Mittwoch, 14. Mai 2008

Bedingungsloses Grundeinkommen II

Nachtrag zum Beitrag vom 30.04. 2008

Angeregt durch die Diskussion in einem anderen Blog, moechte ich den oben genannten Beitrag im Folgenden um einige Ueberlegungen ergaenzen.


Vorab: Ein Bedingungsloses Grundeinkommen darf nicht bloß als ein Ziel innerhalb und zur Befestigung bestehender Verhältnisse angesehen werden, sondern ist als ein erster Schritt zur nachhaltigen Veränderung dieser Verhältnisse selbst zu verstehen.

Es reicht somit natürlich nicht hin, wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen im Endeffekt lediglich der Entlastung einiger Raffkes von weiteren sozialen Verpflichtungen dient. Eine Arbeitszeitverkürzung, die sich nur auf die abhängig Beschäftigten erstreckt (und dergestalt durch "Umverteilung" der noch zu verrichtenden Arbeit wieder zu "Vollbeschäftigung" auf zeitlich niedrigerem Niveau führen soll), würde das Problem freilich auch nicht lösen. Wenn, dann müsste eine solche Kurzarbeitsregelung ausnahmslos für alle gelten, egal welcher (entgeltlichen) Tätigkeit sie nachgehen. D.h. auch für Unternehmer, Politiker usw. Das dürfte aber derzeit kaum durchsetzbar sein. Außerdem würde so immer noch am alten falschen Ethos der Arbeit ("Arbeit adelt") festgehalten.

Was wirklich nottut, ist rigorose Aufklärung, z.B. darüber, dass sich die großen Vermögen eben nicht der Arbeit einzelner besonders tüchtiger Individuen verdanken und dass man mehrheitlich in der Regel nicht einmal erhält, was man durch seine eigene Arbeit tatsächlich erzeugt hat. Ferner wäre vor allem das Eigentumsrecht radikal zu reformieren. Dieses Recht wurzelt in Zeiten, in denen die Weltbevölkerung insgesamt aus rund 500 Millionen Menschen bestand und zumindest theoretisch noch jeder sich irgendwo hätte "seinen Claim abstecken" und vergleichsweise autark wirtschaften können. Diese Zeiten sind vorbei. Die zentrale Lüge des geltenden Eigentumsrechts ist ja die, dass es dafür sorge, dass niemandem genommen werde, was er sich selbst "redlich" erarbeitet hat. Dass also das Eigentum durch die eigene Tätigkeit gerechtfertigt und deshalb zu schützen sei. In Wirklichkeit richtet sich das rechtlich gesicherte Eigentum aber nicht nach dem Umfang (oder gar Wert) der je eigenen Tätigkeit und dem Schutz der Eigentumsrechte des Erzeugers, sondern nach der Möglichkeit die Ergebnisse fremder (genauer: gesellschaftlicher) Tätigkeit zu okkuppieren und das Okkupierte erfolgreich zu verteidigen (wozu in der Regel wieder auf gesellschaftliche Arbeit zurückgegriffen werden muss. Wir lassen uns also nicht nur ausplündern, sondern wir verteidigen unser Eigentum dann auch noch als ein fremdes). Wir haben also nicht ein Eigentumsrecht das die Arbeit, sondern eines das den Raub schützt. Und so gesehen hat Proudhon durchaus Recht, wenn er sagt: (Privat-)"Eigentum ist Diebstahl".

Nebenbei: das GG lässt weitgehend offen, welches Eigentum denn schutzwürdig sei; es bevorzugt keine bestimmte Form (das erledigt erst das BGB) und es lässt Beschränkungen zu.

" Art. 14 [Eigentum, Erbrecht und Enteignung]

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen müssten zumindest zwei Grenzen eingezogen werden - eine untere, die durch das garantierte Einkommen jeder Person markiert wird und eine obere, die keine feste Grösse bildet, die aber durch die untere Grenze gesteuert würde, denn es liegt auf der Hand: das BGE muss aus dem gesellschaftlich produzierten Mehrwert (und nicht: aus einer 50%igen "Mehrwertsteuer") finanziert werden. D.h. es müssen die akkumulierten oder akkumulierbaren Überschüsse um(oder: anders-)verteilt werden, also müssen im Bedarfsfall die jeweiligen Spitzeneinkommen (z.B. durch entsprechende Besteuerung von Vermögen, Gratifikationen und Erbschaften) gekappt werden. Der Hohn ist doch, dass gegenwärtig Einkommen aus Arbeit besteuert werden und man gleichzeitig darüber nachdenkt, die Besteuerung arbeitslos "erworbener" (z.B. geerbter oder gewonnener) Einkommen möglichst ganz abzuschaffen.

Auch das Thema Mindestlohn dürfte mit der Einführung eines BGE nicht einfach vom Tisch gewischt werden (darauf spekulieren ja die Verfechter eines BGE aus dem Wirtschaftslager: dass sich ein 3,50 Euro Stundenlohn für manchen wieder "lohnen" würde). Im Gegenteil - solange es überhaupt noch zulässig ist bzw. bleiben wird, dass Dritte aus der Arbeit anderer ihr "privates" (höheres) Einkommen erwirtschaften, muss für dieses Privileg auch von dem, der es in Anspruch nimmt, "bezahlt" und es nicht etwa noch infolge der Einführung eines BGE durch die Hintertür subventioniert werden. Am Ende aber muss dieses Privileg ganz abgeschafft werden.

Wer heute irgendeinem Erwerb nachgeht, verdankt die Erlöse stets sowohl seinen eigenen Bemühungen, als auch den gesellschaftlichen Vorleistungen und Zuarbeiten. Er wird damit selbst zum Repräsentanten gesellschaftlicher Tätigkeit. - Rein individuelle Leistungen, wenn es sie denn überhaupt in der menschlichen Geschichte je gegeben haben sollte, sind längst schon schlicht unmöglich geworden und nurmehr ein bloßer Mythos. Es kann gar nicht deutlich genug gesagt werden: Wer arbeitet, hat einen Anspruch auf die Früchte seines Tuns, soweit er sie dieser Tätigkeit selbst verdankt und ist darüberhinaus der Gesellschaft (im Ganzen), die ihm seine je besondere Tätigkeit erst ermöglicht, verpflichtet, nicht aber einzelnen anderen Individuen. Er hat mithin Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für seine Arbeit, diese darf sich aber eben nicht - wie bis dato üblich - allein am Ergebnis seines Tuns ausrichten, sondern muss sich mindestens ebensosehr an der von ihm investierten Lebenszeit, an die sich gerechterweise niemals ein unterschiedliches Maß wird anlegen lassen, bemessen. Wenn er besondere Ergebnisse erzielt, dann hat auch die Gesellschaft einen Anspruch auf einen besonderen Anteil - der aber nur zur Verbesserung der Lebensbedingungen aller verwendet werden darf-, nicht aber ein einzelner anderer, der ihm innerhalb der allgemeinen noch besondere Bedingungen diktiert. Wer aber gerade nicht einer Beschäftigung im Sinne des gegenwärtigen Erwerbsarbeitsbegriffs nachgeht oder nachgehen kann, verwirkt deswegen keineswegs seinen Anteil am Erbe aus den gesellschaftlich/geschichtlich erbrachten "Vorleistungen" und als ein solches "Erbteil" sollte das BGE vielleicht angesehen werden.

Die Verteilung der durch je individuelle Tätigkeit erwirtschafteten Erlöse muss also zwischen den arbeitenden Individuen und der diese (Form der) Arbeit überhaupt erst ermöglichenden Gesellschaft erfolgen; es ist aber durchaus nicht einzusehen, warum es privilegierte Einzelne geben sollte, die ihrerseits noch einen besonderen Anteil aus der gesellschaftlichen Arbeit als ihren "wohlverdienten" Privatanteil abzweigen dürfen. Und es ist auch nicht einzusehen, warum Menschen, die aus welchen Gründen auch immer von "wirtschaftlicher" Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen sind, z.B. weil die gesellschaftsgeschichtlich herausgebildeten Produktionsbedingungen ihnen keinen Raum für sinnvolle (in Hinsicht auf das "Bruttosozialprodukt") wirtschaftliche Tätigkeiten bieten, deswegen keinen Anteil an den Ergebnissen haben sollten oder sich - etwa durch Teilnahme an völlig sinnbefreiten "Beschäftigungsmaßnahmen" oder dem Nachgehen (angeblich) unnötiger Tätigkeiten im Rahmen sogenannter "Arbeitsgelegenheiten" (MAE) - ihren Anspruch erst "erarbeiten" müssten.

Ich gebe zu, die Verhältnisse sind sehr viel komplexer als man es sich wünschen möchte, das ändert aber nichts daran, dass sie weder gerecht noch "vernünftig" sind und gerade das sollte die Bemühungen, sie zu verändern, noch verstärken.

4 Kommentare:

Anonym,  16. Mai 2008 um 19:31  

Danke für diesen hervorragenden Beitrag. Sie sprechen mir aus der Seele! Ich hoffe das viele Menschen, hoffentlich auch undere Herren Politiker, sich ihre Ausführungen zu diesem sehr wichtigen Thema zu Gemüte führen!

Anonym,  9. Juni 2008 um 19:10  

hmmmm... *grübel* die notwendigkeit eines bedingungslosen (!) grundeinkommens ist nachvollziehbar.

die verbindung mit dem mindesteinkommen sehr vage.

ich bastel mal was und melde mich nochmal...

Anonym,  30. Juli 2008 um 17:39  

sehr nachdenkenswert ... ich bin aber noch nicht dazu gekommen den Eigentums-Artikel zu lesen, den möchte ich noch lesen bevor ich mich weiter äußere ;)

Kurt aka Roger Beathacker 30. Juli 2008 um 18:21  

Oh der "Eigentumsrtikel" ist im Vergleich zu diesem ja neueren Datums und insofern eigentlich nicht Voraussetzung fuer diesen hier. Trotzdem kann es natuerlich nicht schaden, das Ganze "zusammen zu lesen" und auf etwaige Inkonsistenzen abzuklopfen.

;-)

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