Schon seit ein paar Tagen erhitzen sich die Gemüter an einer Studie, mit dem Titel
"Die Höhe der sozialen Mindestsicherung - Eine Neuberechnung "bottom up"", die von Friedrich Thießen und Christian Fischer an der TU-Chemnitz erstellt wurde. Auch in diesem blog
fand sie bereits Beachtung und
ich hatte angekündigt, dass ich mich noch etwas ausführlicher mit ihr befassen wolle. Dies ist nun geschehen. Es ist allerdings recht spät geworden und darum zu erwarten, dass der folgende Artikel noch einige Fehler und/oder Lücken enthält, die ich in den nächsten Tagen ggf. korrigieren werde.
Das mittlerweile landläufig als sogenannte "Chemnitzer Studie" bekannt gewordene Elaborat gibt vor, den Nachweis erbracht zu haben, dass die gegenwärtig gültigen Regelsätze für Hartz IV-Empfänger eher zu hoch als zu niedrig sind - ja, dass man sie - bei einer hinreichend engen Auslegung der entsprechenden Paragraphen des Sozialgesetzbuches - sogar deutlich senken könnte, ohne damit gegen das Sozialstaatsgebot des GG und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des SGB II zu verstoßen. So will man ermittelt habe, dass sich, im Rahmen geltender Regelungen, der Spielraum je nach enger oder weiter Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zwischen einem Minimalbetrag von 132,-- Euro und einem Maximalbetrag von 278,-- Euro bewege. Was natürlich impliziert, dass Hartz IV Empfänger derzeit ungerechtfertigt hohe Zahlungen erhalten. Zwischenzeitlich hat man, wohl angesichts der Empörung, die diese Zahlen insbesondere bei Wohlfahrtsorganisationen und Erwerbsloseninitiativen hervorgerufen haben, die ursprüngliche Fassung der Studie zunächst aus dem Netz genommen, dann durch eine um eine vorangestellter Präambel erweiterte Version, in der man abzuwiegeln versucht, ersetzt. Inzwischen bekommt man unter alter URL und Titel nur noch
die Präambel geliefert. In dieser Präambel wird erklärt:
"Die Studie kommt bei allen Unsicherheiten, die derartigen Studien immer zugrunde liegen, zu dem Ergebnis, dass die tatsächlich gewährten geldlichen Sozialleistungen leicht oberhalb des Rahmens liegen, der durch die festgelegten Ziele der sozialen Mindestsicherung abgedeckt wird."
Zudem versichert man:
"In der Studie werden daraus keine Konsequenzen abgeleitet."
Nun - wenn man den von den verantwortlich zeichnenden Herren Thießen/Fischer als "Obergrenze" ermittelten Betrag von 278,-- Euro als 100%ige Bedarfsdeckung annimmt, dann wären die gegenwärtigen Zahlungen um satte 26,26 % zu hoch; das als
"leicht oberhalb des Rahmens" zu verkaufen, dazu gehört schon eine gewisse "Großzügigkeit". Geht man gar soweit, die ermittelte Untergrenze von 132,-- Euro als hinreichend anzuerkennen, dann kommt man auf eine um 166% zu hohe Zahlung. Mit anderen Worten: Je zwei Hartz IV Klienten verfressen und versaufen, wovon fünf Menschen auskömmlich leben könnten. Ein Skandal! Aber man hatte ja nur die besten Absichten:
"Es war Absicht, einen Beitrag zur Verbesserung der Situation vieler Menschen zu leisten."
Seltsam, dass man diese hehre und lobenswerte Absicht nicht schon in der ersten Fassung kundgegeben hat, sagt der Volksmund doch nicht ohne Grund: "Tue Gutes und rede darüber."
So wie oben von "vielen Menschen" die Rede ist, aber nicht gesagt wird von wem, oder von welcher Gruppe von Menschen hier konkret gesprochen wird, zeichnet sich die Arbeit insgesamt durch unscharfe und vage Formulierungen aus. Vermutlich soll das wissenschaftliche Neutralität und "Wertfreiheit" suggerieren. So erläutert man in der Präambel die Beweggründe, die Anlass zur Studie gaben, wie folgt:
"Auslöser der Studie war Unbehagen über das als intransparent empfundene Verfahren der Berechnung der Leistungen der sozialen Mindestsicherung (Hartz IV, Sozialhilfe)."
Da wüsste man eigentlich schon gern, wer sich denn hier unbehaglich fühlte, mich jedenfalls bewegte ein derartiges Gefuehl bis dato nicht. Und auch scheint es mir angesichts des "intransparent empfundene [n] Verfahren[s] der Berechnung der Leistungen, eher naheliegend, dieses "intransparente" Verfahren einer gründlichen Prüfung zu unterziehen und es transparent(er) zu machen, als ihm ein eigenes entgegenzusetzen, das, wie noch zu zeigen ist, schon deswegen vollkommen unzureichend ist, weil es einen Großteil der komplexen Situation erwerbsloser Menschen gänzlich außer acht lässt. Am Ende der Präambel gibt man sich noch betont aufklärerisch: Einseitig und/oder verfälschend sind die Formulierungen der Presse - die Studie ist über jeden Zweifel erhaben. Das schlechte Bild, das sie abgibt, hat sie nicht zu verantworten:
"Sie als Person werden von den Medien benutzt, damit diese mehr und teurer Werbung verkaufen können. Die Klick-Zahl soll gesteigert werden, und dazu liefert man ihnen Stichworte, von denen man weiß, dass Sie darauf reagieren. Mit den Ergebnissen der Forschung hat das nichts zu tun."
Nun - zumindest dieses blog ist vollkommen werbefrei und damit - jedenfalls in dieser Hinsicht - hoffentlich über jeden Verdacht erhaben.
Damit zurück zur eigentlichen Studie.
Auf der ersten Seite der "Zusammenfassung" wird allen blumigen Vorreden zum Trotz gleich Tacheles geredet:
- "Die Hartz-IV-Gelder sind nicht zu niedrig, sondern eher zu hoch."
- "Als sozial gerecht wird das System nicht empfunden, weil es die Bedürftigen einseitig mit Geld abspeist und ihnen das vorenthält, was vielen sehr wichtig ist: Arbeit und Anerkennung."
Auch wenn man selbst "[i]n der Studie [...] daraus keine Konsequenzen" ableitet, so darf doch angenommen werden, dass man Konsequenzen erwartet, warum sonst hätte man diese Studie überhaupt erstellen sollen? Immerhin erhält der Leser hinsichtlich derjenigen, die das System als nicht "sozial gerecht" empfinden, im Folgenden nähere Informationen. "Zusätzlich wurden Studierende befragt, was sie am deutschen Sozialleistungssystem gerecht oder ungerecht empfinden."
Anmerkung: wenn/dann = wenn man einen repräsentativen Querschnitt der Chemnitzer Studenten befragt hat, dann ... - ich gehe allerdings davon aus, dass der Herr Professor es hier, dem ökonomischen Minimalprinzip (mit geringstmöglichem Aufwand ein vorgegebenes Resultat erreichen) folgend, es bei einer Befragung der Studierenden seines Fachbereichs oder des gerade laufenden Seminars hat bewenden lassen.
Kaum noch erwähnt werden muss, dass es sich bei dem was "vielen" (wieder so eine überaus präzise Angabe) wichtig ist, selbstredend implizit um (rein abstrakte) Erwerbsarbeit handelt und die Anerkennung eben so selbstverständlich (nur) davon abhängt, ob man einer solchen Arbeit nachgeht oder nicht. Festzuhalten bleibt, dass vom Erwerb abgesehen, alle anderen (möglichen) qualitativen Aspekte menschlicher Arbeit ausgeblendet werden. In der 33 Seiten umfassenden Komplettfassung der Studie fehlt jener Hinweis auf das Gerechtigkeistempfinden der Chemnitzer Studenten, der in der Zusammenfassung als (zusätzlicher) vierter Punkt des methodischen Vorgehens angegeben wurde, übrigens ganz.
"Insgesamt lautet das methodische Vorgehen der Studie folgendermaßen - Zunächst wurden aus der Literatur die mit der sozialen Mindestsicherung verfolgten Ziele ermittelt (Schritt 1).
- Daraus wurde ein - mit diesen Zielen kompatibler - Warenkorb abgeleitet (Schritt 2). Da die Ziele ungenau formuliert sind, mussten zwei Fälle unterschieden werden, die einer Untergrenze und einer Obergrenze der Interpretation der verfolgten Ziele entsprechen (im Folgenden "Minimumsfall" und "Maximumsfall").
- Schließlich wurden den Gütern der beiden Warenkörbe "Minimumsfall" und "Maximumsfall" Preise zugeordnet und durch Summierung die Gesamtkosten der sozialen Mindestsicherung ermittelt (Schritt 3).
- Zusätzlich wurden Studierende befragt, was sie am deutschen Sozialleistungssystem gerecht oder ungerecht empfinden."
Diese Neuberechnung "bottom up" erweist sich somit als recht simple Anwendung des ökonomischen Minimalprinzips (hätten Sie das nicht gleich sagen können, Herr Professor?). Eine Verfahrensweise, die jeder Student der Wirtschaftswissenschaften im ersten Semster und jeder kaufmännische Angestellte im ersten Ausbildungsjahr lernt.
[Das] allgemeine[...] Vernunftprinzip (Rationalprinzip) [...] erfordert, ein bestimmtes Ziel mit dem Einsatz möglichst geringer Mittel zu erreichen. Auf die Wirtschaft übertragen läßt sich das Rationalprinzip (ökonomisches Prinzip) mengenmäßig oder wertmäßig formulieren. Die mengenmäßige Definition besagt, daß mit einem gegebenen Aufwand an Produktionsfaktoren der größtmögliche Güterertrag zu erzielen ist, d.h. der Ertrag soll maximiert werden (Maximalprinzip) oder daß ein gegebener Güterertrag mit geringstmöglichem Einsatz von Produktionsfaktoren zu erwirtschaften ist, d.h. der Mitteleinsatz soll minimiert werden (Minimalprinzip). Die wertmäßige Definition verlangt, so zu handeln, daß mit einem gegebenen Geldaufwand ein minimaler Erlösbetrag oder ein bestimmter Erlös mit einem minimalen Geldeinsatz erwirtschaftet wird.
Günter Wöhe. Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Verlag Vahlen. München 1981. S.1f.
Zunächst wird also das Ziel festgelegt: ein Individuum ohne eigenes Einkommen und/oder Vermögen soll hinreichende Mittel erhalten, sein Dasein zu fristen und darüber hinaus nicht (gänzlich) vom gesellschaftlichen Treiben ausgeschlossen sein. Dann werden die erforderlichen Mittel spezifiziert und zwar zunächst als Sachmittel (Warenkorb), die dann in Geldmittel zu übersetzen sind. Streng genommen besteht das Verfahren also nur aus zwei Schritten. Es wir jedem einleuchten, dass man seinen Goldfisch anders ernähren muss, als seinen Hund, dass es also je nach Individuum unterschiedlicher Mittel bedarf um es zu erhalten. Auf den Menschen übertragen bedeutet dies, dass z.B. eine Frau einen anderen Bedarf hat als ein Mann und ein Zwanzigjähriger einen anderen als ein Sechzigjähriger. Solche Differenzierungen würden das Verfahren aber unnötig verkomplizieren und manchen Erstsemesterstudenten hoffnungslos überfordern (Ja! - Ich gestehe es schon jetzt: ich halte diese ganze "Studie" schlicht für das Projekt eines Pro-Seminars). Also lässt man hier die Empirie außen vor und konstruiert sich einen abstrakten Bedürftigen, der in der realen Welt wohl eher als Ausnahmeerscheinung, denn als Regel vorkommen dürfte:
"Grundlage der Untersuchung ist ein gesundes, rational handelndes Individuum frei von Sucht oder anderen Erkrankungen oder Behinderungen mit folgenden Ausprägungen: - Männlich
- 1-Personen Haushalt, keine Kinder
- Mittleres Alter (18-65 Jahre)
- Körpergröße 1,70 m, Gewicht 70 kg
- Deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Verbrauchsgewohnheiten
- Kein Sonderfall (gesund, nicht geistig und körperlich behindert oder pflegebedürftig)
Als logisch erforderlicher Platzhalter dient also ein "Mensch" ohne Geschichte und Empfindung. Ein virtueller, rein rationaler Roboter ohne robota (tschech.: "Arbeit") wird eingesetzt als "Variable" für mindestens 5 Millionen menschliche Individuen. Ich will es vorwegnehmen: ich halte diesen Punkt für das größte Manko dieser Studie, in deren Mittelpunkt ganz offensichtlich eben nicht die Menschen, sondern die Geldbeträge stehen, die manche Menschen andere Menschen kosten. Vom Standpunkt eines Finanzexperten mag das der interessantere Aspekt an der Hartz IV Gesetzgebung sein; ein Sozialwissenschaftler kann über eine derartig eindimensionale Vorgehensweise eigentlich nur den Kopf schütteln. Alles was diese "Studie" ermitteln kann, ist der Betrag, mit dessen Hilfe es möglich ist, einen Menschen unter den zum Zeitpunkt der Preisermittlung gegebenen Bedingungen auf dem Niveau eines Tieres am Leben und (prinzipiell) arbeitsfähig zu erhalten.
Anmerkung: Überaus verwunderlich finde ich, dass so manchen "Liberalen" eine derartige "Gleichmacherei" nicht sauer aufstößt.
Wie gesagt, der virtuelle Mensch wird lediglich "prinzipiell" arbeitsfähig gehalten; auf die reale Welt übertragen, wäre dieser nur prinzipielle Erhalt der Arbeitsfähigkeit für die meisten Menschen aber wertlos. Denn, wie es in dem in der vorstehenden Anmerkung verlinkten blog einer der Kommentatoren zutreffend anmerkte: um sich erfolgreich um eine angemessene Tätigkeit zu bewerben, werden z.B. an das Erscheinungsbild des Bewerbers bestimmte Erwartungen geknüpft, die - außer auf niedrigstem Niveau - mit Hilfe einer derart niedrigen Grundversorgung nicht zu erfüllen sind. Es fehlt der Studie eindeutig eine repräsentative Erhebung hinsichtlich unterschiedlichen der Lagen und Voraussetzungen der von Hartz IV betroffenen Menschen. Das in der Chemnitzer Studie verwandte Modell kann eigentlich nur dadurch erklärt werden, dass man stillschweigend die ALG II Empfänger in ihrer Mehrzahl als amorphe Masse Minderqualifizierter ohne besondere (Erwerbs-)Biographie und Fähigkeiten angesehen hat und deswegen meinte, deren Ansprüche gleichmäßig auf das für den Erhalt von Billigstlohnaspiranten niedrigstmögliche Niveau herunterschrauben zu können (was ich freilich selbst den tatsächlich weniger Qualifizierten unter den Arbeitslosen gegenüber als ziemliche Frechheit empfinde).
Anmerkung: Diese Annahme hinsichtlich der Geringqualifizierten wird quasi durch den Professor selbst bestätigt. In einem Interview bei Spreerauschen ist folgende Äußerung von ihm zu lesen: "Nein, gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt es ganz schwere Bedenken. Besser sind funktionsfähige Arbeitsmärkte für Geringualifizierte. Und wenn sich diese nicht organisieren lassen, dann bereitgestellte Arbeit."
Für diesen Hinweis danke ich Christian Soeder
Dennoch hat man bei der Verfolgung des Minimalprinzips (immerhin) längst nicht alle Konsequenzen gezogen. So findet sich in der "strengen" Variante folgender Bedarfsanspruch für Kleidung: "Alle Positionen entsprechend EVS mit Ausnahme Bademantel, Bademütze, Anzug und Regenschirm." Da wäre es eigentlich nur billig, von denjenigen Bedürftigen, die sich im Besitz einer Bademütze, eines Anzugs und/oder eines Regenschirms befinden, zu verlangen, diese Luxusgegenstände zunächst zu versilbern und den Erlös hernach von der Unterstützung abzuziehen. Das gleiche gilt übrigens für Fahrradbesitzer, jedenfalls für den Fall, dass die Minimalvariante einmal Realität werden sollte. Offenbar war man sich nicht der Tatsache bewusst die Marx schon vor rund 150 Jahren erkannt hat. Man kann Menschen (wenn man sie denn als wirklichen Menschen gelten lassen will), nicht beliebig auf ein paar scheinbar "natürliche" Grundbedürfnisse reduzieren. "Menschliche" Bedürfnisse" sind gesellschaftlich/geschichtlich generiert und können nicht auf eine beliebig niedrige Stufe heruntergebrochen werden. Ein "existentielles" Bedürfnis ist ein bloß animalisches Bedürfnis das Menschen mit allen anderen Lebewesen gemein haben - es ist aber mitnichten ein spezifisch "menschliches" Bedürfnis. Implizit wird die gesellschaftliche Bedingtheit menschlicher Bedürfnisse in der Studie zwar durchaus anerkannt - schon Hemd, Hose und Socken sind eine gesellschaftliche Konzession. Ein paar Kartoffelsäcke würden [als Schutz gegen widrige Witterungsbedingungen] das rein "existentielle" Bedürfnis vollkommen befriedigen -, sie setzt sie aber unreflektiert und damit willkürlich fest. Da hilft auch der Verweis auf die WHO nicht, die lediglich Empfehlungen, die möglichst auch unter den miesesten gesellschaftlichen Bedingungen umgesetzt werden können sollten, aussprechen kann und spezifische gesellschaftlich/soziale Gegebenheiten deshalb eben auch nicht berücksichtigt. Bis hierher wurde gezeigt, dass der Kern der Studie nichts anderes war als die Anwendung des ökonomischen Minimalprinzips auf einen bestimmten Sachverhalt. Nicht beachtet haben die Verfasser allerdings, dass der Empfänger der staatlichen Zuwendungen, ganz gleich in welcher Höhe sie gewährt werden, genötigt ist mit seinem Einkommen nach dem Maximalprinzip zu verfahren: Er muss mit einer gegebenen Geldmenge versuchen möglichst viele seiner Bedürfnisse hinreichend zu befriedigen. Es ist so zutreffend wie überflüssig darauf zu verweisen, dass es einen "Anspruch auf Zufriedenheit" nicht gibt. Es ist in den Bedürfnissen jedoch auch etwas enthalten, was ich als Bedarf bezeichnen würde. Dabei handelt es sich um solche Objekte, die zum Erreichen gegebener Ziele als unverzichtbar anzusehen sind. Im Falle eines arbeitsuchenden Bankkaufmannes, wäre z.B. ein Anzug ein solches unentbehrliches Objekt. Niemand wird ihn einstellen, wenn er im Jogginganzug zum Vorstellungsgespräch erscheint, auch dann nicht wenn er hoch und heilig verspricht von sich von seinem ersten Gehalt umgehend neu und "angemessen" einzukleiden. Der arbeitsuchende Bankkaufmann wäre also genötigt, sich das Geld ggf. durch Einsparungen an anderer Stelle anzusparen (oder va banque irgendwie auf Kredit zu kaufen, in der vagen Hoffnung, dass er den Job bekommen wird). Schon dieses eine Beispiel sollte eigentlich genügen, um deutlich werden zu lassen, dass es ein Unding ist die Transferleistungen mit Blick auf ein im Grunde genommen rein existenzsicherndes Niveau festlegen zu wollen. Zur vielbeschworenen "Würde" eines Menschen gehört, dass er auch Entscheidungs- und Handlungsfreiheit besitzt. Diese Freiheiten sind durch die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. "Zumutbarkeitsregelung") ohnehin schon auf ein kaum erträgliches Minimum reduziert. Ein an den Berechnungen der Studie orientiert bemessenes ALG II würde m.E. auch den verbliebenen Rest an persönlicher Freiheit atomisieren.
"Der Minimumfall orientiert sich dagegen nicht an üblichen Alltagsvollzügen, als vielmehr daran, ob die Ziele der Sozialhilfe nach Kommunikation und Teilhabe am geselligen Leben auch mit weniger Mitteln erreicht werden können. Hier wurden nicht die Ausgaben der Gesellschaft laut EVS, sondern die Verhaltensweisen einzelner gesellschaftlicher Gruppen herangezogen, die zeigen, dass man auch mit einem Minimum an Geld ein geselliges, gesellschaftsbezogenes Leben führen kann. Der Minimumfall schließt deshalb nur eine Netzkarte mit dem ÖPVN, eine Pauschale für schriftliche Kommunikation, TV und ganzjährigen Zugang zur Stadtbibliothek (d.h. kostenfreien Zugang zu Büchern, Zeitungen, Zeitschriften inkl. kostenlosem Internet) ein."
Ganz unbestritten kann "man auch mit einem Minimum an Geld ein geselliges, gesellschaftsbezogenes Leben führen". Einige Millionen ALG II Empfänger demonstrieren uns das mittlerweile bereits seit einigen Jahren. Es bedarf also weder halbgarer Studien von Finanzexperten noch erbsenzählerischer Rechenübungen von Senatoren um das deutlich werden zu lassen. Schließlich verhungern oder erfrieren die Betroffenen ja (noch) nicht massenhaft. Es steht aber auf einem ganz anderen Blatt ob "man" - zumal aus einer wirtschaftlich wohl mehr als komfortablen Position heraus - sich anmaßen darf, ein solches Dasein einem jeden Individuum, das seinen Arbeitsplatz verloren (oder: nie einen gefunden) hat abverlangen darf. Darüber hinaus wird erwogen, ob man dieses "Minimum an Geld" evtl. nur an Menschen zahlen sollte, die dem der Studie zugrunde gelegten Idealtyp ("deutsches, rational handelndes, männliches Individuum, mit Idealgewicht, frei von Sucht- oder anderen Erkrankungen oder Behinderungen") hinreichend gerecht werden. Zumindest Leuten, die mit ihren geldlichen Zuwendungen einen Monat nicht überstehen, sondern z.B. regelmäßig nach ein paar Tagen wieder pleite sind, könnte man, so wird angeregt, doch besser Sachleistungen und "Zuwendung" anbieten.
Implizite Annahme der Untersuchung ist Rationalverhalten des Individuums. Liegt dieses nicht vor, können zusätzliche Hilfeleistungen erforderlich werden, um die Ziele der sozialen Mindestsicherung zu erreichen. [...] Es leuchtet ein, dass Menschen, die nicht zum unterstellten Rationalverhalten fähig sind, geholfen werden muss, denn die Ziele der sozialen Mindestsicherung gelten für jedermann. Allerdings gibt es verschiedene mögliche Vorgehensweisen. Gerade bei fehlendem Rationalverhalten kann eine pauschale Anhebung der Sozialleistungen u.U. nicht sinnvoll sein. Unter Umständen ist der Einsatz von Geldleistungen in solchen Fällen unsinnig, und es muss zu anderen Mitteln gegriffen werden (z.B. individuelle Betreuung, Möglichkeit zu Arbeiten, sich einzubringen etc.).
Das führt zu einem weiteren Punkt. Das Sozialstaatsgebot kann nicht einfach dahingehend ausgelegt werden, dass die die physische Existenz zu sichern sei und ein paar rudimentäre soziale Kontakte möglich bleiben sollen. Es muss darüber hinaus vor allem gewährleistet bleiben, dass die Betroffenen nicht in ihren verfassungsmäßigen Rechten beschränkt werden. Eine Einschränkung dieser Rechte wäre gleichsam eine Art Strafjustiz (ohne ordentliches Verfahren) durch die Hintertür. Und man kann schon jetzt durchaus geteilter Meinung darüber sein, ob Arbeitslose diese Rechte überhaupt noch in vollem Umfang besitzen. Das soll an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden. Wer den Bedürftigen aber schon jetzt noch das letzte bisschen Entscheidungsfreiheit, das ihnen bleibt (nämlich: wem sie ihre kargen Zuwendungen in den Rachen schmeissen) entziehen will, der muss sich fragen lassen, ob er überhaupt schon mal ins GG geschaut hat. In dem bereits erwähnten Interview bei Spreerauschen betont der Professor übrigens, dass seine Studie sich ja ausschließlich mit Singles befasst habe und für Familien und Kinder andere Maßstäbe gelten müssten. Das hilft ihm in meinen Augen allerdings wenig, denn man darf wohl annehmen, dass ihm bekannt gewesen sein dürfte, dass sich die Regelsätze für Familien und Kinder aus denen für Alleinstehende ableiten und in der Studie selbst gibt es keinen Hinweis darauf, dass diese Verfahrensweise als Problem angesehen worden wäre. Die folgenden Auszüge zeigen deutlich, dass sich die Kenntnis , dieser "Wissenschaftler" was Hartz IV Gesetzgebung angeht, offenbar ganz auf die monetäre Seite beschränkt. Es ist ja keineswegs so, dass ALG II bedingungslos gezahlt würde. Im Gegenteil, jeder Arbeitslose wird laufend mit Forderungen konfrontiert, deren Erfüllung er kaum ablehnen kann ohne Sanktionen befürchten zu müssen. "Fördern und Fordern", so erinnert wir uns, lautete die Devise, mit der dieser ganze Scheiß ursprünglich überschrieben wurde - eine Devise, die sich in kürzester Zeit im Sprachgebrauch der politischen Verantwortlichen (Frau Merkel allen voran) zu "Fordern und Fördern" wendete und in der Praxis der ArGen eigentlich nur noch als "Fordern statt Fördern" anzutreffen ist.
"Für eine pauschale Erhöhung der Geldleistungen für alle Empfänger spricht derzeit nichts. Die Sätze liegen bereits über dem, was mit den formulierten Zielen kompatibel ist. Statt Hilfen in pauschal festgesetzten Höhen zu gewähren, könnte an gezielte individuelle und problembezogene Hilfen gedacht werden. Dabei könnte anstatt auf immer höhere Geldleistungen zu setzen, auch an Beratungs- und Sachleistungen als Hilfen zu einem insgesamt besseren Leben [...] gedacht werden. Im Weiteren könnte an die Koppelung von Transferzahlungen an Gegenleistungen gedacht werden. Studenten der Chemnitzer Technischen Universität haben eine ganz starke Präferenz für diese Weiterentwicklung der deutschen Sozialsysteme offenbart: Transferzahlungen erhält, wer sich der Gemeinschaft im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Ein Wunschtraum muss sicher die Versorgung der Hilfeempfõnger mit befriedigenden Arbeitsmöglichkeiten bleiben, durch welche sich für viele die finanzielle Situation fast automatisch verbessern würde."
Wie gesagt, die monetären Transferleistungen machen nur einen Teil der komplexen Hartz IV Regelungen aus. Ein anderer Teil besteht in Verpflichtungen, die dem Arbeitssuchenden auferlegt werden und Leistungen, die er zu erbringen hat, um überhaupt in den Genuss dieser geldlichen Leistungen zu gelangen. Deshalb kann man diese "Anregungen" die am Ende der Studie (Langfassung) zu finden sind getrost als überflüssig ansehen, denn ohne "Gegenleistungen" geht schon jetzt so gut wie nichts. Es ist für viele von längerdauernder Arbeitslosigkeit Betroffene in der Tat weniger die magere monetäre Versorgung unter der sie am meisten leiden - wenngleich das kaum einer von ihnen öffentlich "gestehen" würde, schon weil er fürchten muss, dass man ihm diese "Bezahlung fürs Nichtstun" als "zu üppig" ankreiden würde -, als vielmehr die Repressalien, die von den ArGen ausgeübt werden und die die Antragsteller z.B. zwingen, an irgendwelchen von der expandierenden privaten Wohlfahrtsindustrie auf den Markt geworfenen "Qualifikationen", die sie oft genug gelangweilt und hoffnungslos unterfordert "absitzen", teilnehmen zu müssen. Schon deshalb sind etliche froh, wenn sie irgendeinen Ein-Euro-Job ergattern, der vielleicht auch weit entfernt ist von einem "erfüllten Berufsleben", der aber sie immerhin für einige Zeit von Vorsprachen beim Job-Center und Diffamierungen a la "Hängemattenbewohner" durch "anständige" Mitmenschen bewahrt. Es ist dennoch keineswegs so, dass solche Jobs das Bedürfnis nach "Anerkennung" tatsächlich befriedigen würden. Man wird - und das ist deutlich zu spüren nicht "anerkannt" sondern ist lediglich vor schlimmeren Diffamierungen leidlich geschützt. Und ja - viele der Betroffenen sind wählerisch in einem Punkt: sie sind nicht gewillt (und zwar völlig unabhängig von der Höhe des zu erwartenden Salärs) jede x-beliebige Tätigkeit anzunehmen, sondern erwarten sich tatsächliche inhaltliche Befriedigung auch in ihrem beruflichen Schaffen. Hier findet sich ein weiterer der Gründe, aus denen manche einen im Prinzip unbezahlten Ein-Euro-Job einer Anstellung z.B. bei einer Leiharbeitsfirma oder im Call-Center vorziehen. Es ist also durchaus zutreffend, dass, wie in der nachgereichten Präambel zur Studie nun zu lesen ist,
"die Bedürfnisse vieler Menschen nach Arbeit und Anerkennung, deren notwendige Befriedigung man auch aus den Zielen der sozialen Mindestsicherung herauslesen kann, nicht ausreichend erfüllt werden. Viele wollen sich einbringen und etwas leisten, was heute sehr schwierig geworden ist. Die Studie zeigt, dass man hier ansetzen muss, unser Sozialsystem positiv nach vorne zu entwickeln."
Anmaßend ist freilich die Behauptung, dass die Studie dieses "offengelegt" hätte. Um überhaupt irgendetwas über die Befindlichkeit der Betroffenen aussagen zu können, hätte sie sich explizit mit ihnen als Menschen und nicht bloß als abstrahierte Almosenempfänger, die man "einseitig mit Geld abspeist", befassen müssen. Auch wird wohl noch gelernt werden müssen (das geht uns alle an), dass Erwerbsarbeit nur eine Form des Arbeitens ist, und vielleicht nicht einmal eine, die besondere Anerkennung verdient - und dass einem Menschen "Anerkennung" auch jenseits jeder Arbeit - um seiner selbst willen - gebührt.
Siehe hierzu auch:
Noch einmal: Neues aus Chemnitz
"Der Morgen"; Kritik an den Schlussfolgerungen der 132-Euro-Studie von Fischer/Thießen
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