Donnerstag, 30. Oktober 2008

Neues von der Arbeitsagentur

Heute wird uns vermutlich nicht nur die BILD mit der Nachricht ergötzen, dass die Zahl der Arbeitslosen unter 3 Millionen gesunken sei. Wer die entsprechende Statistik frisiert und wie er das angestellt hat, wird freilich - wie gewohnt - wohl offen bleiben ... Hauptsache die Regierung steht gut da und the chancellor is amused.

Doch als ob das noch nicht genug der guten Nachrichten wären, verkündet BILD obendrein stolz:

Gute Nachricht für 7 Millionen Deutsche

Na - da wissen wir dann ja wenigstens, wo wir die "reduzierten" Arbeitslosen zu suchen haben ... und wenn wir da noch die ausländischen ALG2-Bezieher dazurechnen ... oha! .. doch weiter:

53 Euro mehr im Monat für Hartz-IV-Familien

Zu dumm auch, dass das gar nicht für 7 Millionen Menschen gilt, sondern nur für diejenigen unter ihnen, die in Familienverhältnissen leben, die denen der B.Z. Musterfamilie Ruschke entsprechen und dass es selbst für diese Auserwählten frühestens im Jahr 2010 (eventuell!) die vollen 53 Euro mehr gibt; und das auch nur dann, wenn tatsächlich die Renten in der von BILD genannten Größenordnung erhöht werden sollten.

Man könnte dazu noch so einiges schreiben; zum Beispiel, dass es schon einigermaßen seltsam ist, dass man angesichts angeblich stetig abnehmender Arbeitslosigkeit unbeirrt weiter annimmt, dass die Zahl der ALG2-Empfänger auch in zwei Jahren unverändert bei rund 7 Millionen liegen wird und dass das ja wohl nicht gerade ein Grund zum Jubeln wäre, allein es ist recht spät, mir fehlt die Lust, und vielleicht kommt es ja auch ganz anders, denn bereits gestern berichtete das elo-Forum:
Nach einer heutigen Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts reichen die Hartz IV-Regelsätze nicht aus, um das soziokulturelle Existenzminimum der Arbeitslosen zu sichern. Damit die entsprechenden Passagen des Sozialgesetzbuchs II dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die pauschalen Sätze, die der Gesetzgeber für bedürftige Arbeitslose und ihre Kinder festgesetzt hat, sind nach Ansicht der Darmstädter Richter zu niedrig und verstoßen gegen die Menschenwürde der Arbeitslosen, gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen das Schutzgebot für Ehe und sowie gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip.
[...]
Beim Bundesverfassungsgericht wird nun die Frage anstehen, wie viel Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber hat, wenn es um Hilfe für Bedürftige geht. In welchem Umfang können Gerichte statistische Methoden kontrollieren oder verwerfen? Der Vertreter der Bundesregierung kritisierte, die Sozialgerichte hätten schon »viel Kreativität darin bewiesen, Gesetze verfassungskonform auszulegen und sich als Bedarfslückenschließer zu betätigen«. Was volkswirtschaftlich wünschenswert sei, sei juristisch nicht immer zwingend. (Az. L 6 AS 336/07).
Das halte ich nun für eine wirklich gute Nachricht, doch dafür wird in der BILD vermutlich der Platz zu knapp gewesen sein ...


3 Kommentare:

capiVara 30. Oktober 2008 um 09:34  

Ich würde mir da keine wirklichen Hoffnungen machen. Das BVerfG hat schon so manches aktuelle Gesetz für verfassungswidrig erklärt und dann hat die Politik nur minimale Änderungen durchgeführt, die praktisch nichts bewirken.

Es ist eher davon auszugehen, dass es wie in anderen Fällen ein ewiges Hin-und-Her zwischen Bundestag und BVerfG geben wird - Gesetz verabschieden, Gesetz kassieren, Gesetz verabschieden, Gesetz kassieren...

Joachim R. Pont 30. Oktober 2008 um 18:29  

Wenn erstmal das Urteil in der Öffentlichkeit angekommen ist, wird die Bild und die dazugehörigen Kolumnisten schon wissen, wie man die masslose Gier der Arbeitslosen verkauft. Man wird die Gerichte für nicht ganz im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte erklären und Stimmung machen.

Anonym,  30. Oktober 2008 um 23:56  

Dabei kann man doch im Quartalsbericht der Arbeitsagentur nachlesen, daß viele Menschen in der Statistik nicht auftauchen. Lesen die nicht mal ihre eigenen Berichte ?

www.flickr.com


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