Freitag, 28. August 2009

Neues vom Golfsport: Wird Sarrazin bald eingelocht? Update!


Dieser Beitrag wurde am 29.08.2009 um ca. 00:20 ergänzt.

Die Financial Times Deutschland meldet, dass gegen den ehemaligen Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin zwei Anzeigen wegen Untreue vorliegen.

Gegen Berlins früheren Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Dabei gehe es um einen 99 Jahre laufenden Pachtvertrag des Landes Berlin mit dem Golf-Club Wannsee, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Martin Steltner.

Es gebe zwei Anzeigen gegen Sarrazin, sagte er. Jetzt werde geprüft, ob der Pachtvertrag angemessen sei.


Zum Hintergrund der Affäre:

Bei der Verpachtung eines landeseigenen Grundstücks an den Golfclub Wannsee hat der damalige Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) auf Einnahmen von drei Millionen Euro verzichtet. Denn bei den Verhandlungen im Sommer 2008 über ein neues Erbbaurecht für 99 Jahre war absehbar, dass der Verein ab 2010 die Gemeinnützigkeit verliert. Damit hätte der Golfclub den Anspruch auf eine besonders günstige Pacht verloren, die förderungswürdigen Sportvereinen zusteht, und müsste eigentlich den doppelten Pachtzins zahlen. Eine solche Nachbesserungsklausel steht aber nicht im Vertrag.
[...]
Sarrazin, der seit Mai im Vorstand der Bundesbank sitzt, ist inzwischen gern gesehener Gast in Wannsee: Zum Neujahrsempfang 2009 war der Golf-Anfänger eingeladen, und beim Rotary- und Lions-Turnier im Juni spielte er erstmals mit, obwohl er ein schlechtes Handicap von 54 hat. Die Sache mit dem Pachtzins sieht er anders. Voraussetzung für einen begünstigten Pachtzins sei nicht die Gemeinnützigkeit, sondern die förderungswürdige Bindung der Vereinsarbeit an sportliche oder kulturelle Zwecke, sagte er am Mittwoch auf Anfrage.

Im Sportförderungsgesetz des Landes Berlin steht aber: "Förderungswürdig ist eine Sportorganisation, wenn sie gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt und dies durch einen Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer nachweist".

Quelle: Tagesspiegel


Für den Fall des Falles: wünschen wir ihm einen angenehmen Aufenthalt!



;-)

Nachtrag:

Der Tagesspiegel vom 28.08.09 meldet, dass gegen Sarrazin nicht zum ersten Mal wegen Untreue ermittelt wird:

Gegen Sarrazin wurde schon einmal wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Im Zusammenhang mit der Tempodromaffäre erhob die Berliner Staatsanwaltschaft 2004 Anklage gegen den damaligen Finanzsenator. Das Landgericht lehnte zwar die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, stellte aber fest, dass Sarrazin und der frühere Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die ihnen obliegende Vermögensbetreuungspflicht verletzt“ hätten.


Apropos Strieder.
der hat sich politisch mittlerweile wohl vollständig in Luft aufgelöst. Als ich ihn das letzte Mal gesehen habe, war er noch Bezirksbürgermeister von Kreuzberg und übte sichtlich konzentriert den richtigen Hüftschwung. Man weiss ja nie wozu es noch mal gut ist.
"Number forty-seven said to number three: Come on and do the jailhouse rock with me. ..."

:-D




4 Kommentare:

Anonym,  28. August 2009 um 15:41  

Verdient hätte er ja eher 5 Jahre Zwangshartz 4. Da bekommt er dann wenigstens eine gesunde Ernährung...

Anonym,  28. August 2009 um 23:26  

ja, und schöne warme Pullover kann er sich dann auch stricken ...
Ich würde mal sagen, das ist mindestens Rechtsbeugung im Amt und zeigt, wes Geistes Kind der feine Herr S. ist. Das Dumme ist nur, dass solche Leute immer auf die Füße fallen. Würde mich nicht wundern, wenn der ungeschoren davon kommt um sich anschließend in der Blöd-Zeitung auzuheulen, wie schlimm das ganze Verfahren für ihn war und das ihn das fast seine Reputation gekostet hätte ...

Alexander Tetzlaf 29. August 2009 um 00:02  

Ehrenwert wäre ja, würde er wenigstens ein paar Jahre lang beweisen, wie gut man mit schmalster Kost überlebt.

Kurt aka Roger Beathacker 29. August 2009 um 00:19  

"Würde mich nicht wundern, wenn der ungeschoren davon kommt "

Einmal hat er's schon geschafft. Lies mal den Nachtrag zum Beitrag.

www.flickr.com


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