Montag, 30. März 2009

Irrwege in der Krise

Bei Klaus Baum las ich zuerst davon, und selbst BILD berichtete wiederholt darüber: Almosen gelten als auf das ALG2 anrechenbares Einkommen.

Drum wurde - wie inzwischen weithin bekannt sein dürfte - einem Göttinger Arbeitslosen, den man beim Betteln "ertappt" hatte, Folgendes vom Amt beschieden:
„Aufgrund ihrer geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich die Leistungen neu berechnet. Entsprechend habe ich einen geschätzten Betrag von 120 Euro als Einkommen durch Betteln angerechnet.“ (BILD)
Es würde mich nun wenig wundern, wenn man künftig bei der ALG2-Antragstellung zunächst nachzuweisen hätte, dass man wirklich absolut nicht in der Lage ist, sich seinen Lebensunterhalt "aus eigener Kraft" durch Betteln zu verdienen und dass ferner nur, wer eine solche Unfähigkeit auch glaubhaft belegen kann, auch weiterhin in den Genuss staatlicher Unterstützung kommen wird.

Der besagte Göttinger hingegen wird sich womöglich noch glücklich schätzen dürfen, dass man ihm nicht obendrein noch ein Verfahren wegen Schwarzarbeit angehängt hat, sondern gnädigerweise den anrechenbaren Betrag nachträglich auf nunmehr 45 Euro reduziert hat.

Das anzurechnende Einkommen wurde übrigens aus zweimaliger Inspektion der Sammelbüchse des Bedürftigen, die beim ersten Mal 1,45 Euro und beim zweiten Mal 6 Euro enthalten haben soll, "hochgerechnet". Offenbar gibt es keinen Weg sich gegen etwaige Fehlberechnungen zu schützen, es sei denn man stellt jedem Spender eine ordentliche Spendenquittung mit Namen und Anschrift des Spenders, Datum und Höhe des gespendeten Betrags aus und lässt sich ferner von allen anderen Bundesbürgern schriftlich bescheinigen, dass diese einen weder durch Bargeld, noch durch geldwerte Spenden unterstützt haben und dieses auch künftig nicht zu tun gedenken. Und übergibt diese Belege allmonatlich der zuständigen Leistungsstelle des jeweiligen Job-Centers zum Zwecke der exakten Berechnung etwaiger verbleibender Leistungsansprüche.

Doch bei all diesen Misshelligkeiten wollen wir auch die Positiven Effekte derartiger "Regelungen" nicht vergessen. Denn immerhin wird es erstens bei nachdrücklicher Umsetzung trotz dräuender Wirtschaftskrise nebst Rezession praktisch zu keinem weiteren Anstieg der Erwerbslosenzahlen kommen; im Gegenteil, man darf vielleicht sogar mit einem Absinken rechnen. Und zweitens tut sich hier ein neues, weites Betätigungsfeld für die ohnedies schon seit langem prosperierende Wohlfahrtsindustrie auf: So mancher Bewerbungscoach wird sein Betätigungsfeld nun erweitern können, indem er sich aufs "Bettler-Coaching" verlegt. Dazu müssen nicht einmal neue Konzepte entwickelt werden; lediglich die Inhalte sind geringfügig anzupassen. Einige Beispiele: "Ansprache" (statt Selbstbewusstsein ist Demut gefragt), "Dresscode" (so schäbig wie nur irgend möglich, aber nicht gar zu unreinlich, um die gepflegte Kundschaft nicht zu verschrecken usw.)

Sagte da jemand "Armes Deutschland?"

Gar kein Ausdruck ...



3 Kommentare:

epikur 30. März 2009 um 22:16  

Schön, endlich wieder was von Dir lesen zu können :)

Zum Thema: was soll man da noch sagen? Allerorts spürt und merkt man wie sich die soziale Stimmung zunehmend verschärft. Sei es die Kündigung der Kassiererin wegen vermeintlichen 1,30 €, der Vorschlag vom FDP-Fuzzi ALG2-Empfänger sollten Ratten jagen um ihr Einkommen aufzubessern oder eben diese Geschichte hier.

Wer weiß, wo das alles noch hinführt...

Kurt aka Roger Beathacker 30. März 2009 um 22:52  

"was soll man da noch sagen? "

Du sagst bzw. fragst es - und ich mich auch. Womit einer der Gruende, warum es hier in letzter Zeit recht wenig zu lesen gibt, genannt waere.

LG

Kurt

klaus baum 31. März 2009 um 22:36  

"Bettler-Coaching" gibt es bei Bert Brecht in der Dreigroschenoper.

www.flickr.com


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