Dienstag, 6. Januar 2009

Nachlieferung: zur Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft

Bereits Mitte des vergangenen Jahres "stolperte" ich im Netz über einen Artikel mit dem Titel: Jenaer Aufruf zur Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft, lud ihn auf meinen Rechner und begann umgehend damit einen Kommentar zu verfassen. Dieses Umfangen nahm allerdings mehr Zeit in Anspruch als mir zur Verfügung stand und am Ende fand ich das ganze dann zum einen zu lang und zum anderen (immer noch) zu unvollständig, so dass die ganze Arbeit (inzwischen war es August oder September geworden) in eine meiner virtuellen Schubladen wanderte und dort mehr oder weniger dem Vergessen anheim fiel. Das große Interesse jedoch, das dem am Wochenende von mir hier eingestellten Clip zum Thema INSM entgegengebracht wurde, veranlasste mich, den schon fast vergessenen Kommentar aus dem Dunkel seines Festplattendaseins zu befreien, ihn nochmals leicht zu überarbeiten und nun doch hier zu veröffentlichen. Trotz seiner Unvollständigkeit hat das Ganze leicht monströse Dimensionen erlangt, wofür z.T. der Umstand, dass ich den Urtext (blau eingefärbt) vollständig "eingebettet" habe, verantwortlich ist.

Man möge mir verzeihen.

Zunächst der "Teaser":

Dass die sogenannte "Soziale Marktwirtschaft" ihre selbst gesteckten Ziele nie erreicht hat und dass ganz offensichtlich gerade die eifrigsten Verfechter dieser Marktwirtschaft daran auch nicht das allergeringste Interesse hatten, ist eigentlich nichts neues. Diese einstmals verkündeten Ziele lauteten:
  • Verhinderung von wirtschaftlicher Macht zur Aufrechterhaltung eines "fairen" Wettbewerbs
"Die Soziale Marktwirtschaft beruht auf dem Wettbewerb, der ein Wettbewerb der echten Leistung sein muß und ... ein Höchstmaß an Produktivität, ein faires Zusammenspiel der wirtschaftlichen Kräfte [bewirkt] und die Bildung von privater wirtschaftlicher und politischer Macht [erschwert]. Der Leistungswettbewerb darf weder durch einzelne noch durch kollektive Zusammenschlüsse beschränkt oder zersetzt werden." (Alexander Rüstow)

Zu dumm, da hab' ich wohl nicht richtig hingeschaut. Es heißt ja nur, dass die Bildung von privater und wirtschaftlicher Macht "erschwert" werden soll und nicht etwa "verhindert" oder auch nur begrenzt. Mit anderen Worten. Wenn es privater "Initiative" gelingen sollte hinreichende Machtpotentiale anzuhäufen (bei aller Erschwernis), dann hat der Staat seine Schuldigkeit getan.
  • Wettbewerb der Unternehmen um die Gunst des Verbrauchers. (Der Kunde sei König!)
  • Breite Streuung von Eigentum ("Wohlstand für alle!")
"Gerade in Konjunkturzeiten besteht die Möglichkeit, unseren Arbeitern zu einem Eigentum an Haus und Boden zu verhelfen; wir wollen sie nutzen, damit in Krisenzeiten genügend Eigentümer bereit sind, Eigentum als Institution zu verteidigen." (Bruno Heck 1963)
Wäre ich böswillig, dann würde ich den vorstehenden Absatz als infamen Plan zur Instrumentalisierung der ausbeutbaren Arbeiterschaft für (letztendlich) kriegerische Zwecke deuten. Ich bin aber gutwillig und ganz sicher: man wollte nur unser Bestes! Die Verfechter der sozialen Marktwirtschaft betonen indes seit je die staatstragende Funktion ihrer idealen Wirtschaftsform:

"Die Fortführung und Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft wird es gestatten, die immer neuen Probleme, vor die uns die moderne Industriegesellschaft stellt, befriedigend zu lösen ... Die Bundesregierung wird den Leistungswettbewerb weiter fördern. Sie wird die Entstehung wirtschaftspolitisch schädlicher marktbeherrschender Unternehmen wie auch den Mißbrauch bereits vorhandener Macht verhindern." (Ludwig Erhard 1961)

Das Problem, das der gute Erhard offenbar nicht bedacht hat; man sollte (als Staat) dann aber auch dafuer Sorge tragen, dass man den längeren Hebel in der Hand behält. Bloße politische Macht ist keineswegs eine Machtform, die der ökonomischen Macht schon prinzipiell überlegen wäre. Doch kommen wir nun zum eigentlichen Gegenstand dieses Artikels, doch seien Sie gewarnt, es ist wie gesagt sehr umfangreich geraten geworden und die Länge des Beitrags verhält sich etwa entsprechend proportional zu der dieses "Teasers".




Im Juni dieses Jahres ist es 60 Jahre her, dass die Wirtschafts- und Währungsreform die Grundlagen für die Soziale Marktwirtschaft legte und Deutschland aus Ruinen auferstehen ließ. Damit begann eine bis dahin unvorstellbare Erfolgsgeschichte; die Soziale Marktwirtschaft gehört zu den international bekanntesten Markenzeichen. Ihre Überlegenheit erwies sich, als nach 1989 das DDR-Regime im »Wettbewerb der Systeme« endgültig unterlag. Weder die sozialistische Ökonomie der Planwirtschaft, noch das sozialistische Menschenbild und die entsprechende Ethik einer sogenannten sozialen Gerechtigkeitwaren in der Lage, Wohlstand und Freiheit der Menschen zu sichern. Alles Aufbieten staatlicher Gewalt konnte die Menschen nicht daran hindern, nach Freiheit zu streben und ihren eigenen, nicht diktierten Interessen zu folgen.


Schon das in dieser Einleitung verwandte Vokabular lässt ahnen, wes Geistes Kind die hier aktiven Verfechter der Sozialen Marktwirtschaft sein mögen. Die Soziale Marktwirtschaft sei ein "Markenzeichen", so heißt es und die DDR sei im "Wettbewerb der Systeme" endgültig unterlegen, wodurch sich somit die Überlegenheit der SM erwiesen habe. Der "Kalte Krieg" war also (bloß) ein Wettbewerb von Wirtschaftssystemen - nun denn. Der andere Akzent ist religiöser Natur: Deutschland: "auferstanden" aus Ruinen (ein Schelm, wer dabei an die Hymne der DDR denkt). Der Niedergang der Wirtschaft Ex-DDR wird schlicht auf den Umstand zurückgeführt, dass dort "viele Betriebe nicht die [mit der Übertragung der "Sozialen Marktwirtschaft®" auf die "neuen Bundesländer"] verbundenen finanziellen Lasten schultern [konnten]. Wie diese Lasten zustande kamen und ob sie vielleicht vermeidbar gewesen wären oder zumindest hätten abgeschwächt werden können, darüber liest man kein Wort. Weiter heißt es, dass die "sozialpolitische Bevormundung" den Bürgern Freiheit nehme und "das wirtschaftliche und soziale Potential unseres Landes" schwäche. Da fragt man sich: Wie das? Immerhin leben wir ja - jedenfalls wird es behauptet in einer Demokratie, wenn sich also eine Mehrheit dafür findet, dass gewisse Aufgaben staatlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zu übertragen sind und die gewählten Volksvertreter diesen Mehrheitswillen dann umsetzen, dann hat das mitnichten etwas mit "Bevormundung" zu tun. Man kann auf verschiedene Weise "bevormunden": erstens indem man dem Mündel die Entscheidung überhaupt abnimmt und zweitens indem man es zu Entscheidungen zwingt, die im Grunde (von ihm) gar nicht getroffen werden müssten, also ihm einen Wust von Scheinentscheidungen aufhalst. Das ganze nennt man dann (Wahl-)Freiheit und diesen Schwindel treibt man auf die Spitze, indem man solchen Wahl- oder Entscheidungszwang auch noch als Freiheit überhaupt zu verkaufen trachtet. So erhielten z.B. die Haushalte an meinem Wohnort vor einigen Jahren von ihrem angestammten Energieversorger ca. ein halbes Dutzend verschiedener komplizierter Tarife angeboten, von denen je nach Bedarf und Verbrauch mal der eine und mal ein anderer der je günstigste für den verehrten Kunden sein sollte. Meist war es aber wohl am Besten, alles beim Alten zu lassen. Um das jedoch herauszufinden um einigermaßen sicher sein zu können, dass man auch wirklich kein Geld verschenkt, mussten freilich zuerst die einzelnen "Angebote" hinsichtlich des eigenen Verbrauchs unter nicht unbeträchtlichem Zeitaufwand durchgerechnet werden. Eine Aufgabe, die man im Rechenzentrum des Versorgers für den gesamten Kundenbestand vermutlich in ein paar Sekunden hätte erledigen können.


Die Soziale Marktwirtschaft wurde nach 1990 auf das frühere Gebiet der DDR übertragen; allerdings konnten viele Betriebe nicht die damit verbundenen finanziellen Lasten schultern. Darunter leiden die jungen Länder bis heute. Inzwischen droht das Fundament der Sozialen Marktwirtschaft generell wegzubrechen. Die sozialpolitische Bevormundung nimmt den Bürgern Freiheit und schwächt das wirtschaftliche und soziale Potential unseres Landes. Daher rufen deutsche ordnungspolitische Forschungsinstitute und »Think Tanks«, Verbände der mittelständischen Wirtschaft sowie politische Stiftungen Bürger und Politiker auf, den Weg aus der sozialen Unmündigkeit zu wagen und unser Gemeinwesen wieder freiheitlich, sozial und gerecht zu gestalten. Der Aufruf geht von Jena aus, da Jena mit zwei Vätern der Sozialen Marktwirtschaft - Geburtsstadt Walter Euckens und erste akademische Wirkungsstätte Wilhelm Röpkes - eng verbunden ist.


Das Fundament droht also wegzubrechen. Welches Fundament? Wie ist es beschaffen? Es wird nur behauptet, dass es ein solches Fundament gibt - gezeigt wird es nicht.


1. Das Menschenbild der Sozialen Marktwirtschaft beruht auf der abendländisch-christlichen Tradition


»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« So beginnt unser Grundgesetz. Das Deutsche Volk hat sich dieses Grundgesetz kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt gegeben - »im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen«. Vor Gott sind alle Menschen gleich. Die christliche und humanistisch-liberale Gesellschaftslehre betonen daher die Personalität des Menschen. Er darf weder Knetmasse in den Händen kollektivistischer Gesellschaftsplaner noch ausbeutbares Subjekt ökonomischer Partikularinteressen und von Politikern sein, die Umverteilung bereits für eine tragfähige Sozialpolitik halten. Der Mensch muss frei sein, damit er Verantwortung vor Gott und für sich selbst übernehmen kann. Zur Würde des Menschen gehört auch, dass er - soweit er dazu in der Lage ist - für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann. Selbstachtung erwächst vor allem aus Arbeit und Beschäftigung.

Es beginnt also schon mit einer Legende um nicht zu sagen: mit einer Lüge: Das deutsche Volk hat sich mitnichten sein Grundgesetz (selbst) gegeben - es wurde ihm von einem elitären Zirkel nach Massgabe der Wünsche der Alliierten vorgegeben (was seiner Qualität freilich keinen Abbruch tut, mitnichten schon ein hinreichender Grund wäre, es abzulehnen) und es wurde nur einem Teil dieses Volkes gegeben. - Das Einholen der Zustimmung des Volkes wurde auf den Zeitpunkt der (Wieder-)Vereinigung vertagt, damit das liebe Volk in seiner Gesamtheit diese Verfassung würde abnicken können und als dieser Moment herangekommen war, wurde dieses Vorhaben still und leise ad acta gelegt. Und selbst wenn es so gewesen wäre, dass sich (wenigstens) das bei Kriegsende "real existierende deutsche Westvolk" sein Gesetz selbst gegeben hätte; es bleibt vermessen, daraus eine ewige Gültigkeit und stumme Hinnahme durch alle folgenden Generationen abzuleiten, denn:


Keine Staatsverfassung ist unabänderlich, es ist in ihrer Natur, daß sie sich alle ändern. Eine schlechte, die gegen den notwendigen Endzweck aller Staatsverbindungen streitet, muß abgeändert werden; eine gute, die ihn befördert, ändert sich selbst ab. Die erstere ist ein Feuer in faulen Stoppeln, welches raucht ohne Licht noch Wärme zu geben; es muß ausgegossen werden. Die letztere ist eine Kerze, die sich durch sich selbst verzehrt, sowie sie leuchtet, und welche verlöschen würde, wenn der Tag anbräche.

Die Klausel im gesellschaftlichen Vertrage: daß er unabänderlich sein solle; wäre mithin der härteste Widerspruch gegen den Geist der Menschheit. Ich verspreche: an dieser Staatsverfassung nie etwas zu ändern, oder ändern zu lassen; heißt: ich verspreche kein Mensch zu sein, noch zu dulden, daß, soweit ich reichen kann, irgendeiner ein Mensch sei. Ich begnüge mich mit dem Range eines geschickten Tieres. Ich verbinde mich, und verbinde alle auf der Stufe der Kultur, auf die wir heraufgerückt sind, stehenzubleiben. So wie der Biber heute ebenso baut, wie seine Vorfahren vor tausend Jahren bauten; so wie die Biene heute ihre Zellen ebenso einrichtet, wie ihr Geschlecht vor Jahrtausenden; so wollen auch wir und unsere Nachkommen nach Jahrtausenden unsre Denkungsart, unsre theoretischen, politischen, sittlichen Maximen immer so einrichten, wie sie jetzt eingerichtet sind. - Und ein solches Versprechen, wenn es auch gegeben wäre, sollte gültig sein? - Nein, Mensch, du durftest das nicht versprechen; du hast das Recht nicht, auf deine Menschheit Verzicht zu tun. Dein Versprechen ist rechtswidrig, mithin rechtsunkräftig.
[...]
- wenn aber erwiesen ist, daß das Recht eines Volkes, seine Staatsverfassung zu verändern, ein unveräußerliches, unverlierbares Menschenrecht sei, so sind alle Einwendungen, die man gegen die Unverlierbarkeit dieses Rechts anführt, gewiß erschlichen und gründen sich auf falschen Schein.


Johann Gottlieb Fichte. Schriften zur Revolution. Hrsg. Bernard Willms. Verlag Ullstein GmbH. Frankfurt/M - Berlin - Wien 1973. S 136ff.



Das Vorstehende wird nicht als Kritik am Gehalt des GG vorgetragen, sondern ist als Kritik des zugrundeliegenden Verfahrens, das möglicherweise nicht ganz unschuldig an der immer wieder konstatierten Politikverdrossenheit vieler Deutscher ist, zu verstehen. Von vornherein blieb die Bevölkerungsmehrheit im Nachkriegsdeutschland von der aktiven Einflussnahme auf politische Inhalte weitgehend ausgeschlossen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten des deutschen Wahlbürgers beschränken sich im Wesentlichen auf Zustimmen, Ablehnen oder Raushalten und selbst das nur in Bezug auf sekundäre Fragen, wie z.B. die, welches politische Personal von der Parteien Gnaden für die nächsten vier Jahre das Sagen haben darf.

Es gibt keine absolut unveränderlichen Gesetze - daran kann auch die Ewigkeitsklausel der Artikel 1 und 20 des GG nichts ändern. Wer wollte denn eine konkrete Mehrheit (bezogen auf die Bevölkerung) ernstlich davon abhalten, diese Artikel zu ändern - und mit welchem (demokratisch legitimierten) Recht? Alles was - abgesehen vom Symbolcharakter - von der Ewigkeitsklausel bleibt, ist, dass innerhalb des parlamentarischen Betriebes keine Mehrheit (aufs Ganze gesehen also: keine mehrheitliche Minorität) berechtigt ist, Änderungen vorzunehmen oder vorzuschlagen. Gegen konkrete Mehrheiten aber kann diese Klausel niemals wirksam verteidigt werden, da sollte man sich gar nichts vormachen.

"Vor Gott sind alle Menschen gleich". Erstens ist so ein sektiererisches Postulat natürlich von vornherein ein Unding. Es ist nicht verboten an irgendwelche Götter zu glauben; es ist jedoch ebensowenig verboten einem solchen Glauben nicht anzuhängen und es ist obendrein unbewiesen, dass es auch nur einen "Gott" gibt. Und wenn hier von der Gleichheit aller Menschen vor Gott die Rede ist, dann soll das wohl heißen: "Nur vor Gott ..."; im Übrigen aber sind offenbar alle ungleich - und dementsprechend zu behandeln. Auch fragt man sich warum, wozu, wieso, weshalb 'um Gottes Willen', denn ein Mensch, der vor Gott ohnehin allen anderen gleich ist, vor eben diesem Gott der Gleichgültigkeit eine besondere Verantwortung für sich selbst übernehmen sollte, durch die dann genau diese Gleichheit ja wieder aufgehoben würde. Hier sind also nicht nur die Prämissen fragwürdig sondern die Konklusion wäre selbst dann falsch, wenn die Prämissen sich als zutreffend erweisen würden.

Im Übrigen entspräche eine solche Gleichheit der Menschen vor Gott etwa der Gleicheit des Verhältnisses jeglicher denkbaren bestimmten Grösse zur Unendlichkeit: egal wie groß oder klein - sie verpufft zu nichts. Außerdem wird hier implizit in Anspruch genommen, dass die Gleichheit vor Gott sich auch auf Atheisten oder Andersgläubige erstreckt und dieser Anspruch für verbindlich erklärt, was eigentlich nichts anderes als einen Verstoß gegen Glaubens- und Meinungsfreiheit bedeutet. Ferner bleibt anzumerken, dass dieses göttliche Gleichheitspostulat nicht einmal von allem was sich "christlich" nennt, vertreten wird. Als Beispiel sei hier an die calvinistische Lehre von der "Gnadenwahl" erinnert. Auch fragt sich, was denn die Bedeutsamkeit der "Personalität" des Menschen ausmachen soll. Bekanntlich ist Personalität ja keineswegs (nur mehr) auf Menschen beschränkt, denn auch Aktiengesellschaften, GmbHs usw. gelten ja heutzutage als (juristische) Personen.

nebenbei bemerkt: auch das Weltbild eines gewissen Herrn Marx beruht ganz offensichtlich auf abendländisch humanistischer Tradition und nicht auf den Bräuchen barbarischer Neandertaler - das aber nur der Vollständigkeit halber.

Bleibt noch anzumerken, dass die "Verantwortung vor Gott und für sich selbst" eine hohle Phrase und gleichbedeutend mit: "überhaupt keine Verantwortung" ist. Schon im Wortbestandteil "antwort" wird der kommunikative und damit soziale Bezug der Verantwortung signalisiert. Damit ist klar: Man ist immer einem anderen verantwortlich (für das was man tut sagt usw.) und andere sind es einem selbst gegenüber. Hält man jemanden für verantwortlich, dann nimmt man an, er sei bewusster (Mit-)Verursacher von Etwas, (das einen selbst betrifft) und erwartet, dass er als solcher Gründe angeben könne. Verantwortlichkeit gibt es immer nur als Merkmal interpersoneller Beziehungen. Für sich selbst verantwortlich sein bedeutet: (einem) anderen rechenschaftspflichtig zu sein. Immerhin: "Gott" könnte als dieser "andere" aufgefasst werden - was aber, wenn an Gott nicht geglaubt wird? Für die Einführung des Begriffs der Selbst- oder Eigenverantwortlichkeit bedarf es mithin - so Gott als Rechenschaft forderndes Gegenüber ausfällt - der Konstruktion eines "Wesens zweier Welten", der Zerlegung in das im Besonderen handelnde Individuum mit seinen je konkret partikulären Interessen und das nach Maximen, die Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung sein könnten, urteilende mithin allgemeine metaphysische, transzendentale sittliche Subjekt, was freilich, bei aller Hochachtung und Bewunderung, die ich für Herrn Kant (Immanuel) hege, noch keineswegs der Weisheit letzter Schluss sein muss.

Eine Gemeinschaft ist mehr als die Ansammlung von Individuen. Der Mensch als »soziales Wesen« ist durchaus bereit, Gemeinsinn in eine Gemeinschaft einzubringen. Ohne Gemeinsinn kann keine Gesellschaft auf Dauer überleben. Die Doppelnatur des Menschen - frei sein zu wollen, um sich bewähren zu können, und sich zugleich in einer Gemeinschaft aufgehoben zu wissen und sich auch für sie einzusetzen - ist die Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft. Freilich darf der Gemeinsinn nicht überfordert werden. Die Menschen fühlen sich sonst ausgenutzt. Regelt in einer Gesellschaft der Staat immer mehr über kollektive Umverteilung, wird private Initiative erstickt. Der Gemeinsinn verkümmert.


"Das Ganze ist mehr als seine Teile". Erst "Der Mensch", dann - am Ende - zur Abwechslung mal: "die Menschen" - also was jetzt? Unhaltbar auch das Gerede von der "Doppelnatur des Menschen", das im Grunde ein historisches, vielleicht auch bloß ein semantisches Problem anspricht und mitnichten eine natürliche Gegebenheit, denn es handelt sich hierbei um Wunschvorstellungen von Menschen der "Moderne". Im Grunde besteht der ganze Sermon aus einer Aneinanderreihung von Variablen, die sich dann beliebig füllen lassen: Ich will ein Beispiel geben:

Der Aktionär als »soziales Wesen« ist durchaus bereit, Gemeinsinn in eine Gemeinschaft von Aktienbesitzern einzubringen. Ohne Gemeinsinn kann keine Aktiengesellschaft auf Dauer überleben.

Merken sie was? Der Mensch (gemeint sind: alle Menschen), aber eine (beliebige) Gemeinschaft. Mit wem sich "der Mensch" als vereinzeltes Individuum dann letztlich gemein machen wird, steht freilich auf einem ganz anderen Blatt.

Bezeichnend auch, dass man dem "frei sein zu wollen", auch gleich zwingende Gründe unterschiebt ("um sich zu bewähren, [...] sich für [die Gemeinschaft] einzusetzen"), die in Wirklichkeit nicht die geringste Substanz besitzen. Die Verwendung von scheinbar alternativlosen Dualismen, wo immer es nur geht, ist aber ein typisches Merkmal solcher Bauernfängerrhetorik.

Soviel also zu den Fundamenten der"Sozialen Marktwirtschaft". Es gibt diese Fundamente offenbar nur als ein Postulat, das man ungeachtet seiner Leere als die (scheinbar) natürlichste Sache der Welt darzustellen sich bemüht zeigt. Wenn die private Initiative "erstickt" wird, verkümmert der Gemeinsinn. Wenn man den Räubern das Rauben wirkungsvoll verböte, gäbe es auch nichts, das man von ihnen zurückverlangen müsste.


Wilhelm Röpke:
»Das Maß der Wirtschaft ist der Mensch; das Maß des Menschen ist sein Verhältnis zu Gott.«

Wie bereits gesagt: Das Verhältnis von etwas Bestimmten zum Unbestimmbaren ist und bleibt gar kein "Verhältnis". Davon abgesehen ist dieser Satz ein schönes Beispiel für die unterschwellig dem Totalitären huldigende Denkungsart manch eines sogenannten Liberalen. Statt eines Argumentes, wird ein Glaubensbekenntnis vorgetragen und für den Gegenstand dieses ganz persönlichen und privaten Glaubens implizit allgemeine Geltung beansprucht.

2. Der freie, durch eine Wettbewerbsordnung gesicherte Wettbewerb schafft »Wohlstand für alle«

Diese Überschrift ist ein typisches Beispiel für die verwendung falscher Subjekte. Man nimmt ein grammatisches Subjekt verkauft es dem Leser als ein handelndes. Der Wettbewerb "schafft" gar nichts - es sind Menschen die etwas schaffen und diese schaffen übrigens (unter anderem) auch den Wettbewerb. Außerdem ist ein Wettbewerb, der alle anderen Interaktionsformen praktisch ausschließt, aber die ganze "Gemeinschaft" erfassen soll keineswegs "frei" zu nennen, da die agierenden Individuen a priori an ihn gebunden sind oder: je freier "der Wettbewerb" desto unfreier die Teilnehmer. Das Sichern des Wettbewerbs durch eine Wettbewerbsordnung meint nur: es soll gesichert bleiben, dass alle Menschen auf Dauer in ein gegenseitiges Konkurrenzverhältnis treten (müssen).


Eingebettet in einen demokratischen Rechtsstaat ist die Soziale Marktwirtschaft die Gesellschaftsordnung, die dem christlichen Menschenbild und auch den Prinzipien der humanistisch-liberalen Gesellschaftslehre entspricht. Das Streben nach Glück und individuellem Nutzen hat die Menschen seit jeher zu größerer Leistung angespornt. Gemäß der Sozialnatur des Menschen hat dieses Streben zu immer höheren Formen der Zusammenarbeit geführt - bis hin zur hochkomplexen Arbeitsteilung mit elektronischem Zahlungsverkehr auf globalen Märkten. Die so ausdifferenzierte Arbeitsteilung und Spezialisierung sowie der damit verbundene technische Fortschritt haben enorme Produktivitätssteigerungen ermöglicht. Sie sind die entscheidende Grundlage des Wohlstands für alle. Dazu bedarf es des freien, von einem starken Staat gegen Machtkonzentrationen geschützten Wettbewerbs, also des freien Zugangs aller zum Markt, um Waren und Dienstleistungen anbieten zu können. Der Markt ist das tägliche Plebiszit über den Dienst des Unternehmers am Kunden. Erfolg hat nur der Unternehmer, der den Bedürfnissen der Konsumenten dient. Damit sind die Auswirkungen einer marktwirtschaftlichen Ordnung auch sozial.


Interessant ist hier: die "Soziale Marktwirtschaft ist nicht eine Wirtschafts-, sondern eine Gesellschaftsordnung[!]. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Der "freie Zugang" ist eine bloße Floskel: Fakt ist: es herrscht schon längst Teilnahme- mithin Zugangszwang, denn wer sich einer Gesellschaftsordnung nicht fuegt, der ist a-sozial. Und wer freiwillig auf den vollen Zugang und die permanente Teilnahme am Marktgeschehen zu verzichten gedenkt, den zwingt man nicht - oh nein: man "integriert" ihn nur.

"Das Wunder der Integration aber, der permanente Gnadenakt des Verfügenden, den Widerstandslosen aufzunehmen, der seine Renitenz herunterwürgt, meint den Faschismus."

Max Horkheimer, Theodor W. Adorno. Dialektik der Aufklärung. Fischer Taschenbuch Verlag. FfM 2003. S. 163.



Dies gilt besonders für Familienbetriebe; die persönlich haftenden Unternehmer fühlen sich ihren Mitarbeitern gegenüber in der Pflicht. Es zahlt sich aus, dass sie über den Tag hinaus denken. Bei längerfristiger Perspektive identifizieren sich die Mitarbeiter mit ihrem Betrieb: Sie sind motivierter und damit auch produktiver. Sie entgelten gewissermaßen die Treue des Unternehmers zur Firma mit einer höheren Leistungsbereitschaft. Auch Politik muss über den Tag hinaus denken und gerade die Belange der Eigentümerunternehmer und der Facharbeiter im Blick haben. Sie sind das Rückgrat unserer Gesellschaft.


Die persönlich haftenden Unternehmer fühlen sich zuvörderst - und da spreche ich aus Erfahrung - ihren Gläubigern (also anderen Unternehmern) und sodann ihren Kunden verpflichtet. Dass sie darüber hinaus zu ihren Mitarbeitern "persönlichere Beziehungen" pflegen, als solche z.B. in (großen) Kapitalgesellschaften an der Tagesordnung sind, liegt weniger an der Betriebsform, als vielmehr an der meist überschaubareren Größe. Dass aber Familienbetrieb und persönliche Haftung des Unternehmers nur sehr bedingt miteinander zu tun haben habe ich bereits an anderer Stelle erläutert:

"Es gibt in der Tat Unternehmer, die voll haften und zwar mit dem letzten Cent ihres Privatvermögens - so sie denn eines haben. Das sind die sog. "Einzelunternehmer" aber auch Zusammenschlüsse von natürlichen Personen, die als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) firmieren. Herr Martin jedoch ist Inhaber einer GmbH und Co KG und haftet eben nicht "voll" sondern nur bis zur Höhe seiner Einlage. Ferner ist er offenbar auch noch an einer Aktiengesellschaft beteiligt. Was er an privaten Einnahmen aus seinen Firmenbeteiligungen erzielt ist - z.B. im Falle einer Pleite, aber auch hinsichtlich sonstiger Regressforderungen - unantastbar; die Jobs seiner "Mitarbeiter" freilich nicht - die sind dann futsch.
[...]
worin besteht denn der Unterschied zwischen einem Familienunternehmen und einer Aktiengesellschaft tatsächlich? Oft hört man, es gäbe bei den sogenannten Familienunternehmen eine engere Bindung zu Standort und Mitarbeitern - und setzt das vorschnell mit "sozialer als" gleich. Im Einzelfall mag eine solche engere Bindung gekoppelt mit besonderem Verantwortungsbewusstsein durchaus gegeben sein, das bedeutet jedoch noch nicht, dass sie auch die Regel wäre. Ich selbst wurde dreieinhalb Jahre lang in einem mittelständischen Betrieb der Metallbranche (ca. 230 Beschäftigte) zum Maschinenschlosser ausgebildet und habe den oder die Eigentümer dieses Unternehmens in all der Zeit nicht ein einziges Mal persönlich getroffen - nicht einmal auf den regelmäßig stattfindenden Betriebsversammlungen. Der "Chef" - das war der Betriebsleiter und der Kontakt zwischen Arbeitnehmern und Betriebsleitung lief im wesentlichen über dessen Kettenhund und Stellvertreter - seines Zeichens REFA-Techniker und ein Speichellecker vor dem Herrn.

Dieses Bild vom "persönlich verantwortlichen und/oder haftenden Unternehmer ist (von oben genannten Ausnahmen abgesehen) ein Klischee, das in dieser Allgemeinheit jeglicher Realität entbehrt. Das sogenannte "Familienunternehmen" zeichnet sich eigentlich nur dadurch aus, dass die Firma mit einem bestimmten (Familien-)namen rein äußerlich in besonderer Weise verknüpft ist. (z.B. Burda, Schickedanz, Quandt, Mohn, Schaeffler usw.), hinsichtlich der Unternehmensstruktur und des Verhältnisses der Familie" zum Unternehmen, sowie des Unternehmens zur Allgemeinheit ist damit freilich noch nichts gesagt. Auch an einem "Familienunternehmen" können dritte natürliche oder juristische Personen maßgeblichen (Besitz-)Anteil haben und das "Familienunternehmen" muss weder die einzige Erwerbsquelle der namensgebenden Familie sein, noch diese Familie in besondere Abhängigkeit vom Wohl und Wehe "ihrer" Firma bringen. Ferner kann das sog. Familienunternehmen selbst (als juristische Person) wieder Teilhaber anderer Unternehmungen sein usw."


Ludwig Erhard:
«Wohlstand für alle und Wohlstand durch Wettbewerb gehören untrennbar zusammen; das erste Postulat kennzeichnet das Ziel, das zweite den Weg, der zu diesem Ziel führt.«

Man mag von Ludwig Erhard halten, was man will, aber was er hier sagt, ist absoluter Nonsens. Es ist eben nicht der "Wettbewerb" der Wohlstand schafft, sondern die Fähigkeit zur Kooperation. Und diese Fähigkeit ist bereits die Voraussetzung dafür, dass es überhaupt geregelten Wettbewerb geben kann. Wenn keiner "mitspielt" dann gibt es auch kein "Match".


3. Der Umverteilungsstaat ist nicht die Soziale Marktwirtschaft


Er ist aber deren notwendige Folge, denn wir werden einen "Umverteilungsstaat" ziemlich genau so lange brauchen, wie wir keine funktionierende Gemeinwirtschaft und keine funktionierende Verteilung haben.

Alfred Müller-Armack, der den Begriff »Soziale Marktwirtschaft« prägte, verstand darunter die Verbindung von Freiheit auf dem Markt mit sozialem Ausgleich. Das ist keine beliebige Mischung, sondern eine ordnungspolitische Idee, die auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt verbinden will. Daher muss ein System der sozialen Sicherung dem Prinzip der Marktkonformität entsprechen. Da der Markt über bewegliche Preise die Dringlichkeit der Bedürfnisse und die Knappheit der Ressourcen signalisiert und so auch die Anreize für Innovationen setzt - F. A. v. Hayeks Formel vom »Wettbewerb als Entdeckungsverfahren« -, zerstört Umverteilung gegen den Markt die Basis, die den »Wohlstand für alle« schafft.

Gut dass "wir" keine Ideologen sind (das sind bekanntlich immer nur die Linken). "Der Markt" (im Singular) ist genauso ein metaphysisches Abstraktum wie "Gott", insofern ist die Anbetung der "Kräfte des freien Marktes" nur die logische Folge des in der Vergangeheit noch allgemein grassierenden religiösen Aberglaubens. "Der" Markt findet nur statt, soweit die Menschen mit Hilfe marktförmiger Beziehungen miteinander verkehren. Diese Beziehungsform ist allerdings nur eine unter vielen anderen möglichen. Als markante Alternativen seien genannt: Gewalt und (Nächsten-)Liebe; bei beiden handelt es sich um unmittelbare menschliche Beziehungen, während die marktförmigen nur mittelbare, also eigentlich abstrakte Beziehungen sind. In radikaler Konsequenz bestehen sie in der gleichförmigen Beziehung aller einzelnen auf einen einzigen Gegenstand: Geld (das Mittel). Das Geld hat die eigentuemliche Eigenschaft zu "vermitteln" was separiert bleiben soll. Der konkrete "Andere" verschwindet und wird nur noch als Zahlungs(un)fähigkeit (des anderen) wahrgenommen.


Im Rahmen einer marktkonformen Sozialpolitik entspricht es der personalen Würde jedes Menschen, dass er für die Erwirtschaftung seines Lebensunterhalts zunächst selbst- bzw. erst-verantwortlich ist. Für den Einzelnen muss Raum bleiben, private Vorsorge zu treffen und Vermögen zu bilden. Dies ist die entscheidende Voraussetzung für eine Gesellschaftsordnung, in der der Einzelne Verantwortung übernimmt und sich auch für den Nächsten verantwortlich fühlt. Wenn er nicht zur Erwirtschaftung des notwendigen Einkommens in der Lage ist, tritt die Solidarpflicht der Gemeinschaft in Kraft. Dies sind zunächst Familien, kirchliche Einrichtungen und andere Selbsthilfeorganisationen. Die gesamte Solidargemeinschaft ist für die Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums eines jeden letzt-verantwortlich. Im Verhältnis von subsidiärer Erst-Verantwortung des Einzelnen und solidarischer Letzt-Verantwortung der Gemeinschaft spielt die Erwerbsfähigkeit des Einzelnen eine entscheidende Rolle. Die Solidarpflicht der Gemeinschaft gegenüber einem Erwerbsunfähigen, der sich wegen Behinderung oder Alter nicht selber helfen kann, ist eine andere als die gegenüber einem Erwerbsfähigen, der sich selber helfen kann und deswegen einer Selbsthilfepflicht unterliegt. Wir fordern die Politik auf, bei der Ausgestaltung der Sozialpolitik strikt zwischen am Leistungsprinzip orientierten und beitragsfinanzierten Versicherungsleistungen einerseits und am Bedürftigkeitsprinzip ausgerichteten und daher steuerfinanzierten Sozialleistungen andererseits zu unterscheiden.

Wunderbar - der Markt als "höchstes Gut" - drum soll die Politik auch "marktkonform" sein - so wie selbst Begriffe neuerdings vor allem "marktgängig" zu sein haben. Die folgende "Theorie" der Verantwortlichkeit ist empirisch unhaltbar. Es sei denn, man betrachtet ausschließlich Erwachsene als "Menschen" und abstrahiert dabei vollständig von der Tatsache, dass jeder Erwachsene zuerst ein Kind gewesen ist. Als solches aber ist kein Mensch "selbst- bzw. erst-verantwortlich" und schon gar nicht "für die Erwirtschaftung seines Lebensunterhalts". Natürlich gewinnt das "Private" (ein Wort, das übrigens sowohl mit Raub, als auch mit Idiot [etwa: "Eigenbrötler"] verwandt ist), in dem Maße an Bedeutung, in dem alle unmittelbaren Sozialbeziehungen entwertet, zerbrochen und auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen werden. Insofern erscheint die anschließende Beschwörung der "Solidarpflicht [...] zunächst [der] Familien, kirchliche[n] Einrichtungen und andere[r] Selbsthilfeorganisationen" als besonders zynisch. Es sollte sich eigentlich gerade unter den Vertretern des Marktliberalismus längst herumgesprochen haben, dass die Familie als dauerhafte Solidargemeinschaft seit geraumer Zeit ein Auslaufmodell ist - für Kirchen (und damit für deren Sozialeinrichtungen), aber auch für Gewerkschaften und selbst für politische Parteien gilt zunehmend das gleiche. Und diese Entwicklung gehört zu den originärsten "Verdiensten" des Marktes. Vergleichsweise riskante Solidarverhältnisse werden durch einklagbare Abgeltungsverhältnisse zunehmend ersetzt. Das gegeneinander Tauschen ersetzt das miteinander Teilen.


Wilfried Schreiber:
»Wir fordern daher eine saubere, ja radikale Trennung der Reform der Sozialversicherung von allen Maßnahmen der Fürsorge und Versorgung. Es handelt sich um zwei grundverschiedene Aufgaben, die daher auch verschiedener Behandlung bedürfen und verschiedenen Gesetzen unterstellt werden müssen.«


Die Frage ist: für was soll eine Sozialversicherung gut sein, wenn nicht für Zwecke der Fürsorge und Versorgung? Zur individuellen Vermögensbildung? Was wäre daran sozial? Der Grundgedanke hier ist offensichtlich: "Wenn jeder an sich selbst denkt, dann ist an alle gedacht."


4. Mehr Freiheit auf dem Arbeitsmarkt schafft mehr Arbeit und mehr Chancen


Sozial ist, was wettbewerbsfähige Arbeitsplätze schafft. Wir brauchen Arbeitsplätze, damit unsere leistungsbereite Jugend nicht auswandern muss; wir brauchen Arbeitsplätze, um notwendige soziale Leistungen finanzieren zu können; wir brauchen Arbeitsplätze, um die Lasten von morgen - Rente, Pflege, Gesundheit - finanzieren zu können. Pro Arbeitsplatz müssen jetzt und in Zukunft genügend Überschüsse erwirtschaftet werden, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Entscheidend sind die Produktivität und die Zahl der Arbeitsplätze. Die Umsetzung dieses Kerns der Sozialen Marktwirtschaft ist eine soziale, politische, ja kulturelle Notwendigkeit. Sie erfordert die Abkehr von vertrauten Verhaltensweisen und zwingt die Politik zu Rückbesinnung und Neuorientierung. Das Beruhigende ist, dass die Lösung des Problems in unserer Hand liegt, das Beunruhigende, dass viele die Lösung für bedrohlicher als das Problem halten.

Auch mit der Erweiterung "wettbewerbsfähig" bleibt dieses Mantra mit nationalsozialistischer Vergangenheit kompletter Nonsens - wir brauchen nicht Arbeitsplätze um jeden Preis, sondern Mittel für ein (eigentliches) Leben jenseits der Arbeit. Wenn diese Mittel aber mit wenig Arbeit gewonnen werden können, dann bedeutet jede oktroyierte Mehrarbeit de facto Versklavung. Die Formel müsste im Klartext eigentlich lauten: "Sozial ist, was das Soziale abschafft" (und das Private stärkt) oder- um es in Orwellscher Manier ganz deutlich zu sagen: Sozial ist Asozial. Denn das ist der eigentliche Gehalt dieser Phrase.


Das deutsche Arbeitsmarktproblem besteht nach wie vor darin, dass der Arbeitsmarkt nicht als Markt, sondern als Objekt sozialpolitischer Betätigung angesehen wird. Wenn beispielsweise Arbeitsgerichte auf die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers abstellen, ohne die damit verbundenen gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen zu bedenken, sehen sie offenbar das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus der »David gegen Goliath«-Perspektive; sie haben ein gutes Gewissen, wenn sie dem David zu einem Sieg über den vermeintlich übermächtigen Goliath verhelfen. Dass die Summe solcher Urteile die Finanzkraft und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen schwächt und auch die Möglichkeit, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten - daran denken sie zu selten.


Das wirkliche Problem besteht darin, dass Arbeit(skraft) grundsätzlich als ein Marktgegenstand angesehen wird und dass sie, soweit sie nicht Gegenstand von Vermarktung werden will oder kann, eben nicht als Arbeit gilt. Hier fehlt nur noch der berüchtigte Satz "Wer Arbeit sucht, der findet auch welche.", mit dem eigentlich gemeint ist: "wer nur 'bescheiden' genug auftritt, dem wird irgendwann auch irgendein Scheißjob zugeteilt werden". Arbeit finden kann man in der Tat an jeder Ecke - ein Einkommen hingegen nicht. Es ist doch mitnichten so, dass (Arbeits-)Einkommen frei verfügbar und allen zugänglich wären. Und es ist auch nicht so, dass jede Arbeit ein Einkommen sichert und umgekehrt, dass Leute die nicht arbeiten, deswegen automatisch auch kein Einkommen hätten. Im gegenteil: je höher das Einkommen (aus fremder Arbeit) desto geringer ist der Druck für die Betreffenden überhaupt noch ein Einkommen aus eigener Arbeit erwirtschaften zu müssen.


Ein existenzsicherndes Mindesteinkommen ist wesentlicher Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Angesichts absehbarer finanzieller Herausforderungen an die sozialen Sicherungssysteme, offensichtlicher Fehlanreize und zunehmender Unübersichtlichkeit ist es an der Zeit, neue Konzepte wie negative Einkommenssteuer, »Flat tax«, »Solidarisches Bürgergeld« und Grundeinkommen wissenschaftlich und politisch zu analysieren. Mindestlöhne werden sich gegen die Erwerbstätigen selbst richten, weil sie zu mehr Arbeitslosigkeit führen. Entscheidend für die Erhöhung des Arbeitseinkommens sind wirtschaftliches Wachstum und bessere Ausbildung.


Hört, hört!
Hier tritt die ganze Verlogenheit dieser "marktliberalen" Ideologie zu Tage: Es soll "existenzsichernde Einkommen" geben - die müssen zwar nicht aus eigener Arbeit stammen - das zu verlangen verbietet sich schon deswegen, weil alle wirklich großen Einkommen - und die mit ihnen verbundene wirtschaftliche und somit gesellschaftliche Macht - sich fremder Arbeit verdanken. Gearbeitet werden muss aber in jedem Fall und zwar möglichst viel (folgender Absatz) und möglichst von jedem (der nicht genug Geld besitzt, um andere für sich arbeiten zu lassen) auch, ohne dass die Arbeit allein ein die Existenz des Arbeitenden sicherndes Einkommen abwerfen würde. Entscheidend ist - und das wird hier selbstredend nicht an die große Glocke gehängt -, dass auf jeden Fall ein Teileinkommen für private Dritte abfallen muss, wohingegen die Solidargemeinschaft (Staat) weitgehend leer ausgeht, denn in der Regel werden von Niedriglöhnen nur marginale Sozialabgaben und gar keine Einkommenssteuern, auf jeden Fall aber wird ein Mehrwert abgezogen, den sich Unternehmer, Aktionäre usw. teilen. Das Ungleichgewicht (hinsichtlich Handlungs- und Entscheidungsfreiheit[en], zwischen Habenden und Habenichtsen im sogenannten "privaten Sektor" wird so weiter verschärft, während das eigentlich Soziale (Gemeine) einer weiteren Schwächung unterworfen wird.


In der Schweiz wird der Arbeitsmarkt wie ein Markt behandelt. Die Konsequenz: Die Arbeitslosenquote beträgt nur ein Drittel der deutschen Quote. Dabei ist die Erwerbsquote - sowohl bei Männern als auch bei Frauen - weitaus höher; auch ist die Lebensarbeitszeit deutlich länger als bei uns. Man wird doch nicht sagen können, dass die Deutschen dümmer oder fauler wären. Wir können uns nicht länger den Luxus leisten, gut ausgebildete Arbeitskräfte vorzeitig in Rente zu schicken. Wir fordern die Politik auf, die Gesetzmäßigkeiten des Arbeitsmarktes zu respektieren, damit Arbeitsplätze geschaffen und individueller wie gesellschaftlicher Wohlstand vermehrt werden.


Ludwig Erhard:
»...Wahrhaft frei als Persönlichkeit und wahrhaft frei gegenüber dem Staat und seinen Einrichtungen ist nur derjenige, der gewiss sein kann, kraft eigener Leistung und eigener Arbeit bestehen zu können, ohne Schutz, aber auch ohne Behinderung durch den Staat.«


Wenn er konsequent gewesen wäre, der gute Ludwig, dann hätte er diesem Satz noch hinzufügen müssen, "aber auch ohne Behinderung durch private Machtpotentiale". "Wahrhaft frei" ist derjenige, der sich des Staates als eines Instrumentes demokratischer politischer Teilhabe bedienen kann und zu bedienen weiß. Derjenige also, der den Staat als eine Macht versteht, an der er teilhat und die geschaffen wurde, damit er nicht ohnmächtig gegenüber anderen Mächten bleiben muss, derjenige, der dem Staat nicht devot, sondern selbstbewusst (um nicht zu sagen: selbstherrlich) gegenübertreten kann.


5. Das gesamte Begabungspotential ausschöpfen - den Menschen Chancen eröffnen
Unsere Sozialleistungsquote ist eine der höchsten weltweit, doch versagt eine ausgeuferte Umverteilungspolitik in einem gesellschaftlich zentralen Punkt: Sie lähmt in weiten Teilen der Bevölkerung das Streben, sich um sozialen Aufstieg zu bemühen. Das ist ein ernstes Krankheitssymptom unserer Gesellschaft.


Man könnte diese Symptome ebensogut als Krankheitssymptome des Marktes auffassen oder - wie C.B. McPherson es schon vor 40 Jahren hellsichtig benannte: der "Eigentumsmarktgesellschaft". Sozialer Aufstieg ist ohnehin nur sinnvoll, soweit er sozialen Ausgleich zum Ziel hat und solange ein solcher Ausgleich nicht besteht. Das ist hier natürlich nicht gemeint: gewünscht sind nicht mehr und nicht weniger "Aufsteiger", als für den Erhalt der (verschämt geleugneten) Klassengesellschaft erforderlich sind, denn nur in einer in Klassen oder Schichten gespaltenen Gesellschaft macht die Phrase von "Aufstiegschancen" Sinn. Wer in einer Gesellschaft ungleicher Verhältnisse für "stabile" Verhältnisse plädiert, der plädiert damit für ungleiche Verhältnisse als dictum.


Entscheidend für individuelles Wohlbefinden sind die Ziele, die sich ein Mensch setzt, und die Befriedigung über das Erreichen dieser Ziele. Dies ist eine wesentliche Triebfeder für wirtschaftliche Dynamik. Politik muss zu eigener Initiative anregen und damit zu mehr Selbstvertrauen beitragen. Unter den gegenwärtigen Umständen geschieht das Gegenteil. Leistungsmotivation wird gemindert, weil viele Menschen feststellen, dass sich eigenes Bemühen um Arbeit kaum oder nur wenig lohnt. Auf der anderen Seite bewirkt eine solche Politik, die stets aus der Ertragskraft bestehender sozialpflichtiger Arbeitsplätze schöpft, dass es immer schwieriger wird, sich durch eigene Leistung in die Gesellschaft einzubringen: Unternehmer bieten zu wenig Ausbildungsplätze an; die nach Erwerbstätigkeit strebenden jungen Menschen werden gegenüber den Arbeitsplatzbesitzern systematisch diskriminiert, und die beruflichen Alternativen im Ausland sind gerade für die Jüngeren oft attraktiver.


Völlig außer Acht gelassen wird in diesem Abschnitt - wie nicht anders zu erwarten - dass "die Ziele, die sich ein Mensch setzt" keineswegs nur - und wenn, dann häufig eher "notgedrungen" - wirtschaftlicher Natur sind. Übrigens: nicht die Sozialpflichtigkeit von Arbeitsplätzen ist grundgesetzlich vorgegeben, sondern die des Eigentums. Ein Punkt der hier bezeichnenderweise nicht einmal ansatzweise berührt wird.


Die Politik muss sich vom rückwärts gewandten Verständnis sozialer Gerechtigkeit - aus bestehenden Arbeitsplätzen Mittel abzuschöpfen und umzuverteilen - verabschieden und auf eine vorwärts gerichtete soziale Gerechtigkeit setzen. Hierunter verstehen wir die Eröffnung von Chancen während der Ausbildungszeit und im Erwerbsleben. Hierzu gehört die Stärkung des Willens, gebotene Chancen wahrnehmen und dabei auch Durststrecken durchzustehen. Die Erziehung zu Freiheit und Eigenverantwortung und damit zur Bereitschaft, die Widrigkeiten des Lebens als Herausforderung zu sehen, beginnt in der Familie und setzt sich in Schule und Weiterbildung fort. Die Bereitschaft zu Freiheit und Eigenverantwortung hat wenig mit gesellschaftlicher Stellung, ererbtem Vermögen sowie körperlichen und geistigen Gaben zu tun; sie ist der Wille jedes einzelnen, sich den Herausforderungen des Lebens zu stellen.


Welch ein Schund! Nein die Bereitschaft ist nicht abhängig von gesellschaftlicher Stellung, ererbtem Vermögen, körperlichen oder geistigen Gaben, wie aber sieht es mit den Realisierungschancen aus? Selbstredend darf auch die Worthülse "Eigenverantwortung" nicht fehlen. Man ist für etwas verantwortlich oder man ist es eben nicht, dann ist es ein anderer oder niemand. Das Beiwort "eigen" ist hier so überflüssig wie ein Kropf; jegliche Verantwortung ist irgendjemand "zu eigen". Man ist verantwortlich für seine Handlungen, nicht aber für die Bedingungen dieser Handlungen und wenn, dann nur soweit wie diese Bedingungen bereits das Resultat vorgängiger eigener Handlungen sind und damit eben wieder: für seine Handlungen.

Die Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts lehrt uns, in welche Richtung wir gehen müssen. Arbeiterbildungsvereine haben geholfen, den sozialen Aufstieg zu bewältigen. Prüfen wir die Epochen und Länder, wo ein solcher Aufstieg möglich war, dann lässt sich erkennen, woran es bei uns fehlt oder wovon es bei uns zuviel, im Sinne des Abtötens von individuellen Anreizen, gibt. Wir fordern die Politik auf, den Menschen wieder mehr Verantwortung für den eigenen Lebensentwurf zu geben und ihnen die Chance zu lassen, ihr Glück in unserem Lande zu machen.


Ludwig Erhard:
»Ich will mich aus eigener Kraft bewähren, ich will das Risiko meines Lebens selber tragen, ich will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge Du, Staat, dafür, dass ich hierzu in der Lage bin.«


Dazu noch einmal Johann Gottlieb Fichte:

"Man hat die Aufgabe des Staates bis jetzt nur einseitig und nur halb aufgefasst, als eine Anstalt, den Bürger in demjenigen Besitzstande, in welchem man ihn findet, durch das Gesetz zu erhalten. Die tiefer liegende Pflicht des Staates, jeden in den ihn zukommenden Besitz erst einzusetzen, hat man übersehen."
Johann Gottlieb Fichte. Zitiert nach Ernst Bloch. Das Prinzip Hoffnung Bd. 2. Suhrkamp Verlag. FfM 1973. S.641



6. Die staatliche Ordnung muss die Eltern stärken, ihrem Recht und ihrer Pflicht zur Erziehung nachzukommen.
Jeder Mensch ist darauf angewiesen, die Fähigkeit zur eigenständigen Erwirtschaftung des zum Leben notwendigen Existenzminimums vermittelt zu bekommen. Dies ist ein Recht, ohne das er nicht seiner Menschenwürde gemäß leben kann. Das Recht auf Bildung umfasst aber mehr als nur die Vermittlung von Erwerbsfähigkeit. Es geht um die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen und um seine Gewissens- und Herzensbildung. Ein einseitig ökonomisches Bildungsverständnis wäre fatal, denn gerade in einer globalisierten Wirtschaft und einer pluralistischen Gesellschaft muss es jungen Menschen ermöglicht werden, zu ganzheitlich - also auch religiös und kulturell - gebildeten Persönlichkeiten heranzureifen und ethisches Urteilsvermögen zu entwickeln.


Ora et labora! Natürlich hat ein solches "ethisches Urteilsvermögen" klare Grenzen: Was "dem Markt" schadet, kann nie und nimmer ethisch sein. Natürlich wäre ein "einseitig ökonomisches Bildungsverständnis [...] fatal". Wer würde dem widersprechen wollen?


Dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend liegt die Erst-Verantwortung für Bildung und Erziehung der Kinder bei ihren Eltern. Entsprechend christlichem Menschenbild und Grundgesetz sind Bildung und Erziehung »das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht« (GG Art. 6 Abs. 2). Dem Solidaritätsprinzip gemäß ist dieses »Recht auf Bildung« in die Letzt- Verantwortung der Gesamtgemeinschaft gestellt. Die staatliche Ordnung muss die Eltern stärken, ihrem Recht und ihrer Pflicht zur Erziehung nachzukommen. Die Einkommensbestandteile der Eltern, die diese zusätzlich zum Existenz sichernden Unterhalt ihrer selbst und ihrer Kinder zur Sicherstellung und Verwirklichung des Rechts ihrer Kinder auf Bildung aufwenden, darf nicht vom Staat in Anspruch genommen werden. Sie sind Existenz sichernde Aufwendungen und als solche steuerfrei zu stellen. Gleiches gilt für Einkommensbestandteile, die Erwachsene für ihre Fort- und Weiterbildung ausgeben, um ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern oder zu verbessern. Für die verschiedenen Lebens- und Bildungsphasen sind entsprechende Steuerfreibeträge zu gewähren. Wenn Eltern nicht in der Lage sind, die zur Verwirklichung der Rechte ihrer Kinder notwendigen Mittel selber zu erwirtschaften, ist die Gesellschaft nach dem Solidaritätsprinzip verpflichtet, die fehlenden Mittel bereitzustellen. Familien- und Bildungspolitik sowie deren Finanzierung müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben unbedingte Priorität erhalten.


Ah - was jetzt? Erst heißt es das "Recht auf Bildung" falle in die Letzt-Verantwortung der Gesellschaft, dann wieder, dass Familien- und Bildungspolitik und deren Finanzierung als gesamtgesellschaftliche Aufgaben unbedingte Priorität erhalten müssen. Was wir dazwischen lesen, lässt uns dumpf ahnen, worauf der Wille der Verfasser hinausläuft: Bildung ist Privatsache und das Bildungssystem deshalb soweit wie möglich zu privatisieren. Der Staat soll nicht den Zugang zu Bildung durch eigene Angebote garantieren sondern nur, dass der Einzelne ordentlich Geld auf der Naht hat, das er für seine Bildung ausgeben kann, und die entsprechenden Aufwendungen sind deshalb steuerfrei zu stellen. Wenn Bildung aber ein "Recht" ist, dann ist es eben keine Privatangelegenheit, sondern dann fällt es den für die Rechtspflege zuständigen, mithin staatlichen, Institutionen zu, dieses Recht durchzusetzen.


Zwischen dem Grundsatz der Erst-Verantwortung, für den eigenen Lebensunterhalt und den der Kinder zunächst selber aufzukommen und entsprechend erwerbstätig zu sein, und dem Primat des Elternrechtes, die Erziehung ihrer Kinder selbst zu übernehmen, bedarf es eines Ausgleichs. Entscheidendes Kriterium der Gewichtung von Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit ist das Kindeswohl. Die Entscheidungshoheit hierüber liegt bei den Eltern; der Gemeinschaft und dem Staat kommen eine unterstützende und da, wo Missbrauch und Vernachlässigung herrschen und drohen, eine schützende Funktion zu. Flexibilität und Wahlfreiheit im betrieblichen Alltag müssen Eltern ermöglichen, auf individuelle Weise die Erziehung ihrer Kinder mit Erwerbstätigkeit zu verbinden. Staatliche Ordnung, Gesellschaft und Wirtschaft müssen familiengerecht gestaltet werden, nicht die Familie arbeitsgerecht.


Nur einem mit intellektueller Blindheit Geschlagenen kann entgehen, dass diese beiden Grundsätze (auch wenn der zweite als "Primat" umschrieben wird) überhaupt nicht vereinbar sind - entweder man erzieht seine Kinder, dann hat man einen Full-Time Job oder man geht arbeiten, dann muss sich jemand anderes um die Kinder kümmern - beides zugleich vollumfänglich zu leisten ist unmöglich - jedenfalls unter Bedingungen, unter denen die (ständige) Anwesenheit von Kindern am Arbeitsplatz so gut wie ausgeschlossen ist.


Ein Kind, das am ersten Schultag nicht richtig Deutsch sprechen kann oder Schwierigkeiten hat, ganze Sätze zu formulieren, Probleme mit seiner sozialen Kompetenz oder mit seiner Konzentrationsfähigkeit hat, holt diese Defizite oft nicht mehr auf. Einen Ausbildungsplatz erreicht es vielleicht noch, ein Studienplatz aber bleibt praktisch unerreichbar. In der vorschulischen Erziehung bedarf es daher einer Akzentverschiebung weg vom Betreuen und Verwahren hin zu Bilden und Erziehen. Da bei den Eltern gemäß des Subsidiaritätsprinzips die Erst-Verantwortung für die Vermittlung von Erziehung und Bildung liegt, haben sie das Recht, in Eigeninitiative und Eigenverantwortung die Organisation dieser Bildung für ihre Kinder selbst in die Hand zu nehmen. Dies schließt die Gründung und Unterhaltung entsprechender Bildungsinstitutionen ebenso ein wie die freie Wahl, welche Bildungseinrichtungen die Kinder besuchen sollen. Doch hat der Staat - in Deutschland sind dies die Bundesländer - auf Grund der Letzt-Verantwortung das Recht und die Pflicht, Standards festzulegen und durchzusetzen.


Diese Argumentation ist trügerisch. Die vermeintliche Freiheit kommt nur vermögenden Minderheiten zu - eine Freiheit, die nicht zugleich allgemeine Freiheit genannt zu werden verdient, ist aber das gerade Gegenteil von Freiheit. Gerade diejenigen, die am stärksten auf Kontakte zu anderen sozialen Gruppen angewiesen wären (so beschimpfte "bildungsferne Schichten"), würden noch stärker isoliert als es ohnehin schon der Fall ist. Selbstverständlich ist es abzulehnen, dass totalitäre staatliche Systeme sich in Fragen der Bildung ihrer Bevölkerung einmischen. Das erweist sich bei naeherer Betrachtung jedoch als reine Spiegelfechterei - denn gerade unter totalitären Bedingungen kann die staatliche Einmischung und Indoktrination ja per se nicht verhindert werden. Dass sie ihre "Werte" bis in den privatesten Winkel durchzusetzen trachten, kennzeichnet sie ja gerade als totalitäre Systeme. In einer funktionierenden, lebendigen Demokratie liegen die Verhältnisse aber ganz anders: man kann Toleranz und Verständnis gegenüber anderen und Andersdenkenden nicht lernen, wenn man "unter sich" bleibt oder zu bleiben gezwungen ist. Die Freiheit der Wahl, ist hier die "Freiheit" zu verstärkter Segregation. Daran ändert auch das Geschwafel von "Gewissens- und Herzensbildung" nichts. Für Abkömmlinge sog. "bildungsferner Schichten" läuft der Zugang zur Bildung nicht über den Besuch von Schulen, in denen die einzigen Gebildeten der Lehrerschaft angehören, sondern über den Besuch von Schulen in denen sie mit "bildungshungrigen" Mitschülern in Kontakt treten können. Zumindest in Großstädten ist das schon gegenwärtig kaum noch der Fall. Das Ziel, die Pluralität der Gesellschaft in sich zu spiegeln, muss Vorrang haben vor der totalen "Wahlfreiheit" der Eltern, die am Ende ohnehin ihre Grenzen am jeweiligen Kontostand findet, und so schließlich die privilegierte Freiheit weniger bleiben muss.


Alexander Rüstow:
»Der Mensch ist von Natur aus ein Gemeinschaftswesen; die Verbundenheit mit seiner Familie und mit der Gruppe, in der und mit der er lebt, ist ihm instinktiv und angeboren, und die Kultur hat diese Verbundenheit teils vertieft, teils auf weitere Solidaritätskreise - Großfamilie, Klan, Stamm, Volk, Nation - ausgedehnt.«


Und wieder mal: die liebe Natur. Dagegen ist kein Kraut gewachsen und gegen "Instinkte" erst recht nicht. Lieber Herr Rüstow: biologische Evolution ist "blind". Kulturelle Entfaltung aber sollte genau das nicht sein. Und darum ist es sehr zweifelhaft, ob man die Evolutionslehre von der Biologie in Kultur (-geschichte) fortzuschreiben überhaupt berechtigt ist.

Der nächste Abschnitt befasst sich mit dem Bankunwesen und wird von mir aus Mangel an Zeit und Lust hier nicht kommentiert. Weiter gehts dann bei Punkt 8. Meine Kommentare werden ab jdort allerdings spärlicher - da war dann einfach langsam die Luft raus. Vielleicht ergänze ich später hier und da noch etwas, vielleicht findet sich auch ein anderer der das machen mag - vielleicht sind aber der Worte auch schon jetzt zu viel verschwendet. ;-)


7. Eine an Stabilitätsregeln orientierte Geldpolitik ist sozial
Stabiles Geld sichert die sozialen Auswirkungen einer Wettbewerbsordnung; minderwertiges Geld unterminiert sie. Wenn Menschen sparen, um für Notfälle und für das Alter vorzusorgen, so vertrauen sie auf die Stabilität des Geldes. Inflation zerstört dieses Vertrauen und untergräbt die Glaubwürdigkeit des Staates. Selbst eine Preissteigerungsrate von »nur« 2 Prozent halbiert den Wert von Geldvermögen nach 35 Jahren. Stabiles Geld diszipliniert zudem die Politik, weil mangelnde Ausgabendisziplin die Zinsen hoch treibt und Unternehmen von Investitionen in zukünftige Arbeitsplätze abhält. Haushaltsdisziplin ihrerseits erleichtert der Zentralbank die schwierige Aufgabe einer stabilitätsorientierten Geldmengenbemessung. Stabiles Geld und solide Finanzen sind zwei Seiten ein und derselben Medaille.


Die Deutsche Bundesbank hat ihr Renommee in Deutschland und in der Welt durch ihren generell stabilitätsorientierten Kurs - oft gegen politischen Widerstand - erworben und gefestigt. Sie hat es in das System der Europäischen Zentralbanken eingebracht; Griechen, Italiener, Spanier, Iren - haben es in Form eines historisch niedrigen Zinsniveaus »geerbt«. Dieses Erbe ist stets durch politischen Druck bedroht. Deswegen betonen wir die stabilitätspolitische Verpflichtung der Europäischen Zentralbank (EZB). Langfristig ist dies auch wegen der davon ausgehenden Verlässlichkeit die beste Beschäftigungspolitik. Um der Entstehung von Blasen (Vermögenspreisinflation) entgegenzuwirken, empfehlen wir, der Geldmengenbemessung wieder stärkere Beachtung zu schenken. Überdies stärkt dies die stabilitätspolitische Position der EZB gegenüber politischem Druck.


Walter Eucken:
»Erfahrung zeigt, dass eine Währungsverfassung, die den Leitern der Geldpolitik freie Hand lässt, diesen mehr zutraut, als ihnen im allgemeinen zugetraut werden kann. Unkenntnis, Schwäche gegenüber Interessentengruppen und der öffentlichen Meinung, falsche Theorien, alles das beeinflusst diese Leiter sehr zum Schaden der ihnen anvertrauten Aufgabe.«

8. Bei Globalisierung stehen die nationalen Ordnungspolitiken auf dem Prüfstand
Der Zusammenbruch des Sowjetimperiums eröffnete eine neue Dimension des Freihandels als Voraussetzung für Globalisierung. Die damit verbundene Arbeitsteilung mit entsprechend steigender Produktivität fördert nicht nur den Wohlstand, er verbindet die Völker auch durch ein Netz gegenseitigen Interesses, das die Chance für Frieden vermehrt. Gerade der Exportweltmeister Deutschland profitiert von der Globalisierung. Oft hört man: Weil die Globalisierung die Welt verändere, stünden auch die Konzepte auf dem Prüfstand, auf denen Politik fuße. Das ist richtig. In einer globalen offenen Welt können Unternehmer und Erwerbstätige die Alternativen in anderen Ländern nutzen. Immer mehr junge bestausgebildete Menschen machen davon Gebrauch. Die Auffassung, dass bei Globalisierung die nationale Politik an ihr Ende gekommen sei, weil die großen Unternehmen weltweit operierten, sie selbst aber auf die nationale Jurisdiktion beschränkt sei, ist dagegen falsch. Die internationale Standortkonkurrenz ist letztlich eine Bewertung der Ordnungspolitik in den jeweiligen Ländern. Die Regierungen haben ihr Regelsetzungsmonopol verloren. Das heißt aber nicht, dass sie nun hilflos den Stürmen der Globalisierung ausgesetzt wären.


Die erhöhte Wettbewerbsintensität birgt Chancen und Risiken: Die Absatzmärkte vergrößern sich, die Produktivität steigt, doch nimmt auch der Konkurrenzdruck zu. Daher muss die Regierung die Regulierungsintensität senken, damit Unternehmen auf globale Herausforderungen flexibel reagieren können; sie muss betriebliche Kapitalbildung und so die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, damit unsere gut ausgebildeten jungen Arbeitskräfte nicht auswandern müssen; sie muss in die Ausbildung unserer weitgehend außerordentlich leistungsbereiten Jugend investieren, um mittels Innovationen der internationalen Konkurrenz immer einen Schritt voraus zu sein. Wir müssen akzeptieren, dass sich der Wettbewerb in dem Maße verschärft, wie die Entwicklungs- und Schwellenländer fähig werden, auf den internationalen Märkten als starke Wettbewerber aufzutreten. Ihre wachsende Kaufkraft macht sie zukünftig aber auch zu Nachfragern unserer Waren und Dienstleistungen. So lassen sich für alle Wohlstandsgewinne realisieren.


Das vielbeschworene "Zusammenwachsen der Völker" im Zuge der sog. Globalisierung zeigt sich bei näherer Betrachtung als ein Zerfallen von Staaten und eine Zersplitterung der Bevölkerung(en) auf allen möglichen Ebenen. Als identitätsstiftendes Element fungieren zunehmend weder Geist, noch Bildung, noch Traditionen, sondern einzig das Geld und die Gleichförmigkeit interpersoneller Beziehungen (und wie bereits angemerkt gibt es neben "natürlichen" heutzutage auch sog. "juristische Personen"); als nunmehr vollständig ins eindimensional monetäre transponierte - vormals vielfältige und menschliche - Sozialbeziehungen.


Wilhelm Röpke:
»So bliebt der Welt nur übrig, zu der einzigen Lösung zurückzukehren, die es gibt, solange wir keinen Weltstaat besitzen ... der liberalen Lösung der echten Weltwirtschaft mit ihrem multilateralen Charakter.«

9. Die Bewahrung der Schöpfung ist ein genuines Anliegen der Sozialen Marktwirtschaft
Umweltschutz ist ein weltweites Problem. Deshalb ist ein globaler Ansatz, wie er im Kyoto-Protokoll versucht wird, richtig. Das sollte aber kein Land - gerade Deutschland nicht - davon abhalten, Vorreiter zu sein. Für die Väter der Sozialen Marktwirtschaft war das harmonische Miteinander von Mensch und Natur, von Industrie und menschenwürdiger Gestaltung der Umwelt ein zentrales Anliegen. Frühzeitig hat Walter Eucken auf die Notwendigkeit der Korrektur der betrieblichen Rechnungslegung aufmerksam gemacht, soweit sie die mit der landwirtschaftlichen und industriellen Produktion verbundenen Umweltschäden vernachlässige.


Wenn Umweltverschmutzung als Marktversagen aufgefasst wird, wird der Eindruck erweckt, als sei die Marktwirtschaft schuld an dieser Misere und das Heil müsse in staatlicher Regulierung gesucht werden. Das Gegenteil ist richtig: Die Umweltschäden entstehen, weil es keinen Markt gibt, auf dem die Marktgegenseite die Rechnung für die Verschmutzung der Umwelt präsentieren könnte. Es müsste deswegen so etwas wie einen »Treuhänder der Natur« geben, der diese Rechte gegenüber Verschmutzern wahrnähme. Welche Maßnahmen dann in Frage kämen - Emissionszertifikate, steuerliche Lösungen oder auch staatliche Auflagen -, muss dann entsprechend der jeweiligen Situation geprüft werden. Hierbei darf das ökonomische und soziale Umfeld nicht aus dem Blickfeld geraten. Ein überzogener Umweltschutz, der die internationale Konkurrenzfähigkeit des Standortes schmälert, unterminiert das Fundament, das Wohlstand, soziale Leistungen und auch die Mittel für den Umweltschutz sichert und bereitstellt. Gerade im Sinne des Umweltschutzes muss auf ökonomische Effizienz gesetzt werden. Wir rufen daher die Politik auf, den Wettbewerb als Entdeckungsverfahren zu nutzen, um passende Antworten auf umweltpolitische Herausforderungen zu finden.


Alfred Müller Armack:
»Der Staat sollte sich auf seine spezifischen Aufgaben für die Setzung einer konkreten Umweltordnung besinnen, - um die in einer permanenten Dynamik begriffenen Kräfte von Wirtschaft und Verkehr in die Einheit einer sinnvollen Gesamtlebensform einzugliedern.«


10. Was heute Not tut: Die Entlassung des Bürgers aus der sozialen Unmündigkeit
Aus Sorge vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder vor der beruflichen Zukunft ist die Flucht in die Arme des fürsorglichen Leviathan »Staat» verführerisch, aber illusionär, weil er umfassenden Schutz vor den Fährnissen des Lebens nur vorgaukeln kann. Er bedient sich einer bestimmten Technik, wenn er seine paternalistische Fürsorge anbietet: Er verschleiert die damit verbundenen Kosten und überlässt weitgehend anderen die Aufgabe, die finanziellen Mittel beizubringen. Regierungen müssen verpflichtet werden, die Bürger über die wahren Kosten der Sozialsysteme aufzuklären. Würden alle Lohnbestandteile, auch die Lohnnebenkosten, ausgezahlt und würden sämtliche Steuern und Abgaben von den Bürgern selbst bestritten, spürten sie die gesamte Last und würden für Alternativen offen sein und sogar die Politik in Richtung Reformen drängen.

Welch ein Hohn - selbstverständlich bestreiten die Bürger auch jetzt schon alles "selbst" - Wenn man die Verfechter der Marktwirtschaft beim Wort nähme und tatsächlich auf Auszahlung nicht nur aller Lohnbestandteile (hier wird unterstellt, dass die Löhne - so wie sie sind und ganz gleich wie sie sind, "gerechte" Löhne seien), sondern auch des je erwirtschafteten Mehrwertes drängen, so würde diese Forderung eben so schnell zurückgezogen, wie sie ausgesprochen wurde.


Ein Teil der Abgaben wird in Form von Sachleistungen - insbesondere in der medizinischen Versorgung - an die Versicherten zurückgegeben. Der einzelne Bürger erfährt dann gar nicht mehr, wie das System funktioniert und wie teuer es in Wirklichkeit ist. Vor zweihundert Jahren war in der gewerblichen Wirtschaft das Deputatsystem üblich: Ein Teil des Lohns wurde als Sachleistung ausbezahlt - unter anderem deswegen, damit am Zahltag nicht der ganze Lohn »verjubelt« werden konnte. Dieses System wurde abgeschafft, weil es nicht in eine Gesellschaft mündiger Bürger passte. Dass aber heute die Staatsbürger prozentual über weit weniger frei verfügen können als seinerzeit, gilt dagegen offensichtlich nicht als anstößig, weil es jetzt der Staat macht. Aber Unmündigkeit bleibt Unmündigkeit, gleichgültig wer dafür verantwortlich ist. Wir fordern die Politik auf, die Kosten der Sozialleistungssysteme für die Bürger transparent zu machen und ihnen nicht den Weg in die soziale Mündigkeit zu verbauen.


Die Findigkeit der Menschen, die Leistungen kollektiv finanzierter Sozialsysteme auszuschöpfen und sie damit zum Einsturz zu bringen, wird bei stärkerer Eigenverantwortung in eine Richtung gelenkt, in der die Nachhaltigkeit ins Zentrum rückt. Jetzt wirkt sich individuelle Kreativität zum Nutzen aller aus.

Die Findigkeit der Menschen, kollektiv erzeugten Reichtum individuell abzuschöpfen usw ...



Ludwig Erhard:

»Es ist ungleich sinnvoller, alle einer Volkswirtschaft zur Verfügung stehenden Energien auf die Mehrung des Ertrags der Volkswirtschaft zu richten, als sich in Kämpfen um die Distribution des Ertrages zu zermürben und sich dadurch von dem allein fruchtbaren Weg der Steigerung des Sozialproduktes abdrängen zu lassen.«

Autoren des Jenaer Aufrufs sind:
Michael Borchard (Konrad-Adenauer-Stiftung), Uwe Cantner, Andreas Freytag und Rupert Windisch (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena), Nils Goldschmidt und Michael Wohlgemuth (Walter Eucken Institut), Gerd Habermann (Die Familienunternehmer - ASU), Joachim Starbatty (Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft), Martin Wilde (Bund Katholischer Unternehmer), Lars Vogel (Ludwig-Erhard-Stiftung) und Joachim Zweynert (Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut/Wilhelm-Röpke-Institut).

Der »Jenaer Aufruf zur Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft« wurde am 20. Juni 2008 beim abschließenden Festakt des wissenschaftlichen Symposiums zum Thema »60 Jahre Soziale Marktwirtschaft« an der Friedrich-Schiller-Universität Jena präsentiert.

3 Kommentare:

Anonym,  7. Januar 2009 um 22:27  

Zum Bürgergeld/Grundeinkommen gibt es
eine aktuelle Petition im Bundestag:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1422

Klaus Binder 16. Januar 2009 um 12:11  

Hi ich komme frisch aus dem Internet (google suche unter ePetition Grundeinkommen).

Diese ePetition scheint sich rasant zu entwickeln. (derzeit 670 Unterzeichner) dort gibts auch ein dazu gehöriges Forum, welche das bisher größte forum auf ePetitionen ist.

Klaus B

www.flickr.com


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