Anmerkungen zu ALG2, Wohngeld und Kindergeld
Bei einem Besuch auf dem Wohngeldamt wurde mir in der vergangenen Woche beschieden, dass etwaige Einkünfte aus sog. "Ein-Euro-Jobs" (von Angehörigen) bei der Berechnung des Wohngeldes als Einkommen angerechnet würden.
Als ich dagegen einwandte, dass das doch wohl jeder Grundlage entbehre, da die "Entschädigungen" für "Ein-Euro-Jobs" ja gerade kein Einkommen wären, sondern lediglich pauschale Erstattungen für im Zusammenhang mit der Tätigkeit zusätzlich anfallende Aufwendungen (daher: "MAE"= Mehraufwandsentschädigung), bekam ich zur Antwort, das sei eben so, dafür werde aber beim Wohngeldamt das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet.
Wenig später hatte eine Kollegin der Dame dann doch herausgefunden, dass die "MAE" im Zuge der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Änderungen hinsichtlich des Wohngeldbezugs nun doch nicht mehr als Einkommen angerechnet werde. Schlimm genug freilich, dass eine solche einheitliche Handhabung nicht von vornherein der Fall gewesen ist. Dass damit nicht auch eine ebenso vereinheitlichte Berücksichtigung des Kindergeldes einhergeht, versteht sich fast von selbst. Es bleibt also weiter dabei, dass das Kindergeld bei der Bewilligung von Wohngeld nicht als Einkommen angesehen, es dem ALG2 Empfänger aber weiterhin als Einkommen angerechnet wird.
Dieses Beispiel illustriert, wie ich meine, sehr gut, mit wie heißer Nadel die "Hartz Reformen" gestrickt wurden und wie fragwürdig diese "Reformen" nicht nur in sozialer, sondern auch in juristischer Hinsicht sind. Und eswundert - nein: ärgert mich doch sehr, dass sich bis dato offenbar nicht ein einziges Gericht gefunden hat, das den Gesetzgeber aufgefordert hätte, in dieser Frage für eindeutige und klare Verhältnisse und Definitionen zu sorgen.
Als ich dagegen einwandte, dass das doch wohl jeder Grundlage entbehre, da die "Entschädigungen" für "Ein-Euro-Jobs" ja gerade kein Einkommen wären, sondern lediglich pauschale Erstattungen für im Zusammenhang mit der Tätigkeit zusätzlich anfallende Aufwendungen (daher: "MAE"= Mehraufwandsentschädigung), bekam ich zur Antwort, das sei eben so, dafür werde aber beim Wohngeldamt das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet.
Wenig später hatte eine Kollegin der Dame dann doch herausgefunden, dass die "MAE" im Zuge der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Änderungen hinsichtlich des Wohngeldbezugs nun doch nicht mehr als Einkommen angerechnet werde. Schlimm genug freilich, dass eine solche einheitliche Handhabung nicht von vornherein der Fall gewesen ist. Dass damit nicht auch eine ebenso vereinheitlichte Berücksichtigung des Kindergeldes einhergeht, versteht sich fast von selbst. Es bleibt also weiter dabei, dass das Kindergeld bei der Bewilligung von Wohngeld nicht als Einkommen angesehen, es dem ALG2 Empfänger aber weiterhin als Einkommen angerechnet wird.
Dieses Beispiel illustriert, wie ich meine, sehr gut, mit wie heißer Nadel die "Hartz Reformen" gestrickt wurden und wie fragwürdig diese "Reformen" nicht nur in sozialer, sondern auch in juristischer Hinsicht sind. Und es
2 Kommentare:
Es ist wie in allen Politischen Themen - man glaubt, man könnte uns für Dumm verkaufen !
Wir müssen WACH werden und uns wehren !
Gerne hätte ich sie per Email über die Petition Bedingungsloses Grundeinkommen informiert. Leider habe ich in ihrem Blog keine EMail-Adresse gefunden. Deshalb klopfe ich meinen Hinweis hier als Kommentar rein. Wenn es nix is, dann können sie's einfach löschen.
Ich wünsche mir, das mehr Menschen von der Petition erfahren und würde mich freuen wenn sie das unterstützen würden. Vielen Dank.
http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?ressort_id_menu=-1&ressort_menu=News
Aktueller Online-Flyer vom 25. Januar 2009
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Aktuelle Meldungen, die Sie in den übl(ich)en Medien eher nicht finden
NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung
Petition für bedingungsloses Grundeinkommen an den Bundestag
Köln/Eckernförde (NRhZ/MT, 24.1.) „Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine der wenigen realistischen Ideen die im Bereich der sozialen Gerechtigkeit derzeit möglich erscheinen“, heißt es in einem Aufruf für eine entsprechende Petition an den Bundestag, die bereits 3750 Menschen unterzeichnet haben. 50.000 sind bis zum 10. Februar notwendig. Hier der Petitionstext: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. Begründung: Unser Finanz- und Steuersystem ist sehr unübersichtlich geworden. Auch die Arbeitslosenquote scheint eine feste Größe geworden sein. Um nun allen Bürgern ein würdevolles Leben zu gewährleisten, erscheint mir die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens als guter Lösungsweg. Ca. 1500 € für jeden Erwachsenen und 1000 € für jedes Kind. Alle bestehenden Transferleistungen, Subventionen und Steuern einstellen und als einzige(!) Steuer eine hohe Konsumsteuer einführen. Eine deutliche Vereinfachung unseres komplizierten Finanzsystems erscheint mir zwingend erforderlich. Auch ginge mit dieser Veränderung ein deutlicher Bürokratieabbau, und damit eine Verwaltungskostenreduzierung, einher.“ Unterzeichnen kann man die Petition unter https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1422
Gruß G. Gottheis
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