Freitag, 14. November 2008

Mitch Mitchell gestorben

Mitch Mitchell, bekannt geworden vor allem als Schlagzeuger der "Jimi Hendrix Experience", wurde am Mittwoch dieser Woche in einem Hotelzimmer in Portland, Oregon tot aufgefunden.

Mehr: Berliner Zeitung

Video: Jimi Hendrix Experience in Monterey (Juni 1967), "Wild Thing"



Video: Isle of Wight Festival, 1970,: "Foxy Lady"



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Mittwoch, 12. November 2008

Hey, Pipi Langstrumpf!

Zweimal drei macht vier.
Wi di wi di wir und drei macht Neune.
Ich mach mir die Welt
wi di wi di wie sie mir gefällt.

Die Kultusminister der Länder wollen auf ihrer heutigen Sitzung beschließen, die Hauptschulen nicht mehr an den Bildungsstandards der allgemeinbildenden Schulen zu messen. Experten befürchten, dass die Hauptschulen damit zu Sonderschulen degradiert werden.
Quelle taz

Dreimal drei macht sechs,
Wi di wi di wer will’s von mir lernen?
Alle groß und klein
Tra la la la lad ich zu mir ein


Mit den allerbesten Empfehlungen

Ihre Kultusminister


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Dienstag, 11. November 2008

Nachgetreten: Ypsilanti und die hessische SPD

Oh meine Brüder, bin ich denn grausam? Aber ich sage: was fällt, das soll man auch noch stossen!
Es scheint vollbracht. Mit vereinten Kräften hat es die mittelmäßige Mehrheit der schreibenden Zunft geschafft das verderbliche rot-rot-grüne Bündnis in Hessen, das ja eigentlich nur ein rot-grünes mit dunkelroter Duldung hatte werden sollen, im letzten Moment zu verhindern. So recht zu trauen scheint man diesem grandiosen Erfolg freilich nicht - und so wird nun vorsichtshalber kräftig nachgetreten.

Seine derbsten Stiefel fest geschnürt, macht Hugo Müller-Vogg den Vortreter und outet den für die Neuwahlen in Hessen als SPD Spitzenkandidaten gekürten Thorsten Schäfer-Gümbel vorsorglich schon mal als bekennendes Weichei.
Denn Schäfer-Gümbel weiß, was starke Frauen wünschen. Weil Ypsilanti auf dem Landesvorsitz beharrt, beschränkt er sich auf die Spitzenkandidatur. Geübt hat er das offenbar zu Hause: Bei der Heirat mit der Historikerin Dr. Anette Gümbel fügte er brav deren Namen an seinen an.
Na - so eine Memme! - Aber es kommt noch besser:
Seiner Frau folgt Schäfer-Gümbel offenbar auch in Glaubensfragen. Bis zur Geburt des dritten Kindes im vergangenen Jahr war Frau Gümbel hauptberufliche „Inhaberin der Fachstelle für gesellschaftliche Verantwortung in den evangelischen Dekanaten Hungen, Kirchberg und Grünberg“. Ihr Mann, vorher katholisch, ist inzwischen Protestant.
Ha - erwischt! Wer als Katholik zum Protestantismus konvertiert, der scheut sich garantiert auch nicht, vom Sozialdemokraten zum Hardcore Stalinisten zu mutieren, wenn sich nur ein starkes Weib findet, das solches von ihm fordert!

Doch lesen wir weiter:
„Mit Altkommunisten, Trotzkisten und versprengten Gruppen, die den Schießbefehl an der ehemaligen innerdeutschen Grenze legalisieren wollen“, werde es keine Zusammenarbeit geben, zitierte die „Gießener Allgemeine Zeitung“ am 22. Januar den Kandidaten Schäfer-Gümbel . Kaum gewählt, machte der jedoch begeistert beim Wortbruch seiner Chefin Ypsilanti mit.
Na bitte - wer sagts denn. Der hat doch bestimmt schon einen fix und fertig ausgefüllten Aufnahmeantrag für die "Kommunisten" im Schreibtisch liegen.

Zum Schluss des Geschmieres, das Herr Müller-Vogg übertrieben euphemistisch "Kommentar" zu nennen pflegt, verrät er uns noch:
Mein eigener Doppel-Name hat übrigens nichts mit dem Familiennamen meiner Frau zu tun.
Da kann seine Frau ja wirklich von Glück sagen. Wäre ich eine Frau und mit sowas verheiratet (was mir freilich garantiert nicht passieren würde); ich würde mich zu Tode schämen, wenn ich unter solch schwachsinnigem Geschreibsel auch noch meinen Mädchennamen lesen müsste.
Das Alles von Heute - das fällt, das verfällt: wer wollte es halten! Aber ich - ich will es noch stossen!
Flankenschutz bei seiner Attacke bekommt Müller-Vogg von Franz Josef Wagner, der droht:
Verzeihung kriegt, wer bereut. Frau Ypsilanti hätte sagen müssen: Ich bereue, meine Wähler angelogen zu haben und bitte um Verzeihung. Dann wäre ich aufgestanden und hätte den Fernseher umarmt.
Wagners Fernseher jedenfalls, da bin ich mir ziemlich sicher, wird Frau Ypsilanti zutiefst dankbar sein, dass sie den Wünschen seines Besitzers nicht nach- bzw. zuvorgekommen ist.

Offenbar kennt Wagner auch nicht den Unterschied zwischen einer Lüge - einer vorsätzlichen, bewusst gemachten Falschaussage - und einem Meinungswechsel, hervorgerufen durch eine unvorhergesehene Entwicklung der Situation, eine andere, neue Realität. Natürlich bleibt es ein Fehler, dass Andrea Ypsilanti eine Zusammenarbeit mit der Linken vor der Wahl kategorisch ausgeschlossen hat - aber wenn nicht aus Fehlern lernen - aus was dann? Wenn man das (programmatisch) Falsche angekündigt hat, dann darf das nicht verhindern, dass man das (inhaltlich) Richtige tut. Das hat nichts mit "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?" zu tun, sondern damit, dass es einfach sinnlos ist, an Handlungsstrategien festzuhalten, für die es keinen realen Anwendungsbereich mehr gibt, nur weil man sie einmal entwickelt hat. "Am Ende zählt nur, was hinten rauskommt." Das hätte man abwarten können. Und am Ende wäre Frau Ypsilanti dann eben mit ihrer geänderten Strategie gescheitert oder hätte Erfolg gehabt - letzteres aber galt es offenbar um jeden Preis zu verhindern.
Kennt ihr die Wollust, die Steine in steile Tiefen rollt? - Diese Menschen von heute: seht sie doch, wie sie in meine Tiefen rollen!
Die Strategie der "demokratischen Mitte" - die eigentlich die "demokratische Rechte" ist, denn nach eigenem Bekunden gibt es "rechts" von ihr ja keine weitere demokratische politische Kraft - ist offensichtlich. Die angebliche "Mehrheit links von der Mitte" - also die halblinke bürgerliche Mitte und die dreiviertellinke, im Wesentlichen ebenfalls bürgerliche PDL, muss weiter handlungsunfähig gehalten werden, denn das hat zur Folge, dass es auch künftig hierzulande keine halblinken Mehrheiten geben wird und weiter das gesunde, tumbe Mittelmaß alleine dilettieren darf. Für die CDU ist nur wichtig, dass sie jeweils die stärkste Fraktion stellt, ob sie zur Umsetzung ihrer Politik, sich dann der SPD, der FDP oder der Grünen bedienen muss, kann ihr piepegal sein. Am günstigsten ist ihre Position, wenn sie mehr als eine Option hat - und nach dem Stand der Dinge hat sie, seit sich auch B90/Grüne nicht mehr zieren, jetzt schon alle. Wenn es mit der FDP reicht - prima, die kann nicht allzuviel durchsetzen - weil: man könnte ja auch mit den Sozialdemokraten (oder ggf. mit den Grünen). Wenn es mit der FDP allein nicht reicht, dann kann man den Juniorpartner SPD mit dem Popanz "Jamaika" gefügig halten. Und Rot-Gelb-Grün? Das ist wohl noch unwahrscheinlicher als Rot-Grün-Rot.

Ein Vorspiel bin ich besserer Spieler, oh meine Brüder! Ein Beispiel! Thut nach meinem Beispiele!

Und wen ihr nicht fliegen lehrt, den lehrt mir - schneller fallen! -
Zitate: Friedrich Nietzsche. Also sprach Zarathustra - Ein Buch für Alle und Keinen, Dritter Teil, Von alten und neuen Tafeln, 20.

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Montag, 10. November 2008

Gewissensgründe?


Kants Lehre vom Gewissen

Die angebliche praktische Vernunft mit ihrem kategorischen Imperativ ist offenbar am nächsten verwandt mit dem Gewissen, wiewohl von diesem erstlich darin wesentlich verschieden, daß der kategorische Imperativ, als gebietend, nothwendig VOR der That spricht, das Gewissen aber eigentlich erst hinterher. VOR der That kann es höchstens INDIREKT sprechen, nämlich mittels der Reflexion, welche ihm die Erinnerung früherer Fälle vorhält, wo ähnliche Thaten hinterher Mißbilligung des Gewissens erfahren haben. Hierauf scheint mir sogar die Etymologie des Wortes GEWISSEN zu beruhen, indem nur das bereits Geschehene GEWISS IST. Nämlich in jedem, auch dem besten Menschen steigen, auf äußern Anlaß, erregten Affekt, oder aus innerer Verstimmung, unreine, niedrige, boshafte Gedanken und Wünsche auf: für diese aber ist er moralisch nicht verantwortlich und dürfen sie sein Gewissen nicht belasten. Denn sie zeigen nur an, was DER MENSCH ÜBERHAUPT, nicht aber was ER der sie denkt zu thun fähig wäre. Denn andere Motive, die nur nicht augenblicklich und mit jenen zugleich ins Bewusstsein treten, stehen ihnen bei ihm, entgegen; so daß sie nie zu Thaten werden können: daher sie der überstimmten Minorität einer beschließenden Versammlung gleichen. An den Thaten allein lernt ein Jeder sich selbst, so wie die Andern, empirisch kennen und nur SIE belasten das GEWISSEN. Denn sie sind nicht problematisch wie die Gedanken, sondern, im Gegensatz hievon, GEWISS, stehen unveränderlich da, werden nicht bloß gedacht, sondern GEWUSST. Mit dem Lateinischen verhält es sich ebenso: es ist das Horazsche conscire sibe, pallescere culpa. [...]. Es ist das WISSEN des Menschen um Das, was er gethan hat. Zweitens nimmt das Gewissen seinen Stoff stets aus der Erfahrung, welches der angebliche kategorische Imperativ nicht kann, da er rein a priori ist.
Arthur Schopenhauer. Werke in fünf Bänden. Bd.3 Kleinere Schriften. Preisschrift über die Grundlage der Moral. Haffmanns Verlag AG. Zürich 1988. S.526
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, dass der Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen sei.
Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Das gilt freilich für alle Abgeordneten und das nicht nur bei besonderen Anlässen, sondern für jede einzelne Entscheidung eines jeden Parlamentsmitgliedes, die dieses in seiner Eigenschaft als Abgeordneter zu treffen hat. Es gibt also gar keinen Anlass, das "Gewissen" bei einer einzelnen Entscheidung als "besonderen" (oder gar einzigen!) Beweggrund anzugeben, während man bei allen anderen Entscheidungen ohne einen solchen Verweis auskommt. Kurz: der Verweis auf das Gewissen ist als Rechtfertigung für politische Handlungen nicht hinreichend. Das "Gewissen" ist nicht Grund sondern Instanz. Es schließt an moralische Grundvorstellungen, Prinzipien oder Maximen erst an und fällt seine Urteile in Abhängigkeit von diesen. Und wer sich auf sein Gewissen beruft, kommt nicht umhin, dennoch seine Handlungsgründe (die durchaus auch moralischer Natur sein können) anzugeben. Im Falle der hessischen SPD-Umfaller scheint es mir, als wollten sie sich genau um diese Darlegung ihrer Gründe drücken. Wer - wie Carmen Everts, Silke Tesch und Jürgen Walter - aber in einer Situation, die er nicht begründen will oder kann, auf sein Gewissen als "Grund" seines Handels verweist, der treibt Schindluder mit der verbrieften Gewissensfreiheit, die eben nicht Ausnahmefällen - als Notausgang - vorbehalten bleiben soll, sondern ganz selbstverständliches Moment aller Handlungen und Entscheidungen.

Böswilligere Naturen als ich könnten da womöglich auf die Idee kommen, dass, wer nur alle Jubeljahre mal sein "Gewissen" entdeckt, die übrige Zeit offenbar auch ohne dieses recht gut durchs Leben kommt.

;-)

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Sonntag, 9. November 2008

Wunderbar ... der Traum ...


.. .unserer Jugend ...




- trotzdem: Schönen Sonntag!

;-)

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Bedarfsgerechte Leistungsgerechtigkeit


In der Berliner Zeitung vom 08.11. 2008 findet sich ein Interview mit dem Soziologen und Inhaber des Lehrstuhls für Soziale Ungleichheit an der Uni Bielefeld, Stefan Liebig.

Welche Möglichkeiten sehen Sie seitens der Politik, für mehr Gerechtigkeit in der Einkommensentwicklung zu sorgen?

Von besonders hoher Einkommensungerechtigkeit berichten die Beschäftigten in den unteren Einkommensgruppen. Will die Politik dies ändern, kann sie das durch Besteuerung und staatliche Unterstützungszahlungen.

Wer sehr wenig in seinem Job verdient, bekommt aber schon staatliche Hilfe in Form von Hartz-IV-Zahlungen.

Dieser Geldsegen verletzt ganz stark das Gerechtigkeitsgefühl der Betroffenen. Sie empfinden die Hilfen als Almosen, der ihnen von staatlicher Seite verdeutlicht, dass sie trotz Arbeit nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Das ist besonders kränkend in einer Gesellschaft wie unserer, in der Leistung viel zählt. Besser wäre eine Lösung, bei der die Zulage an den Arbeitgeber gezahlt wird und dieser sie zusammen mit dem Lohn an die Mitarbeiter auszahlt.

Abgesehen von der schlichten Frechheit, die mickrigen Transfers gemäß Hartz IV als "Geldsegen" zu bezeichnen, sollte der Herr Professor sich vielleicht mal fragen, wer hier eigentlich die "Minderleistung" erbringt, wenn nicht der Unternehmer, der nicht in der Lage ist seinen Betrieb so zu führen, dass dieser für alle, die ihn durch ihre Arbeit am Laufen halten, ein ausreichendes Einkommen abwirft. Es ist nur allzu typisch, den "Geringverdiener" zugleich auch als "Geringleister" anzusehen (was ja schon durch dessen niedriges Einkommen belegt wird - ein klassischer Zirkel: er gilt als Geringleistender, weil er wenig verdient - und er verdient wenig, weil er wenig leistet) und ihm generöser Weise seine "Würde" zu retten, indem man ihm die Einsicht in die wahren Zusammenhänge vorenthält. Oder anders: die Tatsache, dass seine Leistung (und damit er selbst) seinem Arbeitgeber nichts wert ist dadurch zu verschleiern, dass man den "wahren" Wert, den er für das Unternehmen besitzt vor ihm verbirgt.

Dieses Spiel erinnert mich ein wenig an die Nibelungen: Siegfried (Staat) setzt sich die Tarnkappe ("Kombilohn") auf und überwindet im Auftrag Gunters (Wirtschaft), die sich sträubende Brünhild (Niedrigstlohnempfänger) - nur dass ich vorerst keine Kriemhild ausmachen kann, die der hilfreiche Siegfried zum Dank dann freien dürfte.

Die Unternehmer tun allerdings gut daran, das "Gefühl", ungerecht bezahlt zu werden, gar nicht erst aufkommen zu lassen, damit würden sie nämlich ihren Profit (und damit ihre eigene Leistung?) schmälern:
Ungerecht entlohnte Mitarbeiter holen sich das vom Unternehmen, was ihnen aus ihrer Sicht zusteht: Indem sie weniger Leistung bringen oder einfach Dinge aus dem Unternehmen mitnehmen, die sie brauchen können. Leistungsverweigerung, Diebstahl und erhöhter Krankenstand sind deshalb die Folgen. Deshalb ist es für Betriebe keine Frage der Moral, ob sie den Gerechtigkeitsempfindungen ihrer Mitarbeiter entgegenkommen, sondern es empfiehlt sich aus rein ökonomischen Überlegungen.
Wenn das wahr wäre - nämlich dass ungerecht entlohnte und nicht nur sich ungerecht entlohnt fühlende Arbeitnehmer "einfach Dinge aus dem Unternehmen mitnehmen, die sie brauchen können" - dann hätte so manche Firma wohl längst schon den Betrieb einstellen müssen ...

Was man aus der Berliner Zeitung nicht erfährt, Wikipedia aber ans Licht bringt: Stefan Liebig ist "[s]eit April 2007 [...] zugleich Forschungsprofessor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin." Dort kann man sich übrigens auch eine 42 Seiten starke Studie des Professors mit dem Titel "Gerechtigkeitsprobleme im Wohlfahrtsstaat: Besteuerung, wohlfahrtsstaatliche Transfers und die Gerechtigkeit des eigenen Erwerbseinkommens" als pdf herunterladen. Dortselbst ist dann zu lesen:
Das Ziel besteht neben der bestmöglichen Sicherstellung von Startchancengerechtigkeit auch in der Realisierung der Bedarfsgerechtigkeit im Sinne einer minimalen oder "angemessenen" Deckung von Grundbedürfnissen. Die gewõhrten wohlfahrtsstaatlichen Leistungen - sofern sie nicht strikt beitragsfinanziert sind - sind nur über die Erhebung von Steuern und Abgaben finanzierbar. Der Wohlfahrtsstaat muss deshalb von denjenigen, die am Markt Einkommen und Vermögen erzielen, entsprechende Gewinne abschöpfen, um sie für diejenigen verwenden zu können, die auf Dauer oder nur für eine bestimmte Zeit ihre Aufwendungen nicht durch Markteinkommen begleichen können. Derartige Eingriffe stehen jedoch im Gegensatz zu einem anderen, für moderne Wohlfahrtsstaaten ebenfalls konstitutiven normativen Leitprinzip: Es ist dies das Ideal meritokratischer Gesellschaften, wonach die Belohnungen, die jemand erhält, allein von seinen Anstrengungen, seinem Einsatz und seinen individuellen Leistungen abhängen sollten. Diese Logik der Leistungsgerechtigkeit fordert, dass diejenigen, die viel leisten, auch viel erhalten sollten und umgekehrt auch diejenigen, die sehr wenig leisten, nur sehr wenig erhalten sollten.
Wie ich weiter oben bereits angedeutet habe: auch hier schwebt im Hintergrund die unausgesprochene Prämisse, dass einem geringen Lohn stets auch eine entsprechend geringe (und somit implizit "gerecht" entlohnte) Leistung gegenüberstehen würde. Es wird offenbar mit größter Selbstverständlichkeit vorausgesetzt, dass die von den selbsternannten ("Höchst"-)Leistungsträgern den "weniger Leistungsfähigen" zugebilligten "Vergütungen" stets in (objektiv) angemessenem Verhältnis zur je erbrachten Leistung stünden. Kurz: der "Arbeitgeber" zahlt immer "leistungsgerecht" und wenn diese leistungsgerechte Bezahlung dann - nicht auch "bedarfsgerecht" ausfällt, ist das nicht seine Sache, sondern ausschließlich dem zu niedrigen Leistungsvermögen des jeweiligen Lohnempfängers geschuldet. Hier wird die ganze Perversität der Lohnarbeit offenbar: kein Sklavenhalter könnte es sich erlauben, seinen Knechten weniger als die "bedarfsgerechten" Mittel, die diese zum Leben benötigen, zukommen zu lassen, wenn er in den vollen Genuss von deren Leistungsvermögen kommen will; das macht erst die "freie" Lohnarbeit möglich, deren "leistungsgerechte" Bezahlung ganz vorzüglich den Bedürfnissen der herrschenden, besitzenden Klasse entspricht.

Nun könnte man natürlich sagen, dass es die Aufgabe der Wissenschaft sei, "wertfrei" und "neutral" zu beobachten; sich auf das "Faktische" - das Sein - zu beschränken und das "Sollen" außen vor zu lassen. Allein das - so scheint mir - ist in dieser Disziplin ein schier unmögliches Unterfangen: denn das, was hier als Faktum "ans Licht gebracht" wird, ist immer schon ein sollendes Sein oder das Sein eines Sollens. Es ist ein Sein, das subjektiven Interessen und Machtverhältnissen entspringt, es ist, wie es ist, weil es so sein soll, wie es ist, und wer dieses Sein - als ein bloß kontingentes, ein auch ganz anders mögliches - nicht in Frage stellt, und es auf seine - auch objektive - Angemessenheit untersucht, wendet bereits eine Wertung an, mit der er sich auf die Seite der herrschenden Verhältnisse schlägt; er ist parteiisch. [Zusatz] Ein Ansatz für eine annähernd objektive Bewertung der bestehenden Verhältnisse, wäre die Grundannahme, dass, wer zum besonderen Vorteil eines anderen diesem seine ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellt, erwarten darf, dass er im Gegenzug vom unmittelbaren Nutznießer seiner Arbeit mindestens die Mittel erhält, die er unter gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen benötigt, um seine veräußerte Arbeitskraft (zwecks fortdauernder Veräußerung) zu erhalten, was übrigens nicht einmal eine moralische Forderung, sondern nur eine der "objektiven" ökonomischen Logik wäre: wer etwa als Speditionsunternehmer, wenn er eine Strecke von 100 km bewältigen muss, nur für 50 Km ausreichenden Sprit bezahlen will, wird damit - im wahrsten Sinne des Wortes - nicht weit kommen. Dass das Kapital (nur) die Reproduktionskosten der verausgabten Arbeitskraft ersetzt, diese aber auch (mindestens) ersetzen muss, das wusste schon der alte Marx, ist also alles andere als eine neue Erkenntnis. Ob ein aus dieser Prämisse sich ergebendes Verhältnis dann schon als "gerecht" anzusehen wäre, steht freilich auf einem ganz anderen Blatt und darf getrost bezweifelt werden. Immerhin aber könnte diese Grundannahme wenigstens als halbwegs "objektiv" durchgehen, denn wer nicht genug für seine Arbeit bekommt, kann - ganz objektiv gesehen - auch nicht arbeiten.

Angemerkt sei noch, dass Kombilöhne den Unternehmen nicht nur erlauben, Arbeitskraft unter ihrem eigentlichen Wert einzukaufen, sondern verdeckt dazu führen, dass auch der Preis der Arbeitskraft aller anderen effektiv sinkt, denn am Ende werden Einkommen aus - Einkommen subventioniert. Daran ändert auch das ewige Geplärre von den 10% Spitzenverdienern, die die Hälfte aller Einkommenssteuern zahlen, nichts - wem dieses Verhältnis nicht passt, der soll die Einkommen eben - von vornherein - umverteilen; wären die Einkommen einigermaßen ausgeglichen verteilt, dann wäre das auch bei den Einkommenssteuern der Fall.

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Samstag, 8. November 2008

Mindestlohn und Marktversagen

Im Grunde ist jedoch der ganze Versuch verfehlt, über Mindestlöhne soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Es ist richtig, dass Markt und Wettbewerb nicht für umfassende soziale Gerechtigkeit sorgen können.
Quelle

Zu deutsch: Markt und Wettbewerb sind keine geeigneten Instrumente, die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, bzw. die Existenzgrundlagen aller zu sichern. Wenn das kein "Marktversagen" ist - was dann?


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Donnerstag, 6. November 2008

Ein gutes Gewissen ...


... gilt als sanftes Ruhekissen. Ehe ich das meinige nun endlich aufsuchen, sprich: mich zur Ruhe begeben werde, sei hier noch ein kurzer Beitrag von Christian Soeder zur gewissenhaften Lektüre empfohlen.

Gute Nacht, Guten Morgen, Guten Tag und Guten Abend - je nachdem ...

;-)


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Dienstag, 4. November 2008

Zur gegenwärtigen Verfassung der "Linken" innerhalb der SPD ...


... muss man wohl wirklich nichts mehr schreiben ...






... oder?

ad fontes!

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Montag, 3. November 2008

Drei weitere Gründe nie wieder SPD zu wählen ...

... für all diejenigen, die trotz Clemens, Schröder, Steinmeier, Müntefering, usw. unverdrossen an "das Gute in der SPD" geglaubt haben ...

1. Grund

2. Grund

3. Grund

Am frühen Nachmittag stellten sich die vier SPD-Abgeordneten der Öffentlichkeit. Jürgen Walter, Dagmar Metzger, Silke Tesch und Carmen Everts. Sie alle haben erklärt, dass sie am Dienstag nicht für ihre Vorsitzende Andrea Ypsilanti als Ministerpräsidentin stimmen wollen.
Quelle: SpOn

Ypsilanti scheitert auf dem Weg zur Macht titelt die FAZ. Das ist m.E. nicht zutreffend. Nicht Frau Ypsilanti ist hier gescheitert, sondern ihre Partei. Schließlich hat sich die Gute ja nicht zur Alleinherrscherein ausrufen lassen wollen.
Die vier Abweichler begründeten ihren Schritt mit Gewissensentscheidungen und dem Ziel, Schaden vom Land abwenden zu wollen.
Man hindert also die eigene Partei daran, eine Regierung zu bilden, weil man "Schaden vom Land abwenden" will. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.


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