Todesstrafe durch die Hintertuer?
Der EU-Reformvertrag sieht ab dem 1.1.2009 in Artikel 13 der Grundrechtscharta für den Kriegsfall und den Fall unmittelbarer Kriegesgefahr die Todesstrafe vor. Nach dem Verfassungsrechtler der Uni Erlangen, Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider hat die Erklärung betreffend der Erläuterungen zur Charta der Grundrechte die gleiche Verbindlichkeit wie die Grundrechte selbst.weiterlesen ...
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