Freitag, 2. Januar 2009

Warum wir uns die Bundestagswahl 2009 eigentlich schenken können ...


... erhellt sich aus einigen Beiträgen, die man derzeit in einem Forum bei SpOn lesen kann.

Auf den Hinweis eine Teilnehmers, dass es
vor 2005 [...] Arbeitslosenhilfe plus Wohngeld - bei Bedarf - auf unbegrenzte Zeit und ohne besondere Auflagen wie 'Zahnbürstenzählen' in Badezimmern...
gegeben habe, finden sich dort Antworten, wie z.B. diese:
Das war doch das Problem, welches es abzuschaffen galt. Auch wenn Sie das nun etwas ungemütlich finden, für das Land ist der Jetztzustand deutlich besser, für die, welche den Salat bezahlen, allemal.
oder gar die Folgende
Exakt deshalb werden auch weiterhin die Parteien gewählt, die Hartz-IV erst ermöglicht haben. Die Mehrheit der Bevölkerung dankt es ihnen. Die muß nämlich die Sozialkosten tragen und ist für jeden kleinen "Taugenichts" froh, dem von Sozialfahndern der Geldhahn zugesperrt wird.
Und wenn dem so ist, warum dann wählen? Die dankbare Mehrheit hätte doch ohnehin keine Wahl - der Ausgang (Alles bleibt beim Alten) steht doch eh von vornherein fest - oder?


Aber auch etwas differenziertere Antworten sind zu finden. Auf einen von ihnen möchte ich hier noch eingehen, da er zeigt, wie schnell die tatsächlichen Gegebenheiten anscheinend dem Vergessen anheim fallen können. "Heimatloserlinker" antwortet dem Verfasser des ersten hier zitierten Beitrags:
Daneben [gab es] aber ca. 350.000 Sozialhilfeempfänger, die von der Arbeitsverwaltung in die Sozialhilfe abgeschoben worden waren, weil angeblich "nicht vermittlungsfähig" (damit waren diese Arbeitslosen auch aus der damaligen Statistik verschwunden). Diese Sozialhilfeempfänger hatte die Schröder-Regierung schlicht übersehen und daher schnellte die Arbeitslosenquote im Winter 2005 in "unerwartete" Höhen - der Anfang vom Ende der Schröder-Regierung.

Also: Auch Arbeitslosenhilfe gab es nicht für jeden Arbeitslosen "auf ewig". Ausgegrenzt waren in der Regel Wohnungslose, psychisch Auffällige, Mehrfachbehinderte, Alkoholiker, Drogenabhängige, Alleinerziehende ohne Kindesbetreuung etc.

Die Sozialhilfeempfänger wurden mit Hartz IV deutlich besser gestellt als vor dem 01.01.2005. Verschlechtert hat sich die Situation der Arbeitslosen, die in der früheren Tätigkeit ein relativ hohes Einkommen erzielt hatten (z. B. Akademiker, gehobene Angestellte), weil früher zur Berechnung des Bedarfes der Beruf bzw. die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zugrunde gelegt wurde. Die Neuregelung führte also - politisch durchaus gewollt - zu mehr "Gleichheit" und zu mehr "Gerechtigkeit", denn warum sollte bei einer arbeitslose Diplom-Bibliothekarin ein höherer "Bedarf" zugrunde gelegt werden als bei einer arbeitslosen Einzelhandelskauffrau?

Aber genau diese privilegierte Gruppe macht seitdem "Druck", ist sich oft zu fein, eine zumutbare aber schlechter bezahlte Arbeit anzunehmen - und ist auf Grund Ihrer Bildung eben auch in der Lage, Druck zu machen bzw. sich entsprechend zu artikulieren. Der Gleicheitsgrundsatz wird aber in der Regel von genau dieser Gruppe negiert - Gleichheit ist für diese Gruppe nur etwas für das "Prekariat": "Quod licet Iovi, non licet bovi!"

Dazu möchte ich folgendes sagen:

1. Wurde man nicht "in die Sozialhilfe abgeschoben", weil man "nicht vermittlungsfähig" war, sondern dann, wenn man keine (hinreichenden) Ansprüche auf Leistungen durch die Bundesanstalt für Arbeit erworben hatte. Das Sozialamt war also für all jene zuständig, die vor ihrer Erwerbslosigkeit, nicht oder nicht in hinreichendem Umfang einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen waren. Dazu gehörten u.a. auch Menschen deren Weg aus vorgängiger freiberuflicher oder selbständiger Tätigkeit in die Erwerbslosigkeit geführt hatte. Und auch diese Personen mussten, um Sozialhilfe zu erhalten, zuerst einmal nachweisen, dass sie sich aktiv um Arbeit bemühen und dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stünden oder aber, dass sie faktisch "nicht vermittelbar" seien. Der jeweilige Bedürftige musste sich also zuerst beim Arbeitamt arbeitslos melden, dort einen Antrag auf Zahlung von Arbeitslosengeld stellen (der natürlich abgelehnt wurde) und erhielt erst dann, nach Vorlage des Ablehnungsbescheides vom Arbeitsamt (laufende) "Hilfe zum Unterhalt" vom Sozialamt. Damit einher ging freilich die Praxis, dass das Arbeitsamt in der Regel keine weiteren Anstrengungen unternahm, um dem "anspruchslosen" Bedürftigen zu einer neuen Beschäftigung zu verhelfen, immerhin kostete er das Arbeitsamt ja nichts.

2. Ob die vormaligen Sozialhifeempfänger tatsächlich "mit Hartz IV deutlich besser gestellt" waren als zuvor, bleibe hier unerörtert, man wird es aber bezweifeln dürfen. Fest steht, dass es bezogen auf die Zahl derjenigen Menschen (ca. 7 Millionen), die derzeit auf ALG2 angewiesenen sind, eine fast schon lächerlich geringe Zahl von Betroffenen ist, die in den Genuss dieser "Besserstellung" gelangte, nämlich gerade mal 5%.

3. Kann auch von "mehr Gleichheit" nicht die Rede sein, wenn der Unterschied zwischen jemandem der jahrelang Beiträge an die Sozialkassen abgeführt hat und jemandem, der dieses nicht getan hat, binnen Jahresfrist und ohne viel Federlesens vollständig eingeebnet wird. Selbstverständlich gibt es keinen vernünftigen Grund, nach dem der Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung abgelaufen ist, die jeweilige Arbeitslosigkeit weiterhin unterschiedlich zu "vergüten" und die Höhe der Vergütung dabei an Gehältern zu bemessen, die der Betreffende irgendwann im Leben mal erarbeitet hat. Das ist ein Punkt, den ich selbst bereits kritisiert habe, ehe von diesen sogenannten Reformen überhaupt die Rede war. Es gibt aber auch keinen vernünftigen Grund, die unterschiedlichen Erwerbsbiographien von Menschen komplett zu annullieren, wie es im Zuge der Hartz "Reformen" faktisch geschehen ist. M.E. gäbe es wenigstens eine halbwegs gerechte Form der Differenzierung und zwar: die Bemessung der Arbeitslosenhilfe nicht nach der Höhe des zuletzt erwirtschafteten Einkommens, sondern proportional zur vorherigen Dauer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu staffeln. Dabei sollte freilich die gesamte Dauer beitragspflichtiger Beschäftigung berücksichtigt werden und eventuelle Unterbrechungen sollten nicht schädlich wirken. So würde honoriert werden, wie lange man sich solidarisch verhalten und für andere eingezahlt hat und nicht dass man - vielleicht in nur sehr kurzer Zeit - für sich selbst ein recht hohes Einkommen erarbeitet hat.

Im Übrigen war Arbeitslosenhilfe nie eine bedarfsorientierte Zuwendung, sondern eher ein erarbeitetes Recht. Ein Recht, das im Zuge der Umsetzung von "Hartz IV" abgeschafft wurde.

4 Kommentare:

Anonym,  3. Januar 2009 um 00:22  

zum thema sozialhilfe: als lehramtsreferendar wurde man in den 80er jahren auf zeit verbeamtet, so daß vater staat, mutter bundesland keine krankenkassen-, keine rentenkassen, keine arbeitslosenversicherung bezahlen mußten. während in hamburg referendare nur mit einem lehrer in den unterricht ging, also zu zweit, mußten die referendare in hessen den lehrer ersetzen und eigenständig unterrichten, ohne die nötige erfahrung zu haben. in hessen, damals noch unter spd-regierung, wurden die referendare ausgenutzt, das land sparte sich die vollen lehrerbezüge. es wurde, wie erwähnt, keine arbeitslosenversicherung bezahlt, deshalb der trick mit der verbeamtung auf zeit. nach dem referendariat gab es keine stellen,und der arbeitlose frisch-lehrer durfte zum sozialamt gehen. das land hat die von ihnen abhängigen wie den letzten dreck behandelt. auch zum nachteil der schüler und eines qualifizierten unterrichts. als auch betrug an den kindern und den eltern, die ja eben auch steuern zahlten.

Anonym,  3. Januar 2009 um 12:04  

Das Schlimmste für den Einzelnen ist, worauf du im letzten Satz verweist: Das erarbeitete Recht auf Arbeitslosengeld, später Arbeitslosengeld und -hilfe, das sich Beschäftigte durch Beiträge erarbeitet hatten, wurde im Handstreich erledigt. Dass das ersatzlos gestrichen wurde, bleibt ein Betrug und untergräbt nachhaltig das Vertrauen in den (Sozial-)Staat.
Für die Gesellschaft schlimm ist der Druck, der damit auf Beschäftigte ausgeübt werden kann und wird: Arbeitslos zu werden, heißt heute, seit Hartz, sehr schnell arm zu werden. Die Folgen sind zu sehen: Erhebliche Schlechterstellung der Beschäftigten und Arbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt, denn ihre Verhandlungsposition ist heute sehr viel schlechter, immer mehr Jobs, die ihren Mann/ihre Frau nicht ernähren, immer häufigere Subvention von eigentlich ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen, Zeitarbeit als Normalfall und nicht zuletzt der vollständige Glaubwürdigkeitsverlust der SPD. Eine traurige Entwicklung.

MelLou 3. Januar 2009 um 20:28  

Schwierig, schwierig... Es gibt kein Geld, nur noch Hoffnung, dass es einem selbst anders ergeht ;-)

Arbo Moosberg 3. Januar 2009 um 21:53  

Soweit ich weiß, war das ursprüngliche System der Arbeitslosenversicherung so angelegt, dass es eben nicht nach dem "Versicherungsprinzip" im Sinne von "ansparenden" Beträgen funktionieren sollte. Jetzt mag sich das für Leute, die Jahre lang Beiträge gezahlt hatten, ziemlich doof anhören. Auf der anderen Seite hat es aber durchaus etwas Solidarisches, wenn - quasi über eine "Umlage" - die arbeitende Bevölkerung die nicht arbeitende Bevölkerung mit finanziert.

Nichtsdestotrotz: Der finanzielle Absturz, der für normal Arbeitende heute diesbezüglich mit Hartz-IV einher geht, ist eine ziemlche Sauerei.

Ein anderer Punkt, der bei dieser Debatte offensichtlich immer unter geht: Mit den Hartz-IV-Gesetzen geht es keineswegs nur um Arbeitslose. Irgendwie krass, wie stark ALG II und Hartz-IV dann doch noch mit Arbeitslosigkeit einher geht.

Dabei richten sich die neuen Gesetze nach der Bedürftigkeit (!), was ein extremer Unterschied ist. Darin liegt ja gerade die Krux: Wenn immer von der Reduzierung von Arbeitslosen gesprochen wird, verschleiert dies den Umstand, dass ja Personen, die bereits in Arbeit sind, sogenannte ALG-II-Leistungen empfangen. Und zwar nicht, weil sie arbeitslos sind, sondern weil sie ein so geringes Einkommen beziehen. Stichwort: Aufstocker, akademisches Prekariat, Generation Praktikum usw.

Denen Helfen diese ganzen Programme gegen Arbeitslosigkeit überhaupt nicht. Und gleichzeitig ist das - politisch - ein Schuss ins eigene Knie, weil ALG-II-EmpfängerInnen nicht mehr per se nur Arbeitslos sind ... sind sind bedürftig und damit ist dieser Personenkreis wesentlich weiter gefasst.

Arbo

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