BILD enthüllt: Die Tricks der Hartz-IV-Betrüger
Das beste an diesem "Artikel" ist die Überschrift zur Überschrift :
Das zweitbeste sind die "Quellen" und "Fakten" am Ende dieser "Enthüllungen":
In der Tat: bezogen auf die oben genannten 5 Millionen Empfänger von ALG II ergibt das eine Quote von weniger als 1 %! (wer es genau wissen will: es sind 0,95%). Und dabei gilt es noch zu berücksichtigen, dass Bußgelder in der Regel nicht im Falle (vorsätzlichen) Betruges verhängt werden.
Es findet sich im oben genannten PR-Sozial-Artikel freilich eine weitere interessante Zahl :
Die Hälfte von 100.000 macht 50.000; einem jeden "Hartz-IV-Betrug" durch einen Leistungsempfänger steht folglich mindestens je ein "Beschiss von Amts wegen" gegenüber. Bei der Überschrift zur Überschrift muss es sich wohl - so scheint mir nun - tatsächlich um eine Art "Credo" der Redaktion handeln.
Fälschen! Lügen! Abkassieren!Wen meinen die da bloß? Doch nicht etwa sich selbst?
Das zweitbeste sind die "Quellen" und "Fakten" am Ende dieser "Enthüllungen":
Nach Schätzungen kostet den Staat der Hartz-IV-Missbrauch im Jahr mehrere Hundert Millionen Euro.Als ich die Seite kurz nach Mitternacht zum ersten Mal aufrief, war neben der Clementschen Schätzung dort auch noch zu lesen, dass es zu "126.000 Betrugsfällen in nur einem Jahr" gekommen sei. Diesen Teil hat man inzwischen offenbar wieder entfernt; vermutlich, weil 5*126.000 lediglich 630.000 ergibt und auch ein mathematisch weniger Begabter schnell erkennen dürfte, dass das - angesichts von rund 5 Millionen ALG II Empfängern - mit den 20% so wohl nicht hinhauen kann. Im Gegensatz zur "Schätzung" unseres ehemaligen Superministers ist diese Zahl allerdings nicht willkürlich aus der Luft gegriffen. Wie es sich mit ihr tatsächlich verhält, kann man bei PR-Sozial nachlesen:
Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sagte im Oktober 2005: „Ich schätze, daß rund 20 Prozent der Menschen, die das Arbeitslosengeld II beziehen, nicht anspruchsberechtigt sind.“
Im Jahr 2006 aber hat die Nürnberger Bundesagentur laut Sprecherin Mirtschin in 126.600 Fällen Bußgelder verhängt oder Strafverfahren eingeleitet. Allerdings betrafen nur 47.300 und damit weit weniger als die Hälfte davon Hartz-IV-Empfänger. Bei rund fünf Millionen Beziehern von Arbeitslosengeld II ist das ein sehr geringer Anteil.
In der Tat: bezogen auf die oben genannten 5 Millionen Empfänger von ALG II ergibt das eine Quote von weniger als 1 %! (wer es genau wissen will: es sind 0,95%). Und dabei gilt es noch zu berücksichtigen, dass Bußgelder in der Regel nicht im Falle (vorsätzlichen) Betruges verhängt werden.
Es findet sich im oben genannten PR-Sozial-Artikel freilich eine weitere interessante Zahl :
Im vergangenen Jahr gab es rund 100.000 Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide, und allein im ersten Halbjahr 2008 waren es schon wieder etwa 60.000. Und jeder zweite Kläger hat vor Gericht Erfolg.
Die Hälfte von 100.000 macht 50.000; einem jeden "Hartz-IV-Betrug" durch einen Leistungsempfänger steht folglich mindestens je ein "Beschiss von Amts wegen" gegenüber. Bei der Überschrift zur Überschrift muss es sich wohl - so scheint mir nun - tatsächlich um eine Art "Credo" der Redaktion handeln.
2 Kommentare:
der rechtsbegriff Volksverhetzung scheint
recht selektiv zu greifen.
Wieso ist das mit der Untermiete angeblich so verwehrlich???
Auch wenn man bei Verwandten einzieht, sollte man sich doch an den Mietkosten beteiligen. Und am einfachsten(und rechtlich sichersten) geht das über die Untermiete.
Klar, das neoliberale Pack würde nie einen notleidenden Verwandten bei sich aufnehmen, deswegen klingt solche Solidarität für die wohl prinzipiell nach Betrug.
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