Hartz IV: Und ist es auch Wahnsinn ...
... so hat es doch (nichtmal) Methode ..
Die Arbeitslose Sabine B. erbt zwei Jahre vor Erreichen des Renteneintrittsalters eine bescheidene Doppelhaushälfte mit ganzen 55qm Wohnfläche (Wert etwa 35.000 Euro) von ihrem Vater. Das zuständige JOB-Center (offenbar Berlin Tempelhof-Schöneberg) verweigert ihr den Wunsch, ihre fast doppelt so große, komfortablere Mietwohnung aufzugeben und in dieses Haus umzuziehen. Stattdessen verlangt es, dass sie ihr Erbe verkauft und den Erlös "zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes" verwendet. Hartz IV wird ihr nunmehr nur noch als aus dem Erlös ihrer Immobilie zu tilgendes "Darlehen" gewährt.
Selbst nachdem sie wieder eine Job gefunden hat, bleibt das JOB-Center bei seiner Forderung, da auch ihr Lebensgefährte arbeitslos ist, weiter Hartz IV erhält und die beiden - obwohl unverheiratet - ja eine "Bedarfsgemeinschft" bilden (müssen). Sie soll das Haus verkaufen und darf wieder vorstellig werden, wenn das Geld restlos zur Ankurbelung der notleidenden Binnenkonjunktur verbraten wurde - so ungefähr ..
Die beiden ziehen trotzdem um und - oh Wunder nun ist ein anderes JOB-Center zuständig, das dagegen nichts einzuwenden hat, sondern offenbar froh ist, in punkto Mietzuschüsse so billig wegzukommen.
Damit sollte das böse Spiel nun doch noch sein gutes Ende gefunden haben möchte man meinen - doch weit gefehlt: das vormals zuständige JOB-Center fordert nun die gewährleisteten "Darlehen (rund 6000 Euro) zurück - und die kann Sabine B., die rund 800 Euro im Monat verdient, nicht aufbringen. Es sei denn - sie verkauft das Haus.
Via: rbb Abendschau. Hier der Beitrag als Videoclip. Unbedingt ansehen!
P.S. Google-Recherche ergab, dass selbstgenutzte Eigenheime mit bis zu 130 qm Wohnfläche eigentlich zum sogenannten "Schonvermögen" gehören:
Kein anrechenbares Vermögen ist ein ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, sofern sie eine angemessener Größe nicht überschreitet. Angemessen ist - nach den vorliegenden Gerichtsentscheidungen - eine Eigentumswohnung einer Größe von bis zu 120m² oder ein Eigenheim einer Größe von bis zu 130m². Auf die Anzahl der Bewohner kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
Quelle: Sozialhilfe24
1 Kommentare:
Ich glaube das dieser Fall kein Einzelfall ist, und das es auch egal ist ob es ein kleines Häuschen oder etwas anderes ist, es geht im Grunde nur darum den Menschen zu biegen und zu brechen!
Ekelhaft!
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