Gerade läuft im Ersten eine seltsame Show zum Thema "Einbürgerungstest". Nach den ersten paar Fragen hab ich abgeschaltet, immerhin aber eine Inspiration mitgenommen. Gefragt wurden die Kandidaten, wer in Deutschland in die Sozialkassen einzahlt und die "richtige" Antwort lautete: Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das mag die gängige Lesart sein, trifft aber auf die Fakten in überhaupt nicht zu. Denn wenn tatsächlich der Arbeitgeber in gleicher Weise einen Anteil zahlen würde wie der Arbeitnehmer, dann müsste er diesen Anteil genau genommen - wie es auch beim Arbeitnehmer der Fall ist - aus seinem (eigenen) Einkommen entrichten. Tatsächlich aber wird der sogenannte "Arbeitgeberanteil" aus dem Betriebsergebnis gezahlt und eben nicht aus dem Einkommen des Arbeitgebers. Spitzfindige Geister könnten nun einwenden, dass das egal sei, da das Einkommen des Arbeitgebers ja in jedem Fall durch diese Zahlung geschmälert werde. Dem wäre aber entgegenzusetzen, dass, wer so argumentiert, auch gleich sagen kann, dass die Löhne insgesamt das Einkommen des Arbeitgebers schmälern (wie überhaupt alle betrieblichen Kosten). Und dergestalt zugespitzt lässt sich die ganze Betrachtung noch einmal wenden: denn, wenn die Löhne das Einkommen des Arbeitgebers schmälern (wobei wir mal außer acht lassen, dass er er ohne Lohnzahlungen gar kein Einkommen aus der Arbeit anderer haben würde, es sei denn er hielte sich Sklaven, die sich "nebenbei" irgendwie selbst versorgen), dann zahlt der Arbeitgeber mit dem Lohn auch den Gesamtbetrag der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnabhängige zahlt im Grunde genommen gar nichts.
q.e.d
Wir wissen aber, dass - da die Sklaverei hierzulande offiziell abgeschafft ist - ein Arbeitgebereinkommen ohne Arbeitnehmereinkommen gar nicht zustande kommen kann und bequemen uns deshalb der Sichtweise an, dass sowohl Löhne als auch alle Versicherungsanteile, ebenso wie das Einkommen des Arbeitgebers, aus dem Betriebsergebnis entrichtet werden, das - solange es nicht verteilt ist - eine noch nicht "zugeeignete" Größe darstellt. Ein Teil dieses Ergebnisses fließt in den Betrieb zurück, ein Teil wird für Arbeitskosten in Form von Löhnen und Gehältern aufgewendet (die auch die Sozialversicherungsabgaben in voller Höhe einschließen) und ein Teil fließt dem Arbeitgeber als sein persönliches Einkommen zu - und hier wäre es nun an der Zeit endlich einen realen "Arbeitgeberanteil" einzufordern, was übrigens ein probater Weg sein dürfte, die Quote der - dergestalt zu "Einkommensnebenkosten" gewandelten - leidigen sog. "Lohnnebenkosten" (die eigentlich nur merkwürdig deklarierte Lohnkosten und damit: Einkommenskosten einer Minderheit sind), sehr bald drastisch senken zu können.
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