40 Euro
1 Banane 0,25 Euro
0,25 l Milch 0,35 Euro
2 Tassen Kaffee 0,10 Euro
20 g Honig 0,08 Euro
Auch hier gilt: Kaffee ist ein absolutes "no go!" und die Banane muß ersetzt werden. Es wird vorgeschlagen, stattdessen auf die bewährte deutsche Gurke zurückzugreifen.
Tag 2: MITTAG
Gemüsesuppe mit Fleischeinlage
100 g Kartoffeln 0,05 Euro
1 Möhre 0,05 Euro
1/2 Kohlrabi 0,30 Euro
1 Stange Porree 0,30 Euro
80 g Rindfleisch 0,50 Euro
Gewürze/Kräuter 0,15 Euro
1 Glas Tee 0,05 Euro
Keine Beanstandungen, sofern kein grüner, gelber oder schwarzer Tee genossen wird und keine importierten Gewürze zum Einsatz kommen.
Tag 2: ABENDESSEN
2 Scheiben Brot 0,12 Euro
2 Scheiben Käse 0,50 Euro
1 Scheibe Bierschinken 0,15 Euro
100 g Krautsalat 0,20 Euro
20 g Butter 0,10 Euro
Ein geradezu musterhaftes Gericht. Vorbildlich!
Tag 3: FRÜHSTÜCK
3 Scheiben Vollkorntoast 0,12 Euro
2 Scheiben Wurst 0,30 Euro
1 Scheibe Käse 0,25 Euro
2 Tassen Kaffee 0,10 Euro
1 Glas Saft 0,30 Euro
20 g Butter 0,10 Euro
1 Mandarine 0,25 Euro
Soweit in Ordnung. Aber der Kaffee ist zu streichen und die Mandarine muss durch deutsches Kernobst ersetzt werden.
Tag 3: MITTAG
Bratwurst mit Sauerkraut
1 Bratwurst 0,38 Euro
Kartoffelbrei (1 Portion) 0,25 Euro
150 g Sauerkraut 0,12 Euro
Gewürze/Öl 0,20 Euro
Annehmbar, aber auch hier gilt: keine importierten Gewürze verwenden!
ZWISCHENMAHLZEIT
1 Tasse Kaffee + 1 Banane 0,30 Euro
Ein Skandal! Alles geht ins Ausland, nichts bleibt hier!
Tag 3: ABENDESSEN
2 Scheiben Brot 0,12 Euro
100 g Kräuterquark 0,30 Euro
1 Scheibe Schinken 0,30 Euro
2 Tomaten 0,27 Euro
2 Glas Tee 0,10 Euro
Tomaten und Tee sind durch einheimische Produkte zu ersetzen im Übrigen kann das Gericht genehmigt werden.

Es bleibt festzuhalten: Die Ernährungsempfehlungen des Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin werden leider nicht in allen Punkten seinen eigenen strengen binnenwirtschaftlichen Anforderungen gerecht. Eine baldige Überarbeitung scheint deshalb dringend angeraten.

Händeringend gesucht werden nun noch Zensoren, die auch das kürzlich von zwei Hartz-IV -Empfängern bei stern.tv vorgestellte "Kochbuch für Arme" auf seine Verträglichkeit mit der deutschen Binnenwirtschaft überprüfen.


Weiterlesen...

Geballte Inkompetenz


Ausgerechnet in BILD darf man heute lesen:
Sarrazin geht wieder auf Hartz-IV-Empfänger los
Auf die Frage, ob eine Hartz-IV-Erhöhung (Regelsatz zurzeit 351 Euro) die Wirtschaft ankurbeln kann, sagte der Finanzsenator: „Das ist kein Konjunkturprogramm. Wofür geben die das Geld aus? Für Flachbildschirme, Videorekorder, MP3-Player. Es geht alles nach Fernost. Es geht alles nach Südchina. Und nichts bleibt hier.


Offensichtlich weiß der werte Senator nicht, wovon deutsche Kaufleute leben und woher er seine Steuereinnahmen bekommt und dass es ziemlich Wurst ist, ob der Gewinn des Handels, dessen Steuern und Abgaben, insbesondere auch die MWSt., durch den Verkauf inländischer oder importierter Erzeugnisse erwirtschaftet werden. Und dass selbst für den Kram, der das Label "Made in Germany" tragen darf, zumindest die meisten Rohstoffe, aber auch etliche Vorprodukte importiert werden müssen fällt unserem "Sparfuchs" natürlich auch nicht ein. Ganz zu schweigen davon, dass ihm der Gedanke käme, dass ja etliche dieser Produkte im Auftrag oder den fernöstlichen Fabriken "deutscher" Firmen hergestellt werden, und die entsprechenden Gewinne am Ende auf eben deren Konten landen.

Da drängt sich mir die Frage auf: Wie dämlich muss man eigentlich sein, damit man in Berlin Senator werden darf?


Weiterlesen...

Donnerstag, 23. Oktober 2008

BILD: Wenn Milchmädchen Kolumnen schreiben ....

... dann kommt sowas dabei raus:

500000 Euro für Spitzenbanker - nett gedacht, falsch gemacht?
Von Dr. Nicolaus Fest

Das Gehalt von Bankern, deren Banken in der Finanzkrise auf die Hilfe des Staates angewiesen sind, soll auf 500 000 Euro beschränkt werden. Das klingt auf den ersten Blick vernünftig, ist aber das Gegenteil von sinnvoll.
[...]
Diese Gehaltsbegrenzung findet Zustimmung. Endlich treffe es mal die Richtigen, ist von vielen zu hören. Leider aber ist die Gehaltskappung der falsche Weg. Denn sie verschiebt die Krisenfinanzierung noch mehr zu Lasten der durchschnittlichen Steuerzahler.

Und dann macht das Milchmädchen - ähm sorry, ist ja ein Männchen - also das Milchmännchen - seine Rechnung auf (hier nur in Auszügen, wir haben diese Litanei schon oft genug gehört oder gelesen und können uns die Details sparen. Wer trotzdem nicht auf sie verzichten mag, bediene sich an der Quelle):
Die oberen 10 Prozent der Spitzenverdiener (= Einkommen über 66 000 Euro) sind gut für die Hälfte des Steueraufkommens,
[...]
Umgekehrt zahlen die unteren 20 Prozent (= Einkommen bis 11.000 Euro), also ein Fünftel der erwerbstätigen Bevölkerung, so gut wie keine Steuern.

Wesentliche Beiträge zur Einkommensteuer kommen mithin von den absoluten Topverdienern, die aufgrund des Spitzensteuersatzes fast die Hälfte ihres Einkommens an den Staat überweisen. Und viele dieser Topverdiener sind eben auch Banker. Kürzt man deren Gehälter und Boni, kürzt man auch das Einkommensteuer-Aufkommen. Fallen bei einem Gehalt von 5 Millionen Euro rund 2,4 Millionen Euro Einkommensteuer an, sind es bei 500 000 Euro gerade mal 220 000 Euro. Eine einfache Rechnung: Je höher das Gehalt, desto höher die Einkommensteuer.
Aha - wenn man irgendeinem Giga-Versager seine grotesk hohen Bezüge kürzt, dann ist - dieser Rechnung zufolge jedenfalls - dieses nicht ausgezahlte Geld komplett futsch, quasi im - dem Fiskus unzugänglichen - Nirvana verpufft; kein Gedanke daran, dass es ja als Kapital im entsprechenden Betrieb verbleiben und so die Bürgschaftslasten, die unsere Regierung "im Namen des Volkes" nun mal übernommen hat, etwas mindern würde. Und auch ganz allgemein gesehen: wenn man nicht will, dass eine Minderheit den Löwenanteil am Einkommensteueraufkommen "schultern" muss, wie es immer so schön heißt, dann sollte man einfach solche absurd hohen Spitzeneinkommen kappen und die unteren und mittleren Einkommen entsprechend anheben - so würde sich dieses "Missverhältnis" in Nullkommanichts von selbst erledigt haben. Wenn man einen Betrag in einer Menge (Hier Menge der Einkommen) mindert, dann muss das ja nicht zwangsläufig bedeuten, dass man ihn zugleich aus dieser Menge enfernen und so zugleich die Menge vermindern würde

Unser Milchmännchen hat freilich noch nicht fertig und eine Idee, wie man das gute Geld vor dem Nirvana rettet - also zurück zum Thema. Offenbar wurde das Milchmännchen freilich im Zuge der laufenden BILD-Berichterstattung vom Lafontaine-Virus befallen und läuft nun Gefahr selbst "Enteignungs-Amok" zu laufen. denn seine "Rechnung" endet wie folgt:
Richtig wäre daher ein anderer Weg gewesen: Nicht Begrenzung auf 500 000 Euro, sondern vollständiger Einzug aller Gehaltsbestandteile, die über diesen Betrag hinausgehen, verbunden mit einem Verbot aller eventuellen Steuersparmodelle. Gleichzeitig wäre man damit der rechtlich schwierigen Frage, ob der Staat der Privatwirtschaft Gehaltsobergrenzen setzen darf, elegant aus dem Weg gegangen.
Lange nicht so gelacht. Meinen besten Dank für diese herrliche Glosse..

Weiterlesen...
www.flickr.com


Twingly BlogRank Blog Button blog-o-rama.de Bloggeramt.de Blog Top Liste - by TopBlogs.de blogoscoop Blogverzeichnis Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de RSS Newsfeeds Verzeichnis RSS-Scout - suchen und finden BlogPingR.de - Blog Ping-Dienst, Blogmonitor Directory of Politics Blogs frisch gebloggt Blogkatalog Bloggernetz - der deutschsprachige Pingdienst RSS Verzeichnis Blogverzeichnis Listiger Bloganzeiger Politics Blogs - Blog Top Sites Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits Verzeichnis für Blogs
Diese Seite ist dabei: Spamfrei suchen...

  © Blogger template Newspaper III by Ourblogtemplates.com 2008

Back to TOP